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Olivier von Wallis, Stephan; Trattner, Johann Thomas von [Oth.]
Fragen aus dem ganzen römischdeutschen Staatsrechte, welche der Hoch und Wohlgebohrne Herr Stephan Olivier Graf von Wallis nebst Vertheidigung der daraus folgenden Sätze vor einer hochadelichen und gelehrten Versamlung in der k. k. theresianischen Ritterschule öffentlich beantworten wird, den 6. des Herbstmonats im Jahre 1764. — Wien: Gedruckt bey Johann Thomas von Trattner k.k. Hofbuchdrucker und Buchhändler, 1764 [VD18 12515264]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.57788#0054
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Za -H- ( o ) 4*
Sechstes Buch.

Erstes Hauptflück.
Von den Landern der Reichsstande, und
der Landeshoheit.
567-
^^it was für Namen ist vor Zeiten die Landeshoheit beleget
HW worden, und aus was für Ursachen ist selbige nach und
nach eingeführet worden?
568. Zu welcher Zeit hat die Landeshoheit ihren größten An-
wachs bekommen, und wann ist sie festgesetzet worden ?
569. Was versteht man unter der Landeshoheit, und wievie-
lerley ist bas Subjekt derselben?
570. Wie werden die Länder der Stände eingetheilet? was
nennet man ein geschlossenes, und ungeschlossenes Land? woher
ist der Ursprung dieser Eintheilung zu leiten, und was hat selbi-
ge für einen Nutzen?
57^ In wieviel Gattungen können die den Standen zugehö-
rigen Sachen eingetheilet werden?
572. Welches ist der förmliche Gegenstand der Landeshoheit,
fließt aus der Eigenschaft eines Reichsstandes die Landeshoheit?
573- Haben die unmittelbare Reichsritterschaft, oder die Reichs-
städte die Landeshoheit?
574. Ist die Landeshoheit eine unabhängige, oder abhängige
Macht?
575. Welche nennet man Reichsstände mit dem Potentat? wel-
che ohne Potentat?
576. Kann man von der Ausübung besonderer Gerechtsamen
in einem andern Gebiete die Landeshoheit abnehmen?

577.
 
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