Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Völter, Hans
Die Gemmingische Grundherrschaft hinter dem Hagenschiess — Heidelberg, 1915

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.61367#0025
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Die Gemmingische Grundberrschaft hinter dem Hagenschiess

17

des Herrn sicher eingetreten wären. Diese Tatsache steht also in Gegen-
satz zu den umgekehrten Vorgängen, wie wir sie bei den Höfen in Schell-
bronn und Hohenwart verfolgt haben. Die Gründe für diesen Unter-
schied leuchten ein. Sie liegen hauptsächlich darin, dass hier ein grösserer
Güterkomplex mit einer immerhin beachtenswerten Naturalabgabe be-
lastet war, und so das Fortbestehen der Rente von dem des Hofzusam-
menhangs abhing, während dort ein unverhältnismässig kleiner „Hof“,
lediglich mit Geldzins beschwert, seiner Natur nach einer Trennung
und Auflösung keinen wesentlichen Widerstand entgegenstellte. — Aber
noch in einem 2. Punkt kommt diese, schon im „Teilbau“ ihren Aus-
druck findende, Teilnahme des Herrn an der wirtschaftlichen Nutzung
des Hofes zum Ausdruck: nämlich in seinem Interesse an der Schäferei.
Es hielt nämlich der Herr auf dem Hof 2/3 der Schafe, nur x/3 gehörte
dem Schäfer oder war ihm geliehen. Hiernach, und mit Rücksicht auf
die weitgehende materielle wirtschaftliche Unterstützung der Wirtschaft
auf dem Hof kann man diese Wirtschaftsweise des Herrn eine noch über
den Teilbau hinausgehende, beinahe einer Eigenwirtschaft gleichkommende
nennen. Und die Stellung des Meiers war, abgesehen von der Erblich-
keit, auch tatsächlich die eines durch seinen Anteil an dem Betrieb
persönlich interessierten und besoldeten herrschaftlichen Wirtschaftsbe-
amten. Besonders auch das oben erwähnte Recht des Herrn, einen im
Zahlen seiner Abgaben säumigen Meier von dem Hofe zu entsetzen,
kennzeichnet seine Stellung als beamten- und die Wirtschaftsweise des
Junkers als eigenbetriebsähnliche. — Und fragen wir nun, aus welcher
Quelle dieses offenkundige grosse Interesse des Herrn an der Schafhof-
wirtschaft entsprang, so ergibt sich leicht die Antwort. Dieser ganze
Betrieb stellte ein Erwerbsunternehmen dar, das basiert war auf dem
Absatz seiner Erzeugnisse in Wolle auf dem Markt der nahen Tuch-
macherstadt Pforzheim. — Wir sehen also die in unserm Gebiet ganz
einzig dastehende landwirtschaftliche Betriebs- und Verfassungs-
weise des ungeteilten Erblehenhofes im letzten Grunde fundamentiert
und gestützt auf ein Erwerbsunternehmen, dessen Äste weiter, als sich
hier verfolgen lässt, ins gewerbliche Leben verzweigt sind.
b) Andere Erblehenhöfe.
Ackerhöfe als Erblehen kommen im Gebiet sehr selten vor. Äusser
dem Schafhof gibt es überhaupt nur 4 solcher Höfe. Und wie der
Schafhof jedenfalls auf eine kirchliche Gründung zurückgeht, so sind
auch die 4 andern Erblehenhöfe teils in unserer Zeit noch Kirchengut,
2
 
Annotationen