des russischen Reichs. 84Z
Hierauf erklärten sich einige, daß, vermöge der feyer-
!ichen Krönung, nun die Thronfolge an dis verwikt-
wew Kaiserinn geiallen fty, nnd diese ihre Gerecht-
same so klar sey, daß man keinen weitem Schluß, ihr
dis Thromoige zuzuerkennen, bedürfe. Andere hin-
gege '. sagten, daß die Rechte der Krönung der Ge-
mabl-nn eines regierenden Hauptes sich nicht bis hiehm
erstreckten, führten zmn Erweise dis Beispiele vieler
andern Reiche an, m welchen die Königinnen gekrönt
würden, hiedurch aber nicht den mindesten Anspruch
zur Tchonch'ge empsiengen, und schlossen hieraus, daß
der G'.vßnirst ein unstrittiger Erbe und Nachfolger
s.-ch'w Großvaters fty. Nrrn aber achtete der Erzbi-
schoi The- pl^rues dis höchste Zeit zu seyn, sein An-
si>n und seine Beredsamkeit anzuwenden, diesen
G-rnern Batharrnerrs den Mund zu stopfen.- Er
sich. e also der ganzen Versammlung vor, daß sie nach
d>m d/22 geleisteten Eide, den von ihrem Beherr-
scher ernannten Thronfolger für ihren Herrn anzuneh-
men , vei oundiu ftnn, D>arharlnen für dessen Nach-
fe lgeruw zu erkennen; und wie hierauf ihm einige enk-
Kegen sitzt-n, daß keine so deutliche Erklärung des
^vtlstnß des K.nsirs da sey, als mancher aus Maka-
rows Erzählung sich vorstellen möchte, und in Er-
manglung einer solchen Erklärung des Beherrschers
dem Staat das Recht, diesen Mange! zu ersetzen,
gebühre: that Theophanes die Aussage, sieter hahe
seine Grmahlchn bloß in der Absicht gekrönet, weil er
ihr seinen Thron hinterlassen wollen, indem er dieß
vor seinem Feldzuge nach Persien vier Senatoren und.
zween Mitgliedern des Synod, die inSgesammt sich
hier gegenwärtig befänden, mit den Ausdrücken ent-
deckt habe: ob wohl man dich in Rußland nicht ge.
wohnt ley, erfordere es doch gegenwärtig die Nvth-
wendigkeir, um zu verhüten, daß bey seinem Abstsr-
bm der Thron nicht ledig stehe, und um durch day
Daftyrr
Hierauf erklärten sich einige, daß, vermöge der feyer-
!ichen Krönung, nun die Thronfolge an dis verwikt-
wew Kaiserinn geiallen fty, nnd diese ihre Gerecht-
same so klar sey, daß man keinen weitem Schluß, ihr
dis Thromoige zuzuerkennen, bedürfe. Andere hin-
gege '. sagten, daß die Rechte der Krönung der Ge-
mabl-nn eines regierenden Hauptes sich nicht bis hiehm
erstreckten, führten zmn Erweise dis Beispiele vieler
andern Reiche an, m welchen die Königinnen gekrönt
würden, hiedurch aber nicht den mindesten Anspruch
zur Tchonch'ge empsiengen, und schlossen hieraus, daß
der G'.vßnirst ein unstrittiger Erbe und Nachfolger
s.-ch'w Großvaters fty. Nrrn aber achtete der Erzbi-
schoi The- pl^rues dis höchste Zeit zu seyn, sein An-
si>n und seine Beredsamkeit anzuwenden, diesen
G-rnern Batharrnerrs den Mund zu stopfen.- Er
sich. e also der ganzen Versammlung vor, daß sie nach
d>m d/22 geleisteten Eide, den von ihrem Beherr-
scher ernannten Thronfolger für ihren Herrn anzuneh-
men , vei oundiu ftnn, D>arharlnen für dessen Nach-
fe lgeruw zu erkennen; und wie hierauf ihm einige enk-
Kegen sitzt-n, daß keine so deutliche Erklärung des
^vtlstnß des K.nsirs da sey, als mancher aus Maka-
rows Erzählung sich vorstellen möchte, und in Er-
manglung einer solchen Erklärung des Beherrschers
dem Staat das Recht, diesen Mange! zu ersetzen,
gebühre: that Theophanes die Aussage, sieter hahe
seine Grmahlchn bloß in der Absicht gekrönet, weil er
ihr seinen Thron hinterlassen wollen, indem er dieß
vor seinem Feldzuge nach Persien vier Senatoren und.
zween Mitgliedern des Synod, die inSgesammt sich
hier gegenwärtig befänden, mit den Ausdrücken ent-
deckt habe: ob wohl man dich in Rußland nicht ge.
wohnt ley, erfordere es doch gegenwärtig die Nvth-
wendigkeir, um zu verhüten, daß bey seinem Abstsr-
bm der Thron nicht ledig stehe, und um durch day
Daftyrr