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Volksgemeinschaft: Heidelberger Beobachter, NS-Zeitung für Nordbaden (2) — 1932 (Juli bis September)

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Nr. 198 - Nr. 219 (6. September - 30. September)
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Freiverkauf 15 Pfg

Heidelberg, Donnerstag, de« 15. September 1932

Nr. 296 / 2. Jahrgang

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HjMMg W die Regienlirg ohne Volk

Ich war zunächst der Auffassung, daß
eine gestürzte Regierung zur Gegenzeich-
nung eines solchen Dekrets nicht berechtigt
ist und betrachtete aus diesem Grunde das
Dekret als hinfällig. Die Verwaltungsju-
risten haben mich jedoch davon überzeugt,
daß rein formal das Dekret zu Recht be-
steht, da auch eine gestürzte Regierung, so-
lange sie nicht vom Herrn Reichspräsidenten
entlassen ist, das Recht zur Gegenzeichnung
besitzt. Somit ist f o r m a l der Reichstag
am Augenblick nach der Abstimmung aufge-
löst worden. Gegen die Begründung
dieser Auflösungsorder muß ich jedoch als
Präsident der deutschen Volksvertretung
Verwahrung einlegen. Gewiß ist es in das
Ermessen des Herrn Reichspräsidenten ge-
stellt, einen Reichstag aufzulösen, jedoch nie-
mals zweimal aus dem gleichen Anlaß. Tat-
sächlich ist jedoch der Reichstag am 4. Juni
aufgelöst worden mit dem tatsächlichen Sinne,
daß die gegenwärtige Regierung Papen
nicht das Vertrauen der deutschen Volks-
vertretung gefunden hätte. Tatsächlich ist
auch der neue Reichstag aufgelöst worden,
weil die Regierung Papen kein Ver-
trauen gefunden hätte. Ich darf in die-
sem Zusammenhang feststellen, daß die

Ergebnis derselben festgelegk. Ich betone in
diesem Zusammenhang, daß auch die Deutsch-
nationale Volkspartei diesen meinen Stand-
punkt durchwegs anerkannt hatte, da sie sich
sowohl an der Abstimmung beteiligte und
das Ergebnis derselben mitanhörte, als auch
durch einen deukschnationalen Schriftführer
an der Abstimmungshandlung sich beteiligt
hat. — Nachdem ich das Ergebnis der Ab-
stimmung bekanntgegeben Halle, ergriff ich
sofort das Schriftstück und erkannte nun
erst, daß es sich um das Auflösungsdekrek
handelte, welches ich darauf zur Verlesung
brachte.
Fest steht demnach:
1. daß somit der Abstimmungsakt
vor der Auflösung des Reichstages
stattgefunden hat;
2. daß das Ergebnis dieser Abstim-
mung zu Recht besteht;
3. daß nach der Reichsverfassung die
betreffenden Notverordnungen außer
Kraft zu sehen sind;
4. daß die Regierung Papen mit
einer vernichtenden Mehrheit vom deut-
schen Volk durch seine erwählte Ver-
tretung gestürzt worden ist.

Berlin, 14. Sept. Das gestrige Schrei-
ben des Reichstagspräsidenten an den
Reichspräsidenten ist durch den Staatsse-
kretär des Reichspräsidenten mit folgendem
Brief beantwortet worden:
„Sehr geehrter Herr Reichslagspräsident!
Der Herr Reichspräsident hat mich beauf-
tragt, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens
vom 13. September 1932 zu bestätigen. An-
ter Hinweis auf sein gestern an Sie gerich-
tetes persönliches Schreiben läßt Ihnen der
Herr Reichspräsident mitteilen, daß die nach

Am den Wahltermin
Berlin, 14. Sept. Wie entgegen an-
ders lautenden Mitteilungen festzustellen ist,
hat sich das Reichskabinetk heute nicht mit
der Frage des Wahltermins beschäftigt.
Wann der Wahllermin festgesetzt wird, steht
vorläufig noch dahin.

trag war über beide Anträge verbunden ab-
zustimmen. Ich stellte nach Beginn der
Sitzung ausdrücklich noch einmal fest, daß
die Anträge jetzt, da kein Widerspruch er-
folgt sei, zur Abstimmung kommen müs-
sen. Ich betonte: „Die Abstimmung hak
begonnen." In diesem Augenblick sah ich,
wie der Reichskanzler aufstand und seinen
Arm erhob, jedoch hier noch keine Wortmel-
dung mittelste. Auf den Zwischenruf „na-
mentliche Abstimmung", der im gleichen
Augenblick erfolgte, betonte ich, daß die Ab-
stimmung selbstverständlich namentlich sei.
Die Schriftführer begannen mit der Ein-
sammlung. Nun trat der Staatssekretär
der Reichskanzlei, Dr. Planck, auf mich zu
und teilte mir mit, der Herr Reichskanzler
bitte um das Wort. Ich antwortete, daß
ich während der Abstimmung gemäß der Ge-
schäftsordnung Wortmeldungen nicht entge-
gennehmen könne, sofort nach der Abstim-
mung dem Herrn Reichskanzler aber das
Wort erteilen würde. Der Reichskanzler
erhob sich nun und legte mir ein Blakt Pa-
pier auf mein Pulk. In einer begreiflichen
Aufregung geschah dies mit der weißen
Seile nach oben, so daß ich nicht einmal
irgendwelche Schriftzüge erkennen konnte,
und ich nahm, da wir uns mitten in der Ab-
stimmung befanden, das Schriftstück deshalb
zunächst nicht zur Kenntnis.
Ich stelle auch Eurer Exzellenz ge-
genüber ausdrücklich fest (vergleiche
amtliches Stenogramm), daß ich bereits
den Beginn der Abstimmung erklärt
hatte, als der Herr Reichskanzelr den
ersten Versuch machte, sich zum Wort
zu melden. Bisher sind noch niemals
und in keinem Parlament der Welk
während einer Abstimmung Wortmel-
dungen erteilt worden.
Letzteres ist technisch auch nicht möglich.
Die Abstimmung bildet ein Ganzes; sie
stellt einen einzigen Vorgang dar. Mit
dem Beginn der Abstimmung ist auch das

Görings zweiter Brief an Hindenburg
Klarstellung der Vorgänge im Reichstag — Pape« ohne Legitimation des Volkes — Gorina verwahrt
sich gegen weitere Verfassungsbrüche nnd die Verletzung der Volkssonveränität

Berlin, 13. September.
Reichstagspräsident Pg. Göring
hat heute abend den nachfolgenden
Brief an den Reichspräsidenten von
Hindenburg gerichtet:
Hochzuverehrender Herr Reichspräsident!
Euer Exzellenz!
Als Präsident des Reichstages beehre
ich mich ergebenst mitzuteilen, daß der
Reichstag in seiner Sitzung vom 12.
September 1932 im Wege namentlicher Ab-
stimmung beschlossen hat, die von der
Regierung Papen gegengezeichnete Notver-
ordnung vom 4. und 5. September 1932 des
Herrn Reichspräsidenten nach Artikel 48,
Absatz 3, Sah 2, außer Kraft sehen zu las-
sen und ein diesbezügliches Verlangen an
Sie, Herr Reichspräsident, zu stellen.
Des weiteren hat der Reichstag gleich-
falls im Wege namentlicher Abstimmung
nach Artikel 54 der Reichsverfassung der
Regierung Papen das Vertrauen entzogen.
Die Abstimmung wurde mit 512 Stimmen
Mehrheit von insgesamt 559 gültigen Stim-
men gegenüber 42 Nein-Stimmen und bei
5 Stimmenthaltungen beschlossen. Der Re-
gierung Papen wurde also mit einer über-
wältigenden .bisher noch nie dagewesenen
Mehrheit das Vertrauen des deutschen Vol-
kes entzogen.
Der Reichstag gibt seiner Erwartung
hiermit Ausdruck, daß Sie, Herr Reichs-
präsident, entsprechend den Vorschriften der
Reichsverfassung, die von der Abstimmung
des Reichstages getroffene Notverordnung
unverzüglich außer Kraft fetzen werden.
Die selbstverständliche Folge der An-
nahme des Mißtrauensvotums wird
der unverzügliche Rücktritt der Regie-
rung Papen sein, da eine Regierung,
die zu 93 Prozent das deutsche Volk
gegen sich hak, weder weiter die Poli-
tik im Innern bestimmen, noch Deutsch-
land in der jetzigen schwierigen Lage
dem Ausland gegenüber vertreten
kann. Nach beiden Seilen hin fehlt
der Regierung Papen jegliche Legiti-
mation des deutschen Volkes, beson-
ders im Hinblick auf die derzeitig
schwebenden Verhandlungen mit dem
Ausland würde eine Regierung, die
fast von dem gesamten deutschen Volk
durch schärfstes Mißtrauen abge^hnt
wird, eine unmögliche Verhandlungs-
basis besitzen. Dem deutschen V Ike
müssen daraus schwere Schäden er-
wachsen.
Zu dem Sihungsverlauf selbst
darf ich feststellen:
Nachdem dem die Geschäftsordnung än-
dernden Antrag Torgler kein Widerspruch
entgegengesetzt wurde, war ich bei Beginn
der nächsten Sitzung verpflichtet, sofort
mit der Abstimmung zu beginnen. Der An-

Ilebergabe der Auflösungsverordnung vom
Reichstag noch gefaßten Beschlüsse verfas-
sungswidrig und somit gegenstandslos sind.
Der Herr Reichspräsident beabsichtigt daher
nicht, aus diesen Beschlüssen Folgerungen
zu ziehen.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochach-
tung bin ich Ihr sehr ergebener
gez. Dr. Meißner.
*
Warum diese Scheu?
Die Reichsregierung will keinen Brief-
wechsel mit Göring mehr.
Berlin, 14. Sept. In der heutigen Sit-
zung des Reichskabinetls sind Beschlüsse
nicht gefaßt worden. Die Reichsregierung
beabsichtigt, wie von zuständiger Stelle mik-
geteilt wird, nicht, den Briefwechsel mit dem
Aeichstagspräsidenken Göring forlzusetzen.
Es werde lediglich noch ein abschließendes
Schreiben des Reichspräsidenten an den
Reichstagspräsidenlen gesandt werden. Im
übrigen seien heute zwei vom Reichstags-
präsidenten Göring und dem Abgeordneten
Loebe unterzeichnete Schreiben beim Reichs-
innenminister und beim Reichspräsidenten
(mit Abschrift an den Reichskanzler) einge-
gangen.
IGMM Ittbiel« NS-MllI
Königsberg, 14. Sept. Der Oberpräsidenk
der Provinz Ostpreußen hak gemäß Para-
graph 6 Ziffer 2 der Verordnung des
Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 RGB I
Seile 297 die nationalsozialistische „Preu-
ßische Zeitung" in Königsberg auf die Dauer
einer Woche und zwar vom 14. September
bis 20. September 1932 einschließlich verbo-
ten, weil in der Zeitung der Reichsregierung
Verfassungsbruch vorgeworfen wird.

vis „Volkrreiluns"
Kat ikren KleidelberAsr Kaden am 1. Leptember Aesoklossen. Dani
„pkskrsr vote"
soll 68, -wenn man ^nüernnAön seines rassejüdiseken Mitarbeiters II. w. kriedomann
MMnüber ,freunden" Klauben sokenken dark, anok niekt rum kosten Zeken.
„Ne MsgemMW"
Kant ank, indem sie
sd 1. vktodsr tsglick 12
ersokeint.
Wollt die Lartsipresse der Loknldigen am dentseken klend ans dem Hans,
sooo Vßeusdsnnsntsn
müssen dnrok unsere jetzt lautende Werbeaktion gewonnen >verden,
clamit unsere ^sitvnZ
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