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Auktions- Sedingun gen.

Die Versteigerung gescliieht gegen sofortige Barzahlung in öster-
reichischer Gulden-Währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von fünf
Prozent zum Erstehungspreise.

Das geringste zulässige Gebot ist ein Gulden, auch kann nicht weniger
als ein Gulden gesteigert werden, von hundert Gulden aufwärts nicht unter
fünf Gulden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte zur genauen Besichtigung ausgestellt waren.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, oder die Nummernfolge zu unterbrechen.

Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält sich
der Auktionator das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals
vornehmen zu lassen.

Für die Echtheit der Bilder haftet der Auktionsleiter.

Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlage Eigentum des Erstehers.

Dieselben werden zwar auf Verlangen bis zu deren Übernahme am Schlüsse
des Auktionstages sorgfältig aufbewahrt, jedoch ohne weitere Haftung für
mögliche Beschädigung.

Der Trausport der erstandeneu Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen und übernimmt der Unterzeichnete
dadurch keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Der Katalog ist durch alle bekannten Kunsthändler des In- und Aus-
landes zu beziehen.

Auskünfte erteilt und Aufträge übernimmt der Auktionsleiter

C. J. "Wa wra

I. Dorotheergasse 14.
 
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