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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt <Wien> [Editor]
Originalzeichnungen aus der "Muskete": Auktion 6. und 7. Dezember 1912 — Wien, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.21105#0004
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Huktionsbedingungen

Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung
gegen sofortige Bezahlung.

Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben.

Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder
zu vereinigen. Die Reihenfolge wird nicht eingehalten.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht be-
rücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besich-
tigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die
Kunstabteilung (Telephon Nr. 11.089).

Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten
beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn und
Th. Doleschall.

Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Auftrage mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.

KUNSTBIBLIOTHEK
Staatliche Museen
zu Berlin ,
 
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