VORBEMERKUNGEN.
Die zur Versteigerung gelangenden Kunstwerke wurden fach-
gemäß geprüft und geschätzt; der Ausrufspreis beträgt % der Schätzung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung und hat
der Ersteh er ein Aufgeld von 5% zu entrichten.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem
Zustande der einzelnen Blätter zu überzeugen, können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
KAUFANTRÄGE übernehmen die vom Amte bestellten Sensale,
welche in den Stunden von 2 bis z). Uhr anwesend sind; schriftliche
Aufträge nimmt die Direktion entgegen und läßt sie durch den Sensal
durchführen.
Die zur Versteigerung gelangenden Kunstwerke wurden fach-
gemäß geprüft und geschätzt; der Ausrufspreis beträgt % der Schätzung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung und hat
der Ersteh er ein Aufgeld von 5% zu entrichten.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem
Zustande der einzelnen Blätter zu überzeugen, können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
KAUFANTRÄGE übernehmen die vom Amte bestellten Sensale,
welche in den Stunden von 2 bis z). Uhr anwesend sind; schriftliche
Aufträge nimmt die Direktion entgegen und läßt sie durch den Sensal
durchführen.