Samskag/Sonnkag, 8./9. April 1933.
S«M Schutze -es Geweeves
Abgabe von Arzneimitteln ömch öie RrankenlMen eingeMrmtt!
Karlsruhe, S. April.
Wiederholt schon wurde geklagt über dis
immer fühlbarer werdende Konkurrenz der
Krankenkassen durch den Vertrieb von Heil-
nnd Arzneimitteln (auch Brillen, Sanitätsar-
tikel usw.). Wenn auch öie Beschaffung dieser
Mittel bisher dem freien Ermessen der
Krankenkassen überlassen war, sollte doch aus
Zweckmäßigkeitsgründen die Selbstabgabe der-
artiger Mittel durch dis Krankenkasse« künf-
tighin eingeschränkt werden. Vorbehaltlich der
von der Reichsregierung zu erwartenden Vor-
schriften über die künftige Regelung der Selbst-
abgabe von Arznei- und Heilmitteln usw.
durch öie Krankenkaflen, scheinen aber setzt
schon vorbeugende Maßnahmen erforder-
lich, um öie Abgabe dieser Mittel durch öie
Krankenkaflen für die Zukunft einzuschränken
Da nach Artikel 2 8 1 der Vercrönung vom
1. März ISA (Reichsgesetzblatt 1 S. 97) das
Aufsichtsrecht über die Träger der Kranken-
versicherung sich auch auf Fragen der Zweck-
mäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Ge-
schäftsführung erstreckt, wurden die Versi
cherungsämter als Aufsichtsbehörden ds>
Krankenkassen angewiesen, den in Frage kom-
menden und der dortigen Aufsicht unterste-
henden Krankenkassen (OrtS-, Betriebs- und
Jnnungskrankenkaffen) die Ergänzung der jet-
zigen Bestände an Arznei- nnd Heilmitteln
nsw. ans Grund der genannten Bestimmung
zu «ntersagen. Von den Kaffen ist ein Be-
standsverzeichnis aller znr Selbstabgabe be-
stimmten Mittel nach dem nenesten Stande zu
erhebe«. Eine Nenbeschasfuug und Ergänzung
des jetzigen Bestandes an Heil, und Arznei-
mitteln «sw. darf von den Krankenkaflen bis
eine derartige Umgehung der bisher gelten-
den Bestimmungen zu verhindern, wurde öie
Erlanbnissperre durch Verordnung vom S.
April 1988 auch aus Erlaubnisse für ne« zu
errichtende Gastwirtschaften sowie auf Er-
laubnisse znr Ausdehnung bestehender Gast-
wirtschaften auf nicht zugelassene Arten von
Getränken und auf nicht zugelassene Räume
ausgedehnt. Gemäß 8 8 dieser Verordnung gilt
die Erlaubnissperre nicht für Anträge auf
Erteilung der Erlaubnis für eine neu zu er-
richtende Gastwirtschaft sowie für Anträge auf
Ausdehnung bereits bestehender Gastwirtschaf-
ten auf nicht zugelassene Arten von Getränken
und auf nicht zugelassene Räume, die vor dem
1. April 1933 bei den Bezirksämtern (Polizei-
präsidien, Polizeidirektionen) eingekommen
sind. Im übrigen behält es bei der bisherigen
Regelung sein Bewenden.
Kw AMörumg Mr WEM-
«Kd MWmsrM
Karlsruhe, 6. April. Soeben wirb die von
uns angekündigte neue Verordnung des
Reichskommissars und Innenministers über
den Verkehr mit Vieh und Fleisch veröffent-
licht.
8 1 lautet: Die Schlachtvieh- und Fleisch-
märkte werden in Bade« künftighin grundsätz-
lich am Dienstag abgehalten. Fällt dieser Tag
auf einen gesetzlichen Feiertag, so finden die
Märkte am übernächsten Werktag statt.
8 2: Die bisher am Mittwoch abgehaltenen
K l e inv i eh m ä r k ts werden auf Don-
nerstag verlegt; fällt dieser Tag auf einen
gesetzlichen Feiertag, so finden die Kleinvieh-
märkte am darauffolgenden Werktag statt.
8 3: Die Marktzeiten dürfen für Großvieh
und Schweine drei Stunden, für Kälber und
anderes Kleinvieh zwei Stunden nicht über-
schreiten. Fleischmärkte dürfen nicht länger als
höchstens drei Stunden dauern.
8 4: diese Verordnung tritt am Tage nach
der Verkündung (also am 7. April) in Kraft-
Das Badische Gesetz- und Verorduungsblatt
Nr. 20 enthält Verordnungen des Ministers-
Les Innern über die Erlaubnissperre für neu
zu errichtende Gast- und Schankwirtschafter,
und über den Verkehr mit Vieh und Fleisch.
DWvmmWr für WgeMMms.
fwMl
Karlsruhe, 6. April. Der Sonderkommissar
für Jugendpflege und Jugendbewegung Pg.
Friedhelm Kemper ernannte heute Sen
Bannschulnngsleiter der Hitlerjugend Kari
Cer ff zum Hilfskommisfar für die badischen
Jugendherbergsfragen.
SMsv-VefchkMpfKv Btlvevt
Wßevsv MKttmmstaadr-ai
Eine freche Herausforöerrmg öer nsttonalfsziaWifchen Bewegung
aus weiteres nicht mehr erfolgen.
AlWhMpem für MMWU-
MMM
Karlsruhe, 6. April.
Die Pressestelle beim Staatsministerium
teilt mit:
Nach wiederholten Feststellungen wurde dis
Lurch Verordnung vom 29. März 1932 einge
Ährte Erlaubnissperre für neu zu errichtende
Schanrwirtschaften sowie für öie Ausdehnung
bestehender Schankwirtschaften auf nicht zuge-
lassene Arten von Getränken und auf nicht zu-
gelafsene Räume dadurch umgangen, daß um
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer
Gastwirtschaft nachgesucht wurde. Um
Karlsruhe, 8. April. Wie aus Engen ver-
lautet, wuröe der bisherige LanötagsabgeorS-
nete Hilbert vom Zentrum erneut als
Kandidat für den Wahlkreis Donaueschingen-
Engen aufgestellt. Diese Kandidatur bedeutet
eine freche Provokation für alle Mitglieder,
Freunde und Anhänger der Bewegung Adolf
Hitlers. Man mich annehmen, daß das Zen-
trum diese Provokation in voller Absicht be-
ging, nicht ohne sich über die etwaig-?« Folgen
klar zu sein.
Hilbert, em charakterlich durchaus minder-
wertiger Bursche, wagte es, unseren Führer
Adolf Hitler in öffentlicher Sitzung des bad
Landtags als „Deserteur* zn beschimpfen. Er
tat dem Manue, der heuke der Führer beZ
ganze» deutschen Volkes, der Kanzler deS
Reiches ist, die schlimmste Beschimpfung an,
die einem Frontkämpfer zugeskgt werde«
kann, der in hundert Schlachten sein Leben für
die Nation eingesetzt hat. Der „Löwe von Un-
tereggingen mit den Schweißfüßen" wie Htl-
bert von seinen fetzigen Zentrumsfreundrn
einst getauft wurde, bekam von dem jetzigen
! Kommissar im Unterrichtsministerium, unse-
rem Pg. Professor Kraft, M.d.L., einen kräf-
tigen Nasenstüber für die Ehrenkränkung
Hitlers. Pg. Professor Kraft wurde daraufhin
nicht weniger als dreimal bestraft, einmal
tzom schwarzen Kandtagspräsidenten Duffner,
dann vom schwarzen Unterrichtsministcr
Baumgartner und Sann noch vom Amtsgericht
Karlsruhe. Die Unverschämtheiten Hilberts
wurden dagegen vom Zentrum gedeckt.
Ja, heute wagt man es, den Verleumder
des heutigen Reichskanzlers erneut als Volks-
vertreter für den Landtag z« präsentieren.
Wir erheben dagegen schärfsten
Protest. Wir lasten uns eine derartige Pro-
vokation nicht ohne weiteres gefallen. Die ge-
samte nationalsozialistische Bewegung Badens
befindet sich heute schon in großer Erregung
über diese Herausforderung durch die Zen-
trumspartei. Das Zentrum mag sich seinen
Schritt nochmals reiflich überlegen.
Die nationalsozialistische Lauö-
tagsfraktion ist, wie wir heute
schon versichern können, keines-
falls gewillt, eine Teilnahme LeS
Hitlerbeschtmp ferS Hilbert an
den künftigen Lanötagssitzunge»
stillschweigend hinzunehmen.
Hilbert verhaltet
Der Zentrumsadgeordneke Hilbert wurde
gestern verhaftet, da sein Auftreten als Land-
tagsabgeordneter — das Zentrum wollte ihn
wieder aufstellen — die öffentliche Ordnung
und Sicherheit gefährdet hätte.
-o-
WMsvs Matzaahmen
-so Sudisiy. KsmuMass
Der „Badische Beobachter" wurde
wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung
verböten. — Künftig darf kein gesch ächte-
tes Fleisch mehr nach Baden eingeführt
werden. — Auf Anordnung des ZusLzmini-
sters dürfen staatsfeindliche Personen nicht
mehr als Schöffen berufen werden.
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Krankenkassen überlassen war, sollte doch aus
Zweckmäßigkeitsgründen die Selbstabgabe der-
artiger Mittel durch dis Krankenkasse« künf-
tighin eingeschränkt werden. Vorbehaltlich der
von der Reichsregierung zu erwartenden Vor-
schriften über die künftige Regelung der Selbst-
abgabe von Arznei- und Heilmitteln usw.
durch öie Krankenkaflen, scheinen aber setzt
schon vorbeugende Maßnahmen erforder-
lich, um öie Abgabe dieser Mittel durch öie
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Da nach Artikel 2 8 1 der Vercrönung vom
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zu «ntersagen. Von den Kaffen ist ein Be-
standsverzeichnis aller znr Selbstabgabe be-
stimmten Mittel nach dem nenesten Stande zu
erhebe«. Eine Nenbeschasfuug und Ergänzung
des jetzigen Bestandes an Heil, und Arznei-
mitteln «sw. darf von den Krankenkaflen bis
eine derartige Umgehung der bisher gelten-
den Bestimmungen zu verhindern, wurde öie
Erlanbnissperre durch Verordnung vom S.
April 1988 auch aus Erlaubnisse für ne« zu
errichtende Gastwirtschaften sowie auf Er-
laubnisse znr Ausdehnung bestehender Gast-
wirtschaften auf nicht zugelassene Arten von
Getränken und auf nicht zugelassene Räume
ausgedehnt. Gemäß 8 8 dieser Verordnung gilt
die Erlaubnissperre nicht für Anträge auf
Erteilung der Erlaubnis für eine neu zu er-
richtende Gastwirtschaft sowie für Anträge auf
Ausdehnung bereits bestehender Gastwirtschaf-
ten auf nicht zugelassene Arten von Getränken
und auf nicht zugelassene Räume, die vor dem
1. April 1933 bei den Bezirksämtern (Polizei-
präsidien, Polizeidirektionen) eingekommen
sind. Im übrigen behält es bei der bisherigen
Regelung sein Bewenden.
Kw AMörumg Mr WEM-
«Kd MWmsrM
Karlsruhe, 6. April. Soeben wirb die von
uns angekündigte neue Verordnung des
Reichskommissars und Innenministers über
den Verkehr mit Vieh und Fleisch veröffent-
licht.
8 1 lautet: Die Schlachtvieh- und Fleisch-
märkte werden in Bade« künftighin grundsätz-
lich am Dienstag abgehalten. Fällt dieser Tag
auf einen gesetzlichen Feiertag, so finden die
Märkte am übernächsten Werktag statt.
8 2: Die bisher am Mittwoch abgehaltenen
K l e inv i eh m ä r k ts werden auf Don-
nerstag verlegt; fällt dieser Tag auf einen
gesetzlichen Feiertag, so finden die Kleinvieh-
märkte am darauffolgenden Werktag statt.
8 3: Die Marktzeiten dürfen für Großvieh
und Schweine drei Stunden, für Kälber und
anderes Kleinvieh zwei Stunden nicht über-
schreiten. Fleischmärkte dürfen nicht länger als
höchstens drei Stunden dauern.
8 4: diese Verordnung tritt am Tage nach
der Verkündung (also am 7. April) in Kraft-
Das Badische Gesetz- und Verorduungsblatt
Nr. 20 enthält Verordnungen des Ministers-
Les Innern über die Erlaubnissperre für neu
zu errichtende Gast- und Schankwirtschafter,
und über den Verkehr mit Vieh und Fleisch.
DWvmmWr für WgeMMms.
fwMl
Karlsruhe, 6. April. Der Sonderkommissar
für Jugendpflege und Jugendbewegung Pg.
Friedhelm Kemper ernannte heute Sen
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Jugendherbergsfragen.
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aus weiteres nicht mehr erfolgen.
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teilt mit:
Nach wiederholten Feststellungen wurde dis
Lurch Verordnung vom 29. März 1932 einge
Ährte Erlaubnissperre für neu zu errichtende
Schanrwirtschaften sowie für öie Ausdehnung
bestehender Schankwirtschaften auf nicht zuge-
lassene Arten von Getränken und auf nicht zu-
gelafsene Räume dadurch umgangen, daß um
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer
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lautet, wuröe der bisherige LanötagsabgeorS-
nete Hilbert vom Zentrum erneut als
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eine freche Provokation für alle Mitglieder,
Freunde und Anhänger der Bewegung Adolf
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trum diese Provokation in voller Absicht be-
ging, nicht ohne sich über die etwaig-?« Folgen
klar zu sein.
Hilbert, em charakterlich durchaus minder-
wertiger Bursche, wagte es, unseren Führer
Adolf Hitler in öffentlicher Sitzung des bad
Landtags als „Deserteur* zn beschimpfen. Er
tat dem Manue, der heuke der Führer beZ
ganze» deutschen Volkes, der Kanzler deS
Reiches ist, die schlimmste Beschimpfung an,
die einem Frontkämpfer zugeskgt werde«
kann, der in hundert Schlachten sein Leben für
die Nation eingesetzt hat. Der „Löwe von Un-
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wurden dagegen vom Zentrum gedeckt.
Ja, heute wagt man es, den Verleumder
des heutigen Reichskanzlers erneut als Volks-
vertreter für den Landtag z« präsentieren.
Wir erheben dagegen schärfsten
Protest. Wir lasten uns eine derartige Pro-
vokation nicht ohne weiteres gefallen. Die ge-
samte nationalsozialistische Bewegung Badens
befindet sich heute schon in großer Erregung
über diese Herausforderung durch die Zen-
trumspartei. Das Zentrum mag sich seinen
Schritt nochmals reiflich überlegen.
Die nationalsozialistische Lauö-
tagsfraktion ist, wie wir heute
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und Sicherheit gefährdet hätte.
-o-
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