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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Personalverzeichnis und Vorlesungsverzeichnis: Personalverzeichnis für das Winterhalbjahr 1934/35 und Vorlesungsverzeichnis für das Sommerhalbjahr 1935 — Heidelberg, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.23374#0033
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Verzeichnis der Vorlesungen

im Sommerhalbjahr 1935.

Beginn des Semesters: 1. April
Beginn der Vorlesungen: 1. April
Erste Immatrikulation: 1. April
Letzte Immatrikulation: 15. April

Mitteilungen

für die Studierenden der Universität Heidelberg.

Zur Immatrikulation ist die personliche Anwesenheit erforderlich. Näheres über das
Immatrikulationsverfahren usw. wird durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
Erstimmatrikulationen deutscher Reichsangehöriger finden nur bei Vorliegen ganz beson-
derer Verhältnisse statt. Anmeldungen zur Immatrikulation werden ab 1. April, jeweils
Montag bis mit Donnerstag von 9— 12 Uhr im Universitäts - Sekretariat 3 ent-
gegengenommen. Dabei ist vorzulegen: 1 Paßbild, das Reifezeugnis und die Abgangs-
zeugnisse der bereits besuchten Hochschulen und bei Mitgliedern der deutschen Studen-
tenschaft der Arbeitspaß. Bei unterbrochenem Studium oder wenn das Studium nicht
alsbald nach Erwerb des Reifezeugnisses begonnen wird, ist auch ein polizeiliches Führungs-
zeugnis über die betr. Zeit vorzulegen. Dem letzteren wird der entsprechende Vermerk
der Lagerleitung im Pflichtenheft bei Teilnahme am Arbeitsdienst, Wehr- oder Gelände-
sport gleichgeachtet. Ausländer müssen ferner den Reisepaß oder Heimatschein hinter-
legen.

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen der
■Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines deutschen Realgymnasiums
einer deutschen Oberrealschule oder einer anderen deutschen zur Hochschulreife führenden
höheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich der ausländischen Reifezeugnisse bestehen beson-
dere Bestimmungen.

Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum Studium
zugelassen, soweit die Verhältnisse der Universität es gestatten und Deutschen im Heimat-
staate des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Dem an den Herrn Rektor der Universität vor dem 20. März 1935 zu richten-
den Zulassungsgesuche sind beizufügen:

1. Ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis in Urschrift oder in beglaubigter Ab-
schrift (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Übersetzung), das eine aus-
reichende einer deutschen neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vor-
bildung nachweist;

2. der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, der tunlichst durch
eine von deutscher fachmännischer Seit.e ausgestellte Bescheinigung zu erbringen ist;

3. der Nachweis darüber, daß der Studierende die erforderlichen Mittel zum Studium
besitzt;

4. ein selbstgeschriebener Lebenslauf nebst einem Paßbild;

5. der Betrag von 5 RM. für die Prüfung des Gesuches und das für die Antwort erforder-
liche Porto;

6. ein öffentlich beglaubigtes Zeugnis der heimatlichen Hochschulbehörde, daß der
Gesuchsteller in seinem Heimatstaat zum Studium des erstrebten Faches und zur
Ablegung von Prüfungen in diesem Fach berechtigt ist.

b Verspätet eingereichte Gesuche werden nur ausnahmsweise berücksichtigt, wenn
sondere Gründe die Verspätung entschuldigen.

Vo t i*tU(''eren<l*i deutscher Abstammung und Muttersprache, die aus den durch den Friedens-
nrag abgetrennten Reichsteilen stammen, und Deutsch-Österreicher, Tiroler aus dem

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