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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Personalverzeichnis und Vorlesungsverzeichnis: Personalverzeichnis für das Winterhalbjahr 1930/31 und Vorlesungsverzeichnis für das Sommerhalbjahr 1931 — Heidelberg, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.23366#0029
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2. Ändere Männer und Frauen von genügender Vorbildung, die das zwanzigste Le-
bensjahr vollendet haben.

Zulassungsgesuche sind spätestens 2 Tage vor dem vorschriftsmäßigen Beginn der
Vorlesungen bei dem Universitätssekretariat einzureichen.

Ausländer werden als Hörer nur ausnahmsweise zugelassen. Sie haben ein
Gesuch um Zulassung wie die Studierenden einzureichen.

Von allen Personen, die als Hörer zugelassen werden wollen, kann der Nachweis
einer guten sittlichen Führung verlangt werden.

Hörer haben Zutritt zu den als öffentlich (publice) und den für Studierende aller
Fakultäten angekündigten Vorlesungen; zu den übrigen Vorlesungen und zu den
Uebungen und Kursen nur mit besonderer Erlaubnis des Dozenten. Zu den medizini-
schen Vorlesungen, Uebungen und Kursen werden als Hörer nur solche Personen zu-
gelassen, die die medizinische Doktorprüfung oder die ärztliche Prüfung an einer
deutschen oder gleichwertigen ausländischen Universität abgelegt haben. Ausnahmen
können auf Antrag des betreffenden Dozenten durch den Dekan bewilligt werden.

Den Hörern wird zu ihrer Legitimation ein Hörerschein ausgestellt.

Die Vorlesungen beginnen am 28. April. Der dauernde Besuch der Vorlesun-
gen ist nur auf Grund des Belegens derselben gestattet. Alle Studierenden (auch die
bedingt exmatrikulierten) sind gehalten, in jedem Semester honorarpflichtige Vor-
lesungen oder Uebungen von zusammen mindestens vier Wochenstunden zu
belegen. Dispens kann nur das Rektorat erteilen. Dispensgesuche sind bis längstens
15. Mai schriftlich einzureichen und zu begründen.

Alle Studierenden haben sich auf dem Sekretariat anzumelden und die statistische
Zählkarte auszufüllen. Die Meldefrist läuft am 20. Mai ab.

Als letzter Tag zum Belegen der Vorlesungen ist der 4. Juni festgesetzt.
Frühzeitiges Belegen ist jedoch zu empfehlen.

Die Plätze zu den Kliniken und zu den Haupfvorlesungen und Uebungen in den
Instituten der medizinischen und der naturwissenschaftlich-mathematischen Fakultät
werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Anmeldung kann sofort
schriftlich bei dem Dozenten oder der Direktion der Klinik bzw. des Instituts erfolgen.

Die Erlaubnis zum Belegen nach Beendigung der Belegfrist kann nur
ausnahmsweise vom Rektorat erteilt werden, dem das Studienbuch zu diesem Zweck
vorzulegen ist. Das Rektorat setzt die zugunsten der akademischen Speisehalle zu
erhebende Versäumnisgebühr fest.

Das Äntesfieren der Vorlesungen durch die Dozenten ist spätestens 10 Tage
nach Ablauf der Belegfrist zu erwirken. Nur die antestierfen Vorlesungen werden in
das Abgangszeugnis aufgenommen.

Als letzter Termin zur Einreichung von Honorarbefreiungs- und Stipendiengesuchen
lst der 15. Mai festgesetzt. Wegen der näheren Bestimmungen wird auf den
Anschlag am Schwarzen Brett verwiesen.

Stundung der Honorare findet grundsätzlich nicht statt.

Formulare für Honorarbefreiungs- und Sfipendiengesuche sind im Sekretariat
erhältlich.

Gebühren.

1. Die Immatrikulationsgebühr beträgt bei der erstmaligen Immatrikulation 20 RM.,
lach vorherigem Besuch einer anderen deutschen oder einer österreichischen Universität
°der Hochschule 10 RM. Bei verspäteter Anmeldung verdoppeln sich diese Beträge.

2. Jeder Studierende zahlt im Semester eine für Hochschulzwecke bestimmte all-
gemeine Sfudiengebühr von 60 RM.

. 3. Von jedem Studierenden werden im Semester nachstehende Beiträge erhoben:
?) für die akademische Lesehalle 2 RM.,
V {ür Turnen und Sport 4.50 RM.,

Unfallversicherungsprämie 0.60 RM.,
a-> für soziale studentische Einrichtungen zus. 12.50 RM.

^ Die ganze oder teilweise Befreiung von der Zahlung der Unterrichtsgelder, die
:.er En gere Senat bedürftigen und tüchtigen Studierenden bewilligen kann, erstreckt
l* jeweils im gleichen Hundertsatz auf die unter 2 und 5 genannten Gebühren.

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