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den ausgenutzte Hengste wohl nicht gerne zur Winterfütte-
rung ankaufen.
An die 2. Kammer stellen wir also die Anträge, sie
wolle beschließen:
1) Das Landesgestüt soll sogleich aufgehoben und da-
für die Hengste schon für dieses Jahr von Privaten gehal-
ten werden.
2) An die Hengsthalter werden jährlich 10,000 fl. als
Prämien ausgetheilt.
3) Die Hengste des Landesgestüts sind an Solche, die
sich für mehrjähriges Halten der Hengste erklärten, öffentlich
zu versteigern und zwar auf jeden Kreis so viel, als bisher
für denselben zum Beschälen verwendet wurden.
Mainwangen, den 14. Februar. 1849.
, i
Aus der Baar wird dem Volksführer Folgendes zuge-
chrieben:
„Vom Standpunkt der gleichen Pflichten und Rechte der
Staatsbürger können die Pferdebesitzer auf Kosten des Landes
keine Bevorzugung ansprechen. Die Rindvieh- und Schaaf-
zucht sind ungemein nützlicher und nothwendiger, als die
Pferdezucht, und doch ist es noch Niemand eingefallen, die !
Wucherthiere auf Staatskosten anzuschaffen. Wo der Staat j
gewerbliche Zwecke selbst betreiben will, hat das Land fast
immer den doppelten Aufwand zu bezahlen, und ist Dies
überdies ein Eingriff in die Privatindustrie.
Man kann füglich den Pferdebesitzern die Haltung der
Hengste überlassen, es liegt in ihrem Interesse, gute Gat-
tungen anzuschaffen. Bisher hat die Militärverwaltung in
jedem Amtsbezirk die Besitzer von 100 bis 200 Pferden in
den Amtsort gerufen, und dann eins, wenn es hoch kam,
zwei Stücke gekauft. Würde ein Privatmann sich dieses er-
lauben, man würde ihn verlachen, wenn nicht gar zum Otte
hinaus jagen.
Nach geläuterten Begriffen soll die Soldateska nicht
mehr der bevorzugte Zweig der Staatsverwaltung sein. Diese
muß durch Errichtung der Bürgerwehr verdrängt werden.
Es ist gar nicht nöthig, daß zum Reiten und Geschützdienst
ganz untadelhafte veredelte Pferde verwendet werden. Ge-
sunde Knochen und Ausdauer sind die ersten Erfordernisse
im Dienst, und solche in gehöriger Anzahl lassen sich immer
auffinden ohne die Gestütsanstalt, die dem Lande ganz ohne
Nutzen 90,000 kostet. Die Beibehaltung empfiehlt sich auch
deßhalb nicht, weil von einer Sprungzeit bis zur andern die
Thiere zum Nutzen und Vergnügen der großen und kleinen,
dünnen und dicken Herren verwendet, therlweise ruinirt wer-
den, worauf wieder frische Hengste angeschafft werden müs-
sen. Unsere 2. Kammer hat sich zu den vielen Blamaschen,
welche sie sich treuunterthänigstgehorsamst aufhalsen ließ,
auch durch das Veto (Einsprache) der Adelskammer in die-
ser Sache, den Rest des Vertrauens im Volke verloren —
wenn je noch ein solcher Nest vorhanden war — und noch
diese neue Mißachtung zugezogen.
Bei diesem Anlaß erklären wir, daß nach den Grund-
rechten wir keine Verbindlichkeit mehr anerkennen, den Land-
tagsbeschlüffen, welche unter Mitwirkung einer Versammlung
von Privilegirten hervorgehen, Folge zu geben."
In derselben Weise spricht sich ein Landwirth aus dem
Amt Oberkirch aus, und Einer aus der Nähe von Freiburg
fügt hinzu: „Man wird entgegnen: Es ist doch eine schöne
Anstalt! Aber durch die vielen, vielen schönen Anstalten des
Staates kommt es 'am Ende so weit, daß wtr uns die Schuhe
nicht mehr flicken lassen können."
ff Aus dem MittelrheLnkreLs. Diese Woche kom-
men 800 bis 900 Mann würtembergische Nacheinwirkungs-
männer nach Offenburg ins Quartier. Wozu? fragt sich Jung
und Alt. Zu einem Putsch sieht es nirgends aus, sie kön-
nen daher uns auch keinen verhindern oder unterdrücken.
Sollen sie vielleicht Wrangcls spielen bei der angeord-
neten Abgeordnetenwahl, die durch Kapps Austritt nöthig
sein soll? Es ist heutzutag, namentlich in Baden Alles
möglich.
Da kommen wir aber auf die Ergänzungswahlen in
die Kammer zu sprechen.
Die Mehrheit des Volkes hat ihr ein gerechtes Miß-
trauensvotum, ja noch mehr zu erkennen gegeben — sie
weicht nicht. Von allen Seiten gehen jetzt Verwahrungen
gegen die Gültigkeit ihrer Beschlüsse ein. Das Volk erkennt
sie asto als gesetzgebenden Körper gar nicht mehr an, es
betrachtet ihr Mandat für erloschen.
Ehrenmänner, wie Heim bürg er, Kapp und Andere,
treten aus — um keinen Antheil an den Sünden der fal-
schen Volksvertretung Zu nehmen.
Die Regierung ordnet andere Wahlen für diese an,
um die Kammer vollzählig zu erhalten.
Soll und kann das Volk diese Wahlen vornehmen?
Mit Ehren und in seinem Interesse gewiß nicht. Wie soll
das Volk der Karlsruher Versammlung, deren rechtliches
Bestehen sie nicht anerkennt, neuen Zuwachs schicken, damit
sie sich gegen den Willen des Volkes auf ihren grünen Sitzen
erhalten kann? Darin läge ja ein Widerspruch. Wir ver-
langen die Auflösung der Kammern und die Einberufung
einer verfassunggebenden Versammlung. Wenn die Ehren-
männer unter diesen Umständen austrcten, und das Volk
keine Ersatzmänner wählt, sind die Regierung und die leder-
nen Herren zum Nachgeben genöthigt, und wir setzen unser
gerechtes Verlangen durch. Darum wählet nicht!
Ja, die Sache hat noch eine andere Seite. Gesetzt,
Ihr wählet. Wollt Ihr einem Menschen Euer Zutrauen
schenken, der Euer Interesse verräth und mit den jetzigen
Seffelherren über des Volkes Freiheiten und Rechte knausert
und mit seinem Geldbeutel so wüste haust?
Gewiß nicht.
Aber, frage ich, wenn gerade die ächten Volksfreunde deß-
halb austreten, welcher andere Ehrenmann soll dann die
Wahl annehmen? Das kann Keiner. Denn wer wollte mit
einem Mathp, Bassermann, Soiron, Weller, Bissing und
Kompanie das Wohl des Volkes verjüngen helfen?
Und weiter, ist es nicht eine eigentliche Beleidigung —
wenn Ihr durch die Wahl eines Ehrenmannes gerade zu erkennen
gebet, Ihr trauet ihm Karakterlosigkeit genug zu — in die
jetzige Kammer einzutreten, um so das einzige Rettungsmit-
tel für das Volk, deren Auflösung, zu Hintertreiben?
Also wählet gar nicht — oder Ihr bekommt einen schlech-
ten Vertreter Eurer Sache. Dann schäme Dich aber, Volk
von Baden. Bei Gott, so weit wird es doch am Vorabend
einer großen Zeit mit uns nicht kommen!
Verantwortlicher Redakteur V. Salzgeber.
Verlag von PH. Stay. — Druck von G. Mohr in Heidelberg.
den ausgenutzte Hengste wohl nicht gerne zur Winterfütte-
rung ankaufen.
An die 2. Kammer stellen wir also die Anträge, sie
wolle beschließen:
1) Das Landesgestüt soll sogleich aufgehoben und da-
für die Hengste schon für dieses Jahr von Privaten gehal-
ten werden.
2) An die Hengsthalter werden jährlich 10,000 fl. als
Prämien ausgetheilt.
3) Die Hengste des Landesgestüts sind an Solche, die
sich für mehrjähriges Halten der Hengste erklärten, öffentlich
zu versteigern und zwar auf jeden Kreis so viel, als bisher
für denselben zum Beschälen verwendet wurden.
Mainwangen, den 14. Februar. 1849.
, i
Aus der Baar wird dem Volksführer Folgendes zuge-
chrieben:
„Vom Standpunkt der gleichen Pflichten und Rechte der
Staatsbürger können die Pferdebesitzer auf Kosten des Landes
keine Bevorzugung ansprechen. Die Rindvieh- und Schaaf-
zucht sind ungemein nützlicher und nothwendiger, als die
Pferdezucht, und doch ist es noch Niemand eingefallen, die !
Wucherthiere auf Staatskosten anzuschaffen. Wo der Staat j
gewerbliche Zwecke selbst betreiben will, hat das Land fast
immer den doppelten Aufwand zu bezahlen, und ist Dies
überdies ein Eingriff in die Privatindustrie.
Man kann füglich den Pferdebesitzern die Haltung der
Hengste überlassen, es liegt in ihrem Interesse, gute Gat-
tungen anzuschaffen. Bisher hat die Militärverwaltung in
jedem Amtsbezirk die Besitzer von 100 bis 200 Pferden in
den Amtsort gerufen, und dann eins, wenn es hoch kam,
zwei Stücke gekauft. Würde ein Privatmann sich dieses er-
lauben, man würde ihn verlachen, wenn nicht gar zum Otte
hinaus jagen.
Nach geläuterten Begriffen soll die Soldateska nicht
mehr der bevorzugte Zweig der Staatsverwaltung sein. Diese
muß durch Errichtung der Bürgerwehr verdrängt werden.
Es ist gar nicht nöthig, daß zum Reiten und Geschützdienst
ganz untadelhafte veredelte Pferde verwendet werden. Ge-
sunde Knochen und Ausdauer sind die ersten Erfordernisse
im Dienst, und solche in gehöriger Anzahl lassen sich immer
auffinden ohne die Gestütsanstalt, die dem Lande ganz ohne
Nutzen 90,000 kostet. Die Beibehaltung empfiehlt sich auch
deßhalb nicht, weil von einer Sprungzeit bis zur andern die
Thiere zum Nutzen und Vergnügen der großen und kleinen,
dünnen und dicken Herren verwendet, therlweise ruinirt wer-
den, worauf wieder frische Hengste angeschafft werden müs-
sen. Unsere 2. Kammer hat sich zu den vielen Blamaschen,
welche sie sich treuunterthänigstgehorsamst aufhalsen ließ,
auch durch das Veto (Einsprache) der Adelskammer in die-
ser Sache, den Rest des Vertrauens im Volke verloren —
wenn je noch ein solcher Nest vorhanden war — und noch
diese neue Mißachtung zugezogen.
Bei diesem Anlaß erklären wir, daß nach den Grund-
rechten wir keine Verbindlichkeit mehr anerkennen, den Land-
tagsbeschlüffen, welche unter Mitwirkung einer Versammlung
von Privilegirten hervorgehen, Folge zu geben."
In derselben Weise spricht sich ein Landwirth aus dem
Amt Oberkirch aus, und Einer aus der Nähe von Freiburg
fügt hinzu: „Man wird entgegnen: Es ist doch eine schöne
Anstalt! Aber durch die vielen, vielen schönen Anstalten des
Staates kommt es 'am Ende so weit, daß wtr uns die Schuhe
nicht mehr flicken lassen können."
ff Aus dem MittelrheLnkreLs. Diese Woche kom-
men 800 bis 900 Mann würtembergische Nacheinwirkungs-
männer nach Offenburg ins Quartier. Wozu? fragt sich Jung
und Alt. Zu einem Putsch sieht es nirgends aus, sie kön-
nen daher uns auch keinen verhindern oder unterdrücken.
Sollen sie vielleicht Wrangcls spielen bei der angeord-
neten Abgeordnetenwahl, die durch Kapps Austritt nöthig
sein soll? Es ist heutzutag, namentlich in Baden Alles
möglich.
Da kommen wir aber auf die Ergänzungswahlen in
die Kammer zu sprechen.
Die Mehrheit des Volkes hat ihr ein gerechtes Miß-
trauensvotum, ja noch mehr zu erkennen gegeben — sie
weicht nicht. Von allen Seiten gehen jetzt Verwahrungen
gegen die Gültigkeit ihrer Beschlüsse ein. Das Volk erkennt
sie asto als gesetzgebenden Körper gar nicht mehr an, es
betrachtet ihr Mandat für erloschen.
Ehrenmänner, wie Heim bürg er, Kapp und Andere,
treten aus — um keinen Antheil an den Sünden der fal-
schen Volksvertretung Zu nehmen.
Die Regierung ordnet andere Wahlen für diese an,
um die Kammer vollzählig zu erhalten.
Soll und kann das Volk diese Wahlen vornehmen?
Mit Ehren und in seinem Interesse gewiß nicht. Wie soll
das Volk der Karlsruher Versammlung, deren rechtliches
Bestehen sie nicht anerkennt, neuen Zuwachs schicken, damit
sie sich gegen den Willen des Volkes auf ihren grünen Sitzen
erhalten kann? Darin läge ja ein Widerspruch. Wir ver-
langen die Auflösung der Kammern und die Einberufung
einer verfassunggebenden Versammlung. Wenn die Ehren-
männer unter diesen Umständen austrcten, und das Volk
keine Ersatzmänner wählt, sind die Regierung und die leder-
nen Herren zum Nachgeben genöthigt, und wir setzen unser
gerechtes Verlangen durch. Darum wählet nicht!
Ja, die Sache hat noch eine andere Seite. Gesetzt,
Ihr wählet. Wollt Ihr einem Menschen Euer Zutrauen
schenken, der Euer Interesse verräth und mit den jetzigen
Seffelherren über des Volkes Freiheiten und Rechte knausert
und mit seinem Geldbeutel so wüste haust?
Gewiß nicht.
Aber, frage ich, wenn gerade die ächten Volksfreunde deß-
halb austreten, welcher andere Ehrenmann soll dann die
Wahl annehmen? Das kann Keiner. Denn wer wollte mit
einem Mathp, Bassermann, Soiron, Weller, Bissing und
Kompanie das Wohl des Volkes verjüngen helfen?
Und weiter, ist es nicht eine eigentliche Beleidigung —
wenn Ihr durch die Wahl eines Ehrenmannes gerade zu erkennen
gebet, Ihr trauet ihm Karakterlosigkeit genug zu — in die
jetzige Kammer einzutreten, um so das einzige Rettungsmit-
tel für das Volk, deren Auflösung, zu Hintertreiben?
Also wählet gar nicht — oder Ihr bekommt einen schlech-
ten Vertreter Eurer Sache. Dann schäme Dich aber, Volk
von Baden. Bei Gott, so weit wird es doch am Vorabend
einer großen Zeit mit uns nicht kommen!
Verantwortlicher Redakteur V. Salzgeber.
Verlag von PH. Stay. — Druck von G. Mohr in Heidelberg.