AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österr. Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20%
zum Erstehungspreise sowie 2% Wairenumsatzsteuer — Krisenzuschlag.
Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von
50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um
10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um
50 Schilling. Reklamationen welcher Art immer nach
erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umstän-
den berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte
vier Tage zmr genauen Besichtigung ausgestellt
waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen,
auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das
Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach er-
folgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten
über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die
betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen 'zu lassen. Ersteigerte
Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung
an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen
Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers
zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht
übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder
des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Ob-
jekte hat den eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN
Bilder, Miniaturen, Handzeichnungen: Dr. Otto Fröhlich
Kunstgegenstände und Antiquitäten: Richard Leitner
Teppiche: Kommerzialrat Arthur Specht
Juwelen und Silber: Leopold Wessely
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österr. Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20%
zum Erstehungspreise sowie 2% Wairenumsatzsteuer — Krisenzuschlag.
Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von
50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um
10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um
50 Schilling. Reklamationen welcher Art immer nach
erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umstän-
den berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte
vier Tage zmr genauen Besichtigung ausgestellt
waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen,
auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das
Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach er-
folgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten
über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator das Recht vor, die
betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen 'zu lassen. Ersteigerte
Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung
an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen
Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers
zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht
übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder
des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Ob-
jekte hat den eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu tragen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN
Bilder, Miniaturen, Handzeichnungen: Dr. Otto Fröhlich
Kunstgegenstände und Antiquitäten: Richard Leitner
Teppiche: Kommerzialrat Arthur Specht
Juwelen und Silber: Leopold Wessely