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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Hrsg.]
Gemälde, Antiquitäten: Auktion am Montag, den 20., Dienstag, den 21. und Mittwoch, den 22. Mai 1912 — Wien, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.36679#0003
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Huktionsbedingungen.


Die Versteigerung geschieht gegen soforti ge Bar-
Zahlung in Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Hufgeld von
10 Prozent eingehoben. Gesteigert wird mindestens um
1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Hmt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge der Katalogsnummern zu
unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau eim
gehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
dem sie sich zur Zeit der Huktion beßnden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Hngaben und Be-
Schreibungen der zum Verkaufe gebrachten Gegenstände
werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Hbwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Hub
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Huskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunsb
abteilung (Telephon Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen
vor der Huktion die Zentraldirektion, während der Hus-
Stellung der diensthabende Beamte und die vom
Hmte bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Meb
horn und Th. Dole sch all.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Hmte nicht bekannte Personen wollen
jedem Huftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.

Österreichische Galerie Belvedere


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