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33
Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1798«
Achten Bandes. Drittes Stük.
(Fvrtsezung.)
Aussekdem wäre, wenn die Anstalt auch nur,
provisorisch einigermassen Fortgang haben soll, al-
teren Landschaftlichen Bitten gemäß nothwendig:
i) Daß die Aufsicht über das ganze Korps einem
Landes - Eingebornen bürgerlichen Offizier der
mit pflichtmaßiger Denkart gegen S. H- D.
ächte Vaterlandsliebe verbindet, und daher das
Zutrauen des Landes zu weken fähig ist, anver-
traut werde, welchem neben Beibehaltung seines
völligen Gehalts aus der Kriegskasse eine anstän-
dige Zulage aus der Landeskasse aus die Zeit, da
er diesen Dienst verrichten würde, zu reichen
wäre.
s) Daß ein oder zwei tüchtige Landmiliz-Offiziers
demselben als Adjutanten beigegeben werden,
z) Daß sämtlichen bei der Landmiliz angeficllten
Offiziers, welch« Gagen und Pensionen aus der
k Kriegs-
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Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1798«
Achten Bandes. Drittes Stük.
(Fvrtsezung.)
Aussekdem wäre, wenn die Anstalt auch nur,
provisorisch einigermassen Fortgang haben soll, al-
teren Landschaftlichen Bitten gemäß nothwendig:
i) Daß die Aufsicht über das ganze Korps einem
Landes - Eingebornen bürgerlichen Offizier der
mit pflichtmaßiger Denkart gegen S. H- D.
ächte Vaterlandsliebe verbindet, und daher das
Zutrauen des Landes zu weken fähig ist, anver-
traut werde, welchem neben Beibehaltung seines
völligen Gehalts aus der Kriegskasse eine anstän-
dige Zulage aus der Landeskasse aus die Zeit, da
er diesen Dienst verrichten würde, zu reichen
wäre.
s) Daß ein oder zwei tüchtige Landmiliz-Offiziers
demselben als Adjutanten beigegeben werden,
z) Daß sämtlichen bei der Landmiliz angeficllten
Offiziers, welch« Gagen und Pensionen aus der
k Kriegs-