Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Gebühren.

1. Die Immafrikulafionsgebühr beträgt bei der erstmaligen Immatrikulation 30 RM-'
nach vorherigem Besuch einer anderen deutschen oder einer österreichischen Universit8*
oder Hochschule 15 RM. Bei verspäteter Anmeldung verdoppeln sich diese Beträge-

2. Jeder Studierende zahlt im Semester eine für Hochschulzwecke bestimmte aM'
gemeine Studiengebühr von 80 RM. (Ermäßigung für Studierende in höheren Se'
mesfern möglich. Näheres siehe Anschlag am Schwarzen Brett); Studierende der gel'
steswissenschaftlichen Fächer außerdem die Seminargebühr mit 5 RM.

3. Von jedem Studierenden werden im Semester nachstehende Beiträge erhob«*1 •

a) für die akademische Lesehalle 2 RM.,

b) für Turnen und Sport 4.50 RM.,

c) Unfallversicherungsprämie 0.60 RM.,

d) Diebsfahlsversicherungsprämie 1.80 RM., .

e) Asfa-Beifrag und für soziale studentische Einrichtungen zus. 13.— RJ/'
Die ganze oder teilweise Befreiung von der Zahlung der Unterrichtsgelder,

der Engere Senat bedürftigen und tüchtigen Studierenden bewilligen kann, erstreck
sich jeweils im gleichen Hundertsatz auf die unter 2 und 5 genannten Gebühren.

Bei vollständigem Nachlaß der Unterrichtsgelder gelten auch die Beiträge un*0*
3 a und 3 b sowie von den Beiträgen unter 3 e der Betrag von 2.50 RM. als erlassen.

4. Das Unterrichtsgeld für die wöchentliche Vorlesungs- und Uebungsstunde b6"
trägt 2.50 RM. im Semester, für Vorlesungen und Uebungen, die mit Demonstration6»
(Experimenten, Operationen) oder der Durchsicht schriftlicher Arbeiten verbünde11
sind, 4.50 RM. Die nichtplanmäßigen Dozenten sind an diese Sätze nicht gebunden-

Ganztägige Praktika kosten 45 RM., halbtägige Praktika 24 RM., kleinere Prakft**
bis zu 15 RM. Dazu wird ein Zuschlag von 10»/o erhoben.

5. Zur teilweisen Deckung der Materialunkosten werden für die Teilnahme an
sachlichem Aufwand verbundenen praktischen Uebungen in den Instituten der mcd^
zlnischen und der naturwissenschafflieh - mathematischen Fakultät Ersatzgelder ef'
hoben:

für ganztägige Praktika 30 RM.,
für halbtägige Praktika 20 RM.,

im übrigen für die Wochensfunde 2.50 RM. ,

6. Hörer haben in jedem Semester neben den Unterrichtsgeldern, e,y
waigen Ersatzgeldern und der Diebsfahlsversicherungsprämie (Ziffer 5 '
eine Gebühr für den Hörerschein zu entrichten. Diese ist nach der Zahl der be
legten Vorlesungs- bzw. Uebungsstunden abgestuft und beträgt:

bis zu 2 Wochenstunden 5 RM.,

bis zu 4 Wochenstunden 10 RM.,

bis zu 6 Wochenstunden 15 RM.,

bis zu 8 Wochenstunden 20 RM.,

bis zu 10 Wochenstunden 60 RM.,

über 10 Wochenstunden 80 RM.
Reichs- und Staatsbeamte, die nicht mehr als vier Wochenstunden n?*?e'
zahlen nur die Unferrichtsgelder, etwaigen Ersatzgelder und die Diebstahlsversio1
rungsprämie; bei höherer Wochenstundenzahl haben sie auch die Gebühr für d
Hörerschein zu entrichten wie die übrigen Hörer. . <^

7. Ausländer zahlen die gleichen Unterrichtsgelder, Gebühren und Ersatzgel"*^
wie die Inländer.

Die Universitätsbibliothek (Plöck 107) ist geöffnet:

1. In den Monaten Januar, Februar, Mai, Juni, Juli, November und Dezember-

Äusleihstelle 11—16 Uhr,
Katalogsaal 11—16 Uhr,
Lesesaal 9—19 Uhr,

Handschriftenabteilung 9—13 und 15—19 Uhr.

2. In den Monaten März, April, August, September und Oktober:

Äusleihstelle 11—13 u. 15—16 Uhr,
Katalogsaal 11—13 u. 15—16 Uhr,
Lesesaal 9—13 u. 15—19 Uhr,
Handschriffenabteilung 9—13 u. 15—19 Uhr.
Samstag nachmittags und Sonntags geschlossen.

6
 
Annotationen