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DlenStag, de» 1». Dezember 188»
b yahr» / Mb
SF/L4SF ^L7-rr
können nicht in einem Atemzug zusammenge-
faßt und „abgetan" werden. Es ist nach mensch-
lichem Mitempfinden und aus ärzlichem Ethos
heraus nicht möglich, scl, werkranke Menschen
wie die Taubstummen derart „abzuurteilen". --
Der Allgemeinheit liegt nach Maßgabe
ihrer Kräfte die Pflicht ob, für Schwerkranke,
Sieche und Leidende zu sorgen. Diese Pflicht
unseres deutschen Kulturstaates wird niemand
bestreiten. Der einsichtige Erbkranke anderer-
seits, insbesondere der Taubstumme, kann dem-
entsprechend dem Opfer, das er der Volksge-
sundheit bringen mutz, nicht ausweichen. Es ist
seine unabweisliche Pflicht, sich der Sterilisie-
rung. die einen leichten Eingriff bedeutet, die
alle körperlichen und seelischen Funktionen un-
ange'astet läßt, und ihm nur die Fortpflan-
zungsfähigkeit nimmt, zu unterziehen. Der den-
kende Erbkranke wird diese Gedänkengänga
billigen, wenn ex sich der Verantwortung vor
seinen unqeborenen Kindern, die nach unerbitt-
lichem Erbgesetz wieder Träger der Krankheiks-
anlage sein müssen, und der Verantwortung
vor unserem in schwerer Not ringendem Volk
wahrhaft bewußt wird.
Nur aus diesen Gesichtspunkten heraus
kann die Mehrzahl der gesunden Volkgenossen
und die Minderzahl der Erbkranken, der erb-
lich Taubstummen und der anderen Erbleiden-
den, zum wahren Opfergeist der nationalsozia-
listischen Staaksidee erzogen werden. Wenn
wir alle so denken, wird, wie unser Führer es
will, der rassenhygienische Gedanke ein Eck-
pfeiler in der Gestaltung und im Ausbau deS
Dritten Reiches werden.
*
Die Familie uni Ser neue Staat
große und heilige Pflicht aller Wohlgesinnten,
dem kinderreichen Vater in erster Linie Ar-
beit zu geben.
Der Kreisverband des Reichsbundes der
Kinderreichen schreibt uns:
Soll ein Volk bestehen, muß es den not-
wendigen Nachwuchs hervorbringen. Der
Nachweis wird immer wieder geführt, daß dies
im deutschen Volke zur Zelt nicht mehr der
Fall ist. 3m gesunden Volk muß zur Erhal-
tung jede Familie im Durchschnitt mehr als
drei Kinder hervorbringen. Je mehr Familien
unter diesem Durchschnitt bleiben, umso mehr
sind kinderreiche Familien notwendig, also Fa-
milien mit vier und mehr Kindern.
Die Kinderreiche Familie erfüllt somit eins
hohe patriotische und nationale Aufgabe, sie
ist öße Keimzelle des Staates, ihr ist es zu dan-
ken. zvenn Deutschland nicht dereinst nur noch
einen geschichtlichen Begriff darstellen soll.
Es ist daher eine besondere Tat, wenn die
nationale Regierung mit staatsmännischem
Weitblick und in weiser Würdigung der Be-
deutung der Notwendigkeit eines gesunden
Nachwuchses für den Bestand des Reiches die
Sorge um die kinderreichen Familien prokla-
miert hat. ...
Der kinderreiche Vater und die kinderreiche
Mutter geben dem Staate das Wertvollste, was
man ihm geben kann, nämlich das Volk, ohne
weiches es einen Etat nicht gibt. Sie bringen
größere Opfer, als die Staatsbürger, die des
Kindersegens, sei es gewollt oder ungewollt
entbehren. Im Munde derjenigen, die den Kin-
dersegen absichtlich sernhalten, ist das Wort
von der nationalen Erhebung leerer Schall, ja
noch mehr, sie begehen Verrat an unserem
deutschen Vaterlands. Hierzu kommt, daß der
kinderreiche Vater und die kinderreiche Mut-
ter zu ihren Opfern und Sorgen noch allzu oft
den Spott wegen ihrer großen Kinderzahl über
sich ergehen lassen müßen. — Als ob eine große
Intelligenz dazu gehörte, den Kindersegen fern-
zuhalten! Solche Spötter verhätscheln Hunde
und Katzen, haben aber kein Herz für notlei-
dende Kinder: sie haben noch weniger Ver-
ständnis dafür, daß es -- Golt sei Dank —
noch Väter und Mütter gibt, die im Bewußt-
sein einer gesunden und guten Erbmasse dem
Schöpfer des Lebens und ihrem Vaterlande ge-
genüber Verantwortung in sich tragen, die die
natürliche Freude am Kinde noch nicht verlo-
ren haben.
Die kinderreiche Familie zählt in ihrer gro-
ßen Mehrzahl leider nicht zu den großen Zah-
lern direkter Steuern, dafür ist ste aber der
größte Zahler indirekter Steuern.
Die Not in den kinderreichen Familien ist
groß. Es ist keine Seltenheit, daß dex kinder-
reiche Vater feinen Kindern oft nicht einmal
Nachdenkliches
42,3 Prozent der Ausgabe» der Provinz
Niederschlesien wurden im Jahre 1929 für die
„wirtschaftlich Loten" ausgegeben.
Ist es nicht ein großes Unrecht, daß von den
Mitteln der Provinz Niederschlesien fast die
Hälfte für unproduktive und volksschädigende
Fürsorge ausgegeben wird und für Bildung,
Kunst, Forschung nur noch 0,8 Prozent, für
die Wirtschaftspflege nur noch 10,3 Prozent
übrig bleiben? Obige Aufstellung ist Zesk 2 der
Vierteljahceszeilschrift „Volk und Raste" (I.
F. Lehmanns Verlag, München 2 SW) ent-
nommen. die ab Juli ds. Is. monatlich erschei-
nen wird, um sich noch mehr als bisher den für
unser Volk lebenswichtigen Fragen der Ras-
senkunde und Rastenpflege widmen zu können.
Bezugspreis vierteljährlich Mk. 2.50.)
das liebe Brot in genügender Menge reichen
kann. Man stelle sich die Seelenqual solcher
Väter und Mütter vor!
Bei der in der Tat nicht zu übertreibenden
Bedeutung der kinderreichen Familie für den
Bestand von Volk und Vaterland ist es eine
Wenn der Gesetzgeber hier eine Lücke
schließt, bei der Neuordnung große Familien,
die zum Bestand eines Volkes unentbehr-
lich sind, wieder in denMittelpunkt stellt, ihnen
Lebensmöglichkeit schasst, wird ihm einmal das
ganze Volk zu größtem Dank verpflichtet sein.
TaMtllmnlyett MS Slerilisieruussseletz
Von Dr. Heinz Boeters. Assistent an der Universikätsnervenklinik in Breslau.
Rastenhyglenische (eugenische) Fragen und
Forderungen, seit Jahrzehnten von einzelnen
Männern entwickelt und vorbereitet, sind in
Deutschland, das kann keinem Zweifel unter-
liegen. erst durch unfern Kanzler Adolf Hitler
und die nationalsozialistische Bewegung in wei-
ten Kreisen des Volkes bekanntgemacht und in
die Wirklichkeit umgesetzt worden. Das Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom
14. Juli 1933 stellt die Basis für eine weikaus-
schauende Erbpflege an unserem Volkskörper
dar. Durch diese gesetzgeberische Tat wird es
vom nächsten Jahr an möglich sein, erblich Gei-
stes- und Nervenkranke, erblich Schwachsin-
nige, erblich Blinde und Taube zu sterilisieren
(d. h. unfruchtbar zu machen), wenn ei» sach-
verständiges Erbgesundheitsgerichk die Notwen-
digkeit bejaht, die Zustimmung dazu erteilt.
Es liegt auf der Hand, daß die rund 45000
bis 50000 Taubstummen, die in Deutschland le-
ben, ebenso ihre Organisationen und die Män-
ner, die in Selbstlosigkeit und Hingabe ihre
Lebensarbeit dem Unterricht und der Betreu-
ung dieser Kranken aewidmet haben, an diesem
Fragegebiet unmittelbar Anteil nehmen. Viel-
leicht können hier die fsigsnSen feilen, die
einesteils vom ärztlichen und eugenischen
Standpunkt aus geschrieben sind und zum an-
deren den berechtigten Ansprüchen unserer
taubstummen Volksaenosten Rechnung tragen
wollen, Rat und Hilfe bedeuten.
Es muß zunächst deutlich hervorgehoben
werden, daß keineswegs alle Fälle von Taub-
stummheit durch krankhafte Erbanlage» be-
dingt sind. Bei der Mehrzahl, etwa bei zwei
Drittel aller Fälle, entsteht Taubstummheit als
Folge einer erworbenen Schädigung trotz völlig
gesunder Erbanlagen. Das Leiden wird hier
durch Infektionskrankheiten, wie Scharlach,
Gehirnentzündung. Syphilis oder schwere Mit-
telohrentzündung, durch Geburtsverletzungen
oder im späteren Leben gelegentlich durch Kopf.
Verletzungen erworben. In allen diesen Fällen
kommt eine Sterilisierung nicht in Frage. Nur
bei etwa einem Drittel bis einem Viertel der
Taubstummen in Deutschland, also bei rund
12000 bis 17000 Menschen, ist die Taubstumm-
heit eine erbliche Fehlbildunq. Die Vererbungs-
art ist dann, wie man in der Fachsprache zu
sagen pflegt, „rezessiv" d. h. zurücktretend, und
stellt sich folgendermaßen dar: Leiden beide El-
tern an erblicher Taubstummheit, so sind auch
sämtliche Kinder taubstumm. Wenn beide El-
tern zwar äußerlich gesund sind, aber die ver-
deckte Anlage zu erblicher Taubstummheit in
sich tragen, erkranken ein Viertel der Kinder
an Taubstummheit, zwei weitere Viertel neben
die verdeckte Krcmkhettsanlage an die nächste
Generation weiter und nur ein Viertel der
Kinder ist erblich gesund. Selbst wenn nur ein
Elkcrnkeil Träger der Erbanlage für Taub-
stummheit und der andere Elternteil erbgesund
ist, werden 'war alle Kinder äußerlich gesund
sein, die Hälfte der Kinder ober bleibt weiter
Träger der krankhaften Anlage.
Unter rassenhygienischen Gesichtspunkten
sind nun nicht nur die 12000 bis 17000 erblich
Taubstummen bedeutsam, sondern auch die Zahl
der Anlagekräger, die für Deutschland auf etwa
eineinhalb Millionen berechnet worden ist. Erst
angesichts dieser Zahl wird uns der Umfang der
erblichen Belastung in unserem Volk klar,
denn wir dürfen nicht vergessen, daß aus einer
Verbindung von zwei solchen Merkmalsträ-
gern immer wieder taubstumme Kinder hervor-
gehen werden.
Cs kann keinem Zweifel unterliegen, daß
das Sterilisierungsgesetz der Reichsregierung
eine wahrhaft soziale Tat darstellt. Dem er-
schreckenden Geburtenrückgang im ganzen
Volk, insbesondere in erbgesunden und hoch-
wertigen Familien, steht bis heute die Tat-
sache entgegen, daß die Kinderzahl in erblich
belasteten Volkskreisen, wie zahlreiche Unter-
suchungen ergeben haben, beträchtlich über dem
Durchschnitt liegt. Wir können eine Gesundung
des Volkskörpers nicht erzielen, wenn kranke
Erblinien von Generation zu Generation wer-
tergeschleppk werden.
Dazu kommt folgendes: Alle Fürsogeein-
richtungen, die für unsere Erbkranken, hier
auch für die erblich Taubstummen, getroffen
sind, trugen bisher unleugbar eine antieugenische
Role. Sie erleichterten für die Kranken die
Erziehung, Berufsausbildung und Familien-
gründung und gaben damit bisher auch die
Möglichkeit unbegrenzter Fortpflanzung. Im
Interesse des Volksganzen — und nur diesem
Interesse dient das Sterilisierungsgesetz — ist
es erforderlich, die For'pflanzung solcher Erb-
kranker zu verhindern. Erst wenn wir lernen,
in diesem (sinne für di'e Gesunderhaltung der
kommenden Generationen unseres Volkes in
erster Linie Sorge zu kragen, gewinnt die weit-
gehende Fürsorge und Berufs-Ausbildung
anderer Erbkranker eine sittliche Berechtigung.
An dieser Stelle mutz auch entschieden einem
unsachlichen Urteil, das die Kranken sowohl
wie wir Eugeniker oft aus breitesten Volks-
kreisen hören müssen, entgegengekreten werden:
Taubstumme. Idioten und Schwerverbrecher
Das Recht aut Zannlienwappen
Jeder Bürger darf sein Wappen führen. — Vorsicht vor unhistorischen Machwerken!
Don Peter I e n s - Partenkirchen.
Bei dem Interesse für Abstammung und
Familienforschung, das im neuen Reich be-
sonders wach geworden ist, wird manchen auch
die Frage nach seinem Familienwappen inter-
essieren. Vielleicht zweifelt er zunächst
daran, ob eine bürgerliche Familie überhaupt
berechtigt ist, ein Wappen zu führen. Von die-
sem Misstrauen befreit ihn ein Blick in das
Wesen der Siegel- und Wappen-
kunde.
Ursprünglich entwickelt haben sich die
Wappen (^ Waffen) etwa um 1150. Der
Schild wurde, zur Kennzeichnung des Trägers,
mit Merkzeichen geschmückt. Diese Zei-
chen entwickelten sich zu Familienwappen,
deren Äußeres nach festen heraldischen Grund-
sätzen gebildet wurde und die unter Bluts-
verwandten erblich waren.
Sehr alt sind teilweise die Darstellungen
auf dem Schild. Sie gehen bis auf germani-
sche Haus- und Hofmarken zurück,
und keine bürgerliche Familie, die noch ein al-
tes Aunenzeichen als Wappenschild führt,
braucht vielzackigen Kronen gegenüber Neid
zu empfinden. Es gab keinen bevorrechtigten
Äevölkerungskreis, der etwa allein Waffen
tragen durfte. Auch der Bürger und Bauer
führte sie, denn oft genug mußte er Hof und
Heimat verteidigen. Jahrhundertelang be-
diente er sich, schon um im Kampf nicht unter-
legen zu sein, der gleichen Waffen wie die
Ritter. Und diese Zeit währte lange genug, daß
auch er sich nach freier Wahl sein Wappen
schuf und weitervererbke.
Erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts er-
folgte durch Kaiser Friedrich III. das Verbot
der willkürlichen Wappenannahme und
deren Verleihung durch ihn oder seine Beauf-
tragten. Im sechzehnten und siebzehnten Jahr-
hundert war die Sitte, Famillenwappen zu
führen, ganz allgemein verbreitet. Im achzehn-
ken Jahrhundert sank die Heraldik zu einer ko-
ken Wissenschaft herab, und da verschwanden
allmählich die bürgerlichen Wappen, sie wur-
den einfach vergessen.
Die wesentlichen Teile eines Wappens sind:
der Schild, der Helm nebst Helmkleinod (oder
Zimier " Zier) und die Helmdecke. Je ein-
facher das Wappen, um so älter ist es, und um
so schöner ist es gleichzeitig. Die ältesten Wap-
pen zeigen die Heroldstücks. Das sind
einfache geometrische Figuren, die nur durch
Ziehen von Linien über den Schild entstanden.
Dann folgte die Ausschmückung mit gemei-
nen Figuren, wozu irgend welche Zeich-
nungen von Tieren, Symbolen oder Phantasie,
gestalten zählen, zum Beispiel Armbrustbolzen,
Türme, Greifen. In der Zeichnung dieser Fi-
guren, die nur als Schattenrisse in der Fläche,
nie perspektivisch dargestellt werden dürfen —
deswegen sind Landschaften im Schild eine he-
raldische Unmöglichkeit —, entwickelte sich eine
wahre Kunst. Es ist gar nicht so einfach, durch
Stilisierung der gemeinen Figuren den Schild-
raum in künstlerisch befriedigender Weise aus-
zufüllen. Aber gerade darin war im Mittelal-
ter, dank der größten deutschen Maler und
Zeichner, ein ausgesprochener Sinn entwickelt
worden.
An Farben dürfen verwendet werden:
Rot, Blau, Schwarz, Grün und die Metall-
färben Gold und Silber. Braun und Eisen-
farben sind unerlaubt, sie finden sich nur bei
neueren, von Wappenfabriken nicht heraldisch
entworfenen Wappen. Grundsatz ist, daß nur
Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe zur
Darstellung komm!-' so etwa nie schwarzer
Armbrusibolzen und grüne Palmzweige auf
rotem Schild, sondern nur auf silbernem
Schild.
Der Helm kann verschiedene Formen zei-
gen. Am gebräuchlichsten ist der Spangenhelm
von Eisen und Leder, der sich der Kopfform
nähert und an Hals und Schultern anliegt.
Als heraldisch richtiger gilt jedoch der Stech-
Helm für bürgerliche Wappen. Seine Stellung
im Wappen ist bei geradestehendem Schild
über die Mitte des Schildhauptes, bei gelehn-
tem, also splhstehendem Schild über dem höher
stehenden Obereck. In beiden Fällen ragt er
ein wenig über den Schildrand herunter.
Die Helm decke, die ursprünglich zum
Schutz gegen die Sonnenstrahlen auf dem Helm
getragen wurde, gehört zum Wappen. Sie ist
entweder — auf alten Wappen — als Tuch
zu beiden Seiten eines Kübelhelms kargeste!!!
oder, so bei jüngeren Wappen mit Stech- oder
Spangenhelm: mehrfach eingeschnitken (gezad-
delt) und wiederholt beiderseits wieder aufge-
zogen. Aus der Helmdecke endlich steigt dis
Helmzier, die ursprünglich aus den ver-
schiedensten Werkstoffen wie Leder, Leinwand,
Metall, Holz, ausgeskopfken Bälgen bestand
und durch Löcher uüd Schrauben auf dem
Oberteil des Helms befestigt wurde.
Aus diesem kurzen Ueberblick mag hervor-
gehen, daß für die richtige Darstellung eines
Wappens unbedingt die Kenntnis der Wap-
penkunde erforderlich ist. Viele Familien ha-
ben sich, da ihnen eine solche abging, von. ge-
schäftstüchtigen Unternehmern Wappen fabri-
zieren lassen, die ihnen nicht nur trotz des teu-
ren Preises wesensfremd bleiben müssen, son-
dern noch dazu von heraldischen Fehlern strot-
zen.
Es ist darum ratsam, sich an einen der V s r-
eine f ü r F a m i li e n f o r s ch u n g zu wen-
den. Man irrt sich, wenn man glaubt, man be-
gäbe sich damit auf ein Gebiet trockener Ar-
chivkäkigkeit. Noch jeder, der mit Familien'or-
schung begonnen hat. entdeckt schließlich sein
Herz dafür, wenn er Zusammenhänge klärt mit
seinen Vorfahren, mit den Quellen, aus denen
sein eigenes Leben gespeist wurde. Das Dunkel
vergangener Jahrhunderte wird hell von
freundlichem Leben durchflutet: Gemeinsames
in der Entwicklung von Familie und
Volk dringt ins Bewußtsein und wird zur
Grundlage eines neuen Vakerlandbegriffs. wie
ihn kein Geschichtsunterricht und kein Lesebuch
kennt.
Das Schicksal der nordischen Rasse ist unser
Schicksal. (Lenz).
DlenStag, de» 1». Dezember 188»
b yahr» / Mb
SF/L4SF ^L7-rr
können nicht in einem Atemzug zusammenge-
faßt und „abgetan" werden. Es ist nach mensch-
lichem Mitempfinden und aus ärzlichem Ethos
heraus nicht möglich, scl, werkranke Menschen
wie die Taubstummen derart „abzuurteilen". --
Der Allgemeinheit liegt nach Maßgabe
ihrer Kräfte die Pflicht ob, für Schwerkranke,
Sieche und Leidende zu sorgen. Diese Pflicht
unseres deutschen Kulturstaates wird niemand
bestreiten. Der einsichtige Erbkranke anderer-
seits, insbesondere der Taubstumme, kann dem-
entsprechend dem Opfer, das er der Volksge-
sundheit bringen mutz, nicht ausweichen. Es ist
seine unabweisliche Pflicht, sich der Sterilisie-
rung. die einen leichten Eingriff bedeutet, die
alle körperlichen und seelischen Funktionen un-
ange'astet läßt, und ihm nur die Fortpflan-
zungsfähigkeit nimmt, zu unterziehen. Der den-
kende Erbkranke wird diese Gedänkengänga
billigen, wenn ex sich der Verantwortung vor
seinen unqeborenen Kindern, die nach unerbitt-
lichem Erbgesetz wieder Träger der Krankheiks-
anlage sein müssen, und der Verantwortung
vor unserem in schwerer Not ringendem Volk
wahrhaft bewußt wird.
Nur aus diesen Gesichtspunkten heraus
kann die Mehrzahl der gesunden Volkgenossen
und die Minderzahl der Erbkranken, der erb-
lich Taubstummen und der anderen Erbleiden-
den, zum wahren Opfergeist der nationalsozia-
listischen Staaksidee erzogen werden. Wenn
wir alle so denken, wird, wie unser Führer es
will, der rassenhygienische Gedanke ein Eck-
pfeiler in der Gestaltung und im Ausbau deS
Dritten Reiches werden.
*
Die Familie uni Ser neue Staat
große und heilige Pflicht aller Wohlgesinnten,
dem kinderreichen Vater in erster Linie Ar-
beit zu geben.
Der Kreisverband des Reichsbundes der
Kinderreichen schreibt uns:
Soll ein Volk bestehen, muß es den not-
wendigen Nachwuchs hervorbringen. Der
Nachweis wird immer wieder geführt, daß dies
im deutschen Volke zur Zelt nicht mehr der
Fall ist. 3m gesunden Volk muß zur Erhal-
tung jede Familie im Durchschnitt mehr als
drei Kinder hervorbringen. Je mehr Familien
unter diesem Durchschnitt bleiben, umso mehr
sind kinderreiche Familien notwendig, also Fa-
milien mit vier und mehr Kindern.
Die Kinderreiche Familie erfüllt somit eins
hohe patriotische und nationale Aufgabe, sie
ist öße Keimzelle des Staates, ihr ist es zu dan-
ken. zvenn Deutschland nicht dereinst nur noch
einen geschichtlichen Begriff darstellen soll.
Es ist daher eine besondere Tat, wenn die
nationale Regierung mit staatsmännischem
Weitblick und in weiser Würdigung der Be-
deutung der Notwendigkeit eines gesunden
Nachwuchses für den Bestand des Reiches die
Sorge um die kinderreichen Familien prokla-
miert hat. ...
Der kinderreiche Vater und die kinderreiche
Mutter geben dem Staate das Wertvollste, was
man ihm geben kann, nämlich das Volk, ohne
weiches es einen Etat nicht gibt. Sie bringen
größere Opfer, als die Staatsbürger, die des
Kindersegens, sei es gewollt oder ungewollt
entbehren. Im Munde derjenigen, die den Kin-
dersegen absichtlich sernhalten, ist das Wort
von der nationalen Erhebung leerer Schall, ja
noch mehr, sie begehen Verrat an unserem
deutschen Vaterlands. Hierzu kommt, daß der
kinderreiche Vater und die kinderreiche Mut-
ter zu ihren Opfern und Sorgen noch allzu oft
den Spott wegen ihrer großen Kinderzahl über
sich ergehen lassen müßen. — Als ob eine große
Intelligenz dazu gehörte, den Kindersegen fern-
zuhalten! Solche Spötter verhätscheln Hunde
und Katzen, haben aber kein Herz für notlei-
dende Kinder: sie haben noch weniger Ver-
ständnis dafür, daß es -- Golt sei Dank —
noch Väter und Mütter gibt, die im Bewußt-
sein einer gesunden und guten Erbmasse dem
Schöpfer des Lebens und ihrem Vaterlande ge-
genüber Verantwortung in sich tragen, die die
natürliche Freude am Kinde noch nicht verlo-
ren haben.
Die kinderreiche Familie zählt in ihrer gro-
ßen Mehrzahl leider nicht zu den großen Zah-
lern direkter Steuern, dafür ist ste aber der
größte Zahler indirekter Steuern.
Die Not in den kinderreichen Familien ist
groß. Es ist keine Seltenheit, daß dex kinder-
reiche Vater feinen Kindern oft nicht einmal
Nachdenkliches
42,3 Prozent der Ausgabe» der Provinz
Niederschlesien wurden im Jahre 1929 für die
„wirtschaftlich Loten" ausgegeben.
Ist es nicht ein großes Unrecht, daß von den
Mitteln der Provinz Niederschlesien fast die
Hälfte für unproduktive und volksschädigende
Fürsorge ausgegeben wird und für Bildung,
Kunst, Forschung nur noch 0,8 Prozent, für
die Wirtschaftspflege nur noch 10,3 Prozent
übrig bleiben? Obige Aufstellung ist Zesk 2 der
Vierteljahceszeilschrift „Volk und Raste" (I.
F. Lehmanns Verlag, München 2 SW) ent-
nommen. die ab Juli ds. Is. monatlich erschei-
nen wird, um sich noch mehr als bisher den für
unser Volk lebenswichtigen Fragen der Ras-
senkunde und Rastenpflege widmen zu können.
Bezugspreis vierteljährlich Mk. 2.50.)
das liebe Brot in genügender Menge reichen
kann. Man stelle sich die Seelenqual solcher
Väter und Mütter vor!
Bei der in der Tat nicht zu übertreibenden
Bedeutung der kinderreichen Familie für den
Bestand von Volk und Vaterland ist es eine
Wenn der Gesetzgeber hier eine Lücke
schließt, bei der Neuordnung große Familien,
die zum Bestand eines Volkes unentbehr-
lich sind, wieder in denMittelpunkt stellt, ihnen
Lebensmöglichkeit schasst, wird ihm einmal das
ganze Volk zu größtem Dank verpflichtet sein.
TaMtllmnlyett MS Slerilisieruussseletz
Von Dr. Heinz Boeters. Assistent an der Universikätsnervenklinik in Breslau.
Rastenhyglenische (eugenische) Fragen und
Forderungen, seit Jahrzehnten von einzelnen
Männern entwickelt und vorbereitet, sind in
Deutschland, das kann keinem Zweifel unter-
liegen. erst durch unfern Kanzler Adolf Hitler
und die nationalsozialistische Bewegung in wei-
ten Kreisen des Volkes bekanntgemacht und in
die Wirklichkeit umgesetzt worden. Das Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom
14. Juli 1933 stellt die Basis für eine weikaus-
schauende Erbpflege an unserem Volkskörper
dar. Durch diese gesetzgeberische Tat wird es
vom nächsten Jahr an möglich sein, erblich Gei-
stes- und Nervenkranke, erblich Schwachsin-
nige, erblich Blinde und Taube zu sterilisieren
(d. h. unfruchtbar zu machen), wenn ei» sach-
verständiges Erbgesundheitsgerichk die Notwen-
digkeit bejaht, die Zustimmung dazu erteilt.
Es liegt auf der Hand, daß die rund 45000
bis 50000 Taubstummen, die in Deutschland le-
ben, ebenso ihre Organisationen und die Män-
ner, die in Selbstlosigkeit und Hingabe ihre
Lebensarbeit dem Unterricht und der Betreu-
ung dieser Kranken aewidmet haben, an diesem
Fragegebiet unmittelbar Anteil nehmen. Viel-
leicht können hier die fsigsnSen feilen, die
einesteils vom ärztlichen und eugenischen
Standpunkt aus geschrieben sind und zum an-
deren den berechtigten Ansprüchen unserer
taubstummen Volksaenosten Rechnung tragen
wollen, Rat und Hilfe bedeuten.
Es muß zunächst deutlich hervorgehoben
werden, daß keineswegs alle Fälle von Taub-
stummheit durch krankhafte Erbanlage» be-
dingt sind. Bei der Mehrzahl, etwa bei zwei
Drittel aller Fälle, entsteht Taubstummheit als
Folge einer erworbenen Schädigung trotz völlig
gesunder Erbanlagen. Das Leiden wird hier
durch Infektionskrankheiten, wie Scharlach,
Gehirnentzündung. Syphilis oder schwere Mit-
telohrentzündung, durch Geburtsverletzungen
oder im späteren Leben gelegentlich durch Kopf.
Verletzungen erworben. In allen diesen Fällen
kommt eine Sterilisierung nicht in Frage. Nur
bei etwa einem Drittel bis einem Viertel der
Taubstummen in Deutschland, also bei rund
12000 bis 17000 Menschen, ist die Taubstumm-
heit eine erbliche Fehlbildunq. Die Vererbungs-
art ist dann, wie man in der Fachsprache zu
sagen pflegt, „rezessiv" d. h. zurücktretend, und
stellt sich folgendermaßen dar: Leiden beide El-
tern an erblicher Taubstummheit, so sind auch
sämtliche Kinder taubstumm. Wenn beide El-
tern zwar äußerlich gesund sind, aber die ver-
deckte Anlage zu erblicher Taubstummheit in
sich tragen, erkranken ein Viertel der Kinder
an Taubstummheit, zwei weitere Viertel neben
die verdeckte Krcmkhettsanlage an die nächste
Generation weiter und nur ein Viertel der
Kinder ist erblich gesund. Selbst wenn nur ein
Elkcrnkeil Träger der Erbanlage für Taub-
stummheit und der andere Elternteil erbgesund
ist, werden 'war alle Kinder äußerlich gesund
sein, die Hälfte der Kinder ober bleibt weiter
Träger der krankhaften Anlage.
Unter rassenhygienischen Gesichtspunkten
sind nun nicht nur die 12000 bis 17000 erblich
Taubstummen bedeutsam, sondern auch die Zahl
der Anlagekräger, die für Deutschland auf etwa
eineinhalb Millionen berechnet worden ist. Erst
angesichts dieser Zahl wird uns der Umfang der
erblichen Belastung in unserem Volk klar,
denn wir dürfen nicht vergessen, daß aus einer
Verbindung von zwei solchen Merkmalsträ-
gern immer wieder taubstumme Kinder hervor-
gehen werden.
Cs kann keinem Zweifel unterliegen, daß
das Sterilisierungsgesetz der Reichsregierung
eine wahrhaft soziale Tat darstellt. Dem er-
schreckenden Geburtenrückgang im ganzen
Volk, insbesondere in erbgesunden und hoch-
wertigen Familien, steht bis heute die Tat-
sache entgegen, daß die Kinderzahl in erblich
belasteten Volkskreisen, wie zahlreiche Unter-
suchungen ergeben haben, beträchtlich über dem
Durchschnitt liegt. Wir können eine Gesundung
des Volkskörpers nicht erzielen, wenn kranke
Erblinien von Generation zu Generation wer-
tergeschleppk werden.
Dazu kommt folgendes: Alle Fürsogeein-
richtungen, die für unsere Erbkranken, hier
auch für die erblich Taubstummen, getroffen
sind, trugen bisher unleugbar eine antieugenische
Role. Sie erleichterten für die Kranken die
Erziehung, Berufsausbildung und Familien-
gründung und gaben damit bisher auch die
Möglichkeit unbegrenzter Fortpflanzung. Im
Interesse des Volksganzen — und nur diesem
Interesse dient das Sterilisierungsgesetz — ist
es erforderlich, die For'pflanzung solcher Erb-
kranker zu verhindern. Erst wenn wir lernen,
in diesem (sinne für di'e Gesunderhaltung der
kommenden Generationen unseres Volkes in
erster Linie Sorge zu kragen, gewinnt die weit-
gehende Fürsorge und Berufs-Ausbildung
anderer Erbkranker eine sittliche Berechtigung.
An dieser Stelle mutz auch entschieden einem
unsachlichen Urteil, das die Kranken sowohl
wie wir Eugeniker oft aus breitesten Volks-
kreisen hören müssen, entgegengekreten werden:
Taubstumme. Idioten und Schwerverbrecher
Das Recht aut Zannlienwappen
Jeder Bürger darf sein Wappen führen. — Vorsicht vor unhistorischen Machwerken!
Don Peter I e n s - Partenkirchen.
Bei dem Interesse für Abstammung und
Familienforschung, das im neuen Reich be-
sonders wach geworden ist, wird manchen auch
die Frage nach seinem Familienwappen inter-
essieren. Vielleicht zweifelt er zunächst
daran, ob eine bürgerliche Familie überhaupt
berechtigt ist, ein Wappen zu führen. Von die-
sem Misstrauen befreit ihn ein Blick in das
Wesen der Siegel- und Wappen-
kunde.
Ursprünglich entwickelt haben sich die
Wappen (^ Waffen) etwa um 1150. Der
Schild wurde, zur Kennzeichnung des Trägers,
mit Merkzeichen geschmückt. Diese Zei-
chen entwickelten sich zu Familienwappen,
deren Äußeres nach festen heraldischen Grund-
sätzen gebildet wurde und die unter Bluts-
verwandten erblich waren.
Sehr alt sind teilweise die Darstellungen
auf dem Schild. Sie gehen bis auf germani-
sche Haus- und Hofmarken zurück,
und keine bürgerliche Familie, die noch ein al-
tes Aunenzeichen als Wappenschild führt,
braucht vielzackigen Kronen gegenüber Neid
zu empfinden. Es gab keinen bevorrechtigten
Äevölkerungskreis, der etwa allein Waffen
tragen durfte. Auch der Bürger und Bauer
führte sie, denn oft genug mußte er Hof und
Heimat verteidigen. Jahrhundertelang be-
diente er sich, schon um im Kampf nicht unter-
legen zu sein, der gleichen Waffen wie die
Ritter. Und diese Zeit währte lange genug, daß
auch er sich nach freier Wahl sein Wappen
schuf und weitervererbke.
Erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts er-
folgte durch Kaiser Friedrich III. das Verbot
der willkürlichen Wappenannahme und
deren Verleihung durch ihn oder seine Beauf-
tragten. Im sechzehnten und siebzehnten Jahr-
hundert war die Sitte, Famillenwappen zu
führen, ganz allgemein verbreitet. Im achzehn-
ken Jahrhundert sank die Heraldik zu einer ko-
ken Wissenschaft herab, und da verschwanden
allmählich die bürgerlichen Wappen, sie wur-
den einfach vergessen.
Die wesentlichen Teile eines Wappens sind:
der Schild, der Helm nebst Helmkleinod (oder
Zimier " Zier) und die Helmdecke. Je ein-
facher das Wappen, um so älter ist es, und um
so schöner ist es gleichzeitig. Die ältesten Wap-
pen zeigen die Heroldstücks. Das sind
einfache geometrische Figuren, die nur durch
Ziehen von Linien über den Schild entstanden.
Dann folgte die Ausschmückung mit gemei-
nen Figuren, wozu irgend welche Zeich-
nungen von Tieren, Symbolen oder Phantasie,
gestalten zählen, zum Beispiel Armbrustbolzen,
Türme, Greifen. In der Zeichnung dieser Fi-
guren, die nur als Schattenrisse in der Fläche,
nie perspektivisch dargestellt werden dürfen —
deswegen sind Landschaften im Schild eine he-
raldische Unmöglichkeit —, entwickelte sich eine
wahre Kunst. Es ist gar nicht so einfach, durch
Stilisierung der gemeinen Figuren den Schild-
raum in künstlerisch befriedigender Weise aus-
zufüllen. Aber gerade darin war im Mittelal-
ter, dank der größten deutschen Maler und
Zeichner, ein ausgesprochener Sinn entwickelt
worden.
An Farben dürfen verwendet werden:
Rot, Blau, Schwarz, Grün und die Metall-
färben Gold und Silber. Braun und Eisen-
farben sind unerlaubt, sie finden sich nur bei
neueren, von Wappenfabriken nicht heraldisch
entworfenen Wappen. Grundsatz ist, daß nur
Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe zur
Darstellung komm!-' so etwa nie schwarzer
Armbrusibolzen und grüne Palmzweige auf
rotem Schild, sondern nur auf silbernem
Schild.
Der Helm kann verschiedene Formen zei-
gen. Am gebräuchlichsten ist der Spangenhelm
von Eisen und Leder, der sich der Kopfform
nähert und an Hals und Schultern anliegt.
Als heraldisch richtiger gilt jedoch der Stech-
Helm für bürgerliche Wappen. Seine Stellung
im Wappen ist bei geradestehendem Schild
über die Mitte des Schildhauptes, bei gelehn-
tem, also splhstehendem Schild über dem höher
stehenden Obereck. In beiden Fällen ragt er
ein wenig über den Schildrand herunter.
Die Helm decke, die ursprünglich zum
Schutz gegen die Sonnenstrahlen auf dem Helm
getragen wurde, gehört zum Wappen. Sie ist
entweder — auf alten Wappen — als Tuch
zu beiden Seiten eines Kübelhelms kargeste!!!
oder, so bei jüngeren Wappen mit Stech- oder
Spangenhelm: mehrfach eingeschnitken (gezad-
delt) und wiederholt beiderseits wieder aufge-
zogen. Aus der Helmdecke endlich steigt dis
Helmzier, die ursprünglich aus den ver-
schiedensten Werkstoffen wie Leder, Leinwand,
Metall, Holz, ausgeskopfken Bälgen bestand
und durch Löcher uüd Schrauben auf dem
Oberteil des Helms befestigt wurde.
Aus diesem kurzen Ueberblick mag hervor-
gehen, daß für die richtige Darstellung eines
Wappens unbedingt die Kenntnis der Wap-
penkunde erforderlich ist. Viele Familien ha-
ben sich, da ihnen eine solche abging, von. ge-
schäftstüchtigen Unternehmern Wappen fabri-
zieren lassen, die ihnen nicht nur trotz des teu-
ren Preises wesensfremd bleiben müssen, son-
dern noch dazu von heraldischen Fehlern strot-
zen.
Es ist darum ratsam, sich an einen der V s r-
eine f ü r F a m i li e n f o r s ch u n g zu wen-
den. Man irrt sich, wenn man glaubt, man be-
gäbe sich damit auf ein Gebiet trockener Ar-
chivkäkigkeit. Noch jeder, der mit Familien'or-
schung begonnen hat. entdeckt schließlich sein
Herz dafür, wenn er Zusammenhänge klärt mit
seinen Vorfahren, mit den Quellen, aus denen
sein eigenes Leben gespeist wurde. Das Dunkel
vergangener Jahrhunderte wird hell von
freundlichem Leben durchflutet: Gemeinsames
in der Entwicklung von Familie und
Volk dringt ins Bewußtsein und wird zur
Grundlage eines neuen Vakerlandbegriffs. wie
ihn kein Geschichtsunterricht und kein Lesebuch
kennt.
Das Schicksal der nordischen Rasse ist unser
Schicksal. (Lenz).