Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 5% ein-
gehoben.
Die Objekte werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschlage keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des
Versteigerungsamtes; Gegenstände, welche am anderen Tage nicht
abgeholt sind, werden nach dem Regulative behandelt.
Kaufaufträge für Reflektanten, welche der Auktion nicht per-
sönlich beiwohnen, übernehmen die vom Amte bestellten Sensale;
schriftliche Aufträge nimmt die Direktion entgegen und läßt sie durch
einen Sensal ausführen.
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gehoben.
Die Objekte werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschlage keinerlei
Reklamation berücksichtigt werden.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme
der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des
Versteigerungsamtes; Gegenstände, welche am anderen Tage nicht
abgeholt sind, werden nach dem Regulative behandelt.
Kaufaufträge für Reflektanten, welche der Auktion nicht per-
sönlich beiwohnen, übernehmen die vom Amte bestellten Sensale;
schriftliche Aufträge nimmt die Direktion entgegen und läßt sie durch
einen Sensal ausführen.
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