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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Editor]; Weidmannische Buchhandlung [Editor]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Zweyter Theil): ..., welcher die Geschichte von Schweden bis zur calmarschen Vereinigung, und aller drey nordischen Reiche seit dieser Verbindung bis zur gänzlichen Aufhebung derselben durch die Absetzung und Flucht Königs Christians II. enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1779 [VD18 90792114]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49542#0545
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der vereinigten nord. Reiche. ; ;9
hen nicht hindern, in der andern mußte er solche ver-
statten, um bey dem Miövergnügcn der Weltlichen sich
beym Reiche zu erhalten. Aus eben dieser eigennützi-
gen Ursachewaren die mehresten sckrwedischenReichS-
räthe Enken beym Besitze ihres Reiches zu erhalten
gesonnen, ob sie wohl den gegenwärtigen Aufstand nicht
ungerne sahen, weil er ihnen Gelegenheit gab, dem
Könige nur die bloße königliche Ehre zu lasten.
Bey dieser Gesinnung der Gemükher kam Enk
mit zehn Schiffen r 4 c nach Schweden und Stock-
holm, wo er sogleich von E"ge!brcchren belagert
wurde. Die Ungleichheit seiner Macht gegen die
Misvergnügten machte, daß er sich mit ihnen in Um
kerhandlung einließ, in welcher am r 1 November ein
Waffenstillstand bis zum 8 September des folgenden
Jahres geschloffen wurde. Während demselben sollte
olles im gegenwärtigen Zustande verbleiben, und durch
die königlichen Beamten keine Gefalle gehoben werden.
Vor Ablauf des Waffenstillstandes aber sollten 6 Per-
sonen von schwedischer, und eben so viel von königli-
cher Seite zusammentreten, und in Ansehung der Be-
schuldigungen der Schweden wider den König das
Urtheil fallen.
Nachdem dieser gleich nach dieser Verabredung
mit Zurücklassung einer guten Besatzung von 620
Mann zur Bewahrung von Stockholm nach Däne,
mark zurückgegangen war, blieben die Schweden
noch beyfammen, die nokhwendigen Maaßregeln zur
Verwaltung und Vereinigung des ganzen Landes zur
Verhinderung der ihnen schädlichen Absichten des Kö-
nigs zu treffen. Zu diesem Endzwecke setzten sie auf
den 6 Jenner 14^5 einen Reichstag an, welcher En»
gelbrechten zum Reichsvorsteher, und in jeder Land-
schäft gewisse Statthalter, welche bey vorfallenden
Gefahren sich an ihn wenden sollten, erwählte.
Der
 
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