Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Katalog der Kunstsammlung des verstorbenen Herrn Hans Weidenbusch: Versteigerung: Von Mittwoch den 27. bis Freitag den 29. April 1910 ; I. Abteilung — Wien, 1910

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.23358#0006
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Vorbemerkungen und fluktions*
bedingungen.

Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in
der Regel gegen sofortige Bezahlung.

Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Hufgeld von 10 Pro*
zent eingehoben.

Das Hmt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu ver-
einigen oder die Reibenfolge der Katalogsnummern zu unter-
brechen.

Das Tagesprogramm wird genau eingebalten.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem
sie sich zur Zeit der Auktion befinden, und kann diesbezüglich
nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Reklamation berücksichtigt
werden; die Gewährleistung der Richtigkeit der im Kataloge
enthaltenen Angaben findet nicht statt.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über*
nähme der Gegenstände, eventuell der Zustellung gelten die
Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung er-
standener Posten geschiebt lediglich auf Gefahr des
Erstehers.

Auskünfte erteilen und Kaufverträge übernehmen vor der
Auktion die Zentraldirektion, während der Ausstellung der
diensthabende Beamte und die vom Amte bestellten be-
eideten Sensale: M. Decsey, H. Mebhorn, W. Strniscbtie
und Tb. Wawra.

Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion ent-
gegen und läßt sie durch einen Sensal ausführen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

Das Versteigerungsamt legt großen Wert darauf, Namen
und Adressen jener Persönlichkeiten zu erfahren, die sich an
bieramtlichen Kunstauktionen als Käufer beteiligen, um ihnen
bei späteren Gelegenheiten rechtzeitig Kenntnis von bevor-
stehenden Kunstauktionen geben zu können. Die Käufer
werden daher gebeten, dem Kassier bei der Zahlung des Meist-
botes ihre Visitkarte einzuhändigen, von der ein außeramtlicher
Gebrauch selbstverständlich nicht gemacht werden wird.

Preis des illustrierten Kataloges K 1—.
Eintritt zur Schaustellung gegen Katalog.
 
Annotationen