üorbemerkungen,
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung nnd in
der Regel gegen sofortige Bezahlnng.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wircl zum Zuschlage ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.
Die Posten gelangen nicht in der Reihenfolge der
Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglidi nach er-
folgtem Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen
auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die unbedingte
Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständ-
lich nidit statt.
Beziiglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung er-
standener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Er-
stehers.
Kaufaufiräge von Reflektanten, welche der Auktion nicht
persönlich beizuwohnen beabsichtigen, iibernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimnit
die Zentral-Direktion entgegen und läßt sie durch einen
Sensal aiisfiihren. Dem Amte nidit bekannte Personen wollen
jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigtcn
Meistbotes beifiigen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung nnd in
der Regel gegen sofortige Bezahlnng.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wircl zum Zuschlage ein Aufgeld von
5 Prozent eingehoben.
Die Posten gelangen nicht in der Reihenfolge der
Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglidi nach er-
folgtem Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben beruhen
auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die unbedingte
Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch selbstverständ-
lich nidit statt.
Beziiglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung er-
standener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Er-
stehers.
Kaufaufiräge von Reflektanten, welche der Auktion nicht
persönlich beizuwohnen beabsichtigen, iibernehmen die vom
Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Aufträge nimnit
die Zentral-Direktion entgegen und läßt sie durch einen
Sensal aiisfiihren. Dem Amte nidit bekannte Personen wollen
jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigtcn
Meistbotes beifiigen.