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Vogel, Matthäus; Wallfahrtskirche Ludwigshafen am Rhein / Loretokapelle [Mitarb.]; Häner, Johann Jakob [Bearb.]
Lauretanische Wallfarth Zu der Oggersheimer Loreto-Capell Deren Patrum Societ. Jesu: Oder Gründlicher Bericht, Sowohl von dem wahren Heil. Hauß zu Loreto, als auch von anderen Lauretanischen Capellen, nahmentlich von jener, welche zu Oggersheim, unweit der Chur-Pfältzischen Residentz-Stadt Mannheim im Jahr 1733. aufgerichtet worden, wie auch Verschiedene Unterweisungen, und Andachts-Ubungen, Welche zur Christlich und heylsamen Besuchung dieser Capell dienlich seynd, Zum Nutzen der frommen Wallfarthern, wie auch aller anderen eyfrigen Christen — Heydelberg: gedruckt durch Johann Jacob Häner, 1741 [VD18 13828495]

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https://doi.org/10.11588/diglit.48439#0368
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)so _ Lweyter Theik
kbristi aufzuopfferen. Item er bemühet sich den M
laß eyffrig zu gewinnen.
Erliche wollen an denen hoben Festen oder auf de»
nen Wallfarthen, wann das Geträng der Beichtenden
am grösten ist, eine General-oder gemeine Beicht über
ihr gantzes Leben verrichten. Der Will eine solche
Beicht zuthun, ist gut, aber es wäre weich besser, daß
dergleichen Menschen eine andere Zeit hierzu erwähl-
ten, wo sie ein so grosses und nützliches Geschafft ru-
higer und mit grösser»! Nutzen verrichten kvnten; dann
es ist fast kaum möglich, daß man bey solchen Umb-
ständen jenen Nutzen daraus schöpffe, welchen inan hah
wann besagte Beicht ruhig und accurat geschicht.
Wiele beklagen sich, wann sie lang bey denen
Beichtstühlen warthen müssen, sonderbahr auf denen
Wallfarthen. Aber eben diese beschwärnuß sollte man
annehmen und gern leyden im Geist der Buß zu einiger
Gnugthuung für die Sünden , als durch welche man
weith mehr verdient hat. Hierum tönte dannoch viel
gebolffen werden , wann die Menschen recht beichten
thäten. Dann wann zum Erempel die Beichtende
nicht sagen die Zabl und ttmbständen der Sünden;
wann sie keinen Unterschied der Sünden versieben, so
muß der Beicht-Vatter dieselbe vffters fragen: Durch
vieles Fragen und Antworten werden die Beichten ver-
längert. Ich bin versichert, daß, wann alle Mem
schen recht beichten thaten, könte man noch so viel manch-
mahl in einer Stund Beicht hören , als man würck^
lieh hört. Aber viele seynd hierum nicht unterwiesen-
wie sie sollten. Nur eines zu melden, wie viele seynd
welche keinen Unterscheid machen zwischen dem Fluchen,
Schwören, Sacramentiren und dergleichen. Alles
beißt bey ihnen, ich hab geflucht, obwohl ein grosser
Unterschied unter diesen Puntten sich findet. Dann
I. Schwören ist, wann Ich GOtr oder ein Geschöpfs
GOttes zum Zeugen nehme, als wann ich sage: weiss
DOtr / ich hab da-; nicht gerhan : Ich kans mic
GL»tt bezeugen; bey meiner Seel und dergleichen.
Deßwege»
 
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