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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Stiche, Holzschnitte, Aquarelle, Zeichnungen: Berghem, Dürer, Eybl, Gauermann, Leyden, Raimondi, Rembrandt, Waterloo ; Versteigerung, den 11. Mai 1906 — Wien, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.25301#0004
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Vorbemerkungen.

Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge
der Katalognummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.

Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5°/0 eingehoben.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich nach
erfolgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt
werden. Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben
beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung.

Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und
in der Regel gegen sofortige Bezahlung.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten
die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Gegenstände geschieht lediglich auf Gefahr
des Erstehers.

Kaufaufträge für Reflektanten, welche der Auktion
nicht persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen
die vom Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche
Aufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen und läßt sie
durch einen Sensal ausführen. Dem Amte nicht bekannte
Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des
beabsichtigten Meistbotes beifügen.

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