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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Hrsg.]; Weidmannische Buchhandlung [Hrsg.]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Achter Theil): ..., welcher die Geschichte des russischen Reichs, von seiner Stiftung an, bis zum Aussterben des von dem Errichter desselben, Rurik, entsprießenden Regentenstammes enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1787 [VD18 90792173]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49548#0460
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454 xum. Buch. Geschichre
nichts Erhebliches vor, und zu Anfang des folgenden
1676. Jahres, nämlich am 29 Jenner 1676 A. K. ver-
stirbt w!^ starb dieser Czar nach einer siebentägigen schweren
dicicm Krankheit, und zwar, der Vermukhung nach, durch
Kies». Verwahrlosung eines polnischen alten Weibes, dem
man die Heilung seiner Krankheit zutraute. Seine
Unterthanen sowohl, als Ausländer, stimmen darin
überein, daß er ein sowohl gnädiger, als gottesfürchti-
ger Herr gewesen, indem er in seinem Gesehbuche die
Verfügung machte, daß sogar in dem allerhöchsten
Verbrechen der Nachsiebung nach dem Leben des
Ezars oder des Aufruhrs kein Anverwandter eines sol-
chen Verbrechers, der sich nicht durch Mitwirkung
oder Verheelung der Schuld desselben therlhaft gemacht,
am Leben, Leibe oder Gütern gefährdet, derjenige,
welcher jemanden wegen eines solchen Verbrechens
ankiaqe, w^m er seine Klage nicht beweisen könne,
rmd erhelle, daß er boshafter Weise einen andern hie«
Lurck ins Verderben stürzen wollen, mir der Straft,
die sonst den Angegebenen betroffen hatte, belegt, und
sewst der Frauen oder den noch im Brode eines sol-
chen Misserhaters lebenden Kindern ein Theil des der
Einziehung unterworfenen Vermögens gelassen wer-
den solle; bey den gerichtlichen Untersuchungen sehr
behutsam verfuhr, damit Niemand unschuldig leiden
möchte; wenn ihn gleich der Zorn übereilte, Keiner
etwas mehr, als Faustschläge und Fußstöße, besorgen
durfte; und mit allen Merkmalen einer wahren Her-
zensandacht und tiefsten Unterwürfigkeit unter Gott
den kirchlichen Gottesdienst sogar zu Mitternacht sorg-
fältig abwarkete, auch sogar aus feinen Feldzügen und
Meisen denselben niemals aussetzke; auf seinem Ster-
bebette allen, die an seine Kammer etwas schuldig wa-
hren, ihre Schuld erließ, und überdieß befahl, daß booo
Rubel, als ein Almosen, unter Arme vertheilt werden
sollten?>). hlcbri-
A) Prssenoorft schrv, deutsche Kriegsgesch. B. 26. §. 7.
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