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Weber, Wilhelm
Die Adoption Kaiser Hadrians — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.71223#0036
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Ι. Der neue Kaiser.

sie sei im Frühjahr 111112) vorgenommen, ist, soviel ich sehen kann,
auf kein datiertes Zeugnis gestützt; auch ist sie wohl deswegen schon
abzuweisen, weil die Stellen v. 4, 1—3 als chronologisch geordnet und
nach dem Jahr 112 datiert erwiesen sind. So wird auch diese Stelle
nicht aus der Reihe herausfallen. Dazu hatte die Verkürzung der
Konsulate in dieser Zeit zur Folge, daß die Designation wenige Monate
vor dem Amtsantritt erfolgte113). Wir können die Kommendation
durch Traian aber spätestens in den Juli 117 setzen. In dieser Zeit
ist Hadrian im Gefolge des Kaisers mit einem hohen Posten betraut.
Man könnte glauben, daß Traian ihn zum Konsul vorschlug, bevor er
zum legatus Syriae ernannt und mit dem Oberkommando im neuen
Partherkrieg ausgestattet wurde114). Denn dieses kann ihm erst ver-
liehen sein, als Traian nach Italien zurückzukehren gedachte (Juli 117).
Man darf also darin keinen Beweis für die Adoption sehen, wenn
auch die vita gerade hier ihren festesten Stützpunkt gefunden zu
haben glaubt: totam pr. a. emeruit115). Denn der angeblich zwingende
Beweis erscheint um so weniger überzeugend, als Hadrian, nach der
vita, der Hilfe der Plotina bedarf, und sein persönlicher Einfluß beim
Kaiser nicht stark genug war, sich seines Wohlwollens zu versichern.
Zudem hat auch Lusius Quietus, sein Todfeind, vom Kaiser das Kon-
sulat erhalten. Dieser Mann116) genoß die Gunst des Kaisers in hohem
Maße. Dio 68, 32, 5117): ... καί τέλος ές το6οϋ της τε ανδραγαθίας

112) Sein Hinweis auf Mommsen, St. R. I3, 586f. beweist für unsere Frage
nichts.

113) Mommsen, St. R. I, 589.

114) Eine ähnliche Cumulierung der Ämter schon bei dem ersten Konsulat.

115) Was soll der Hinweis auf ,emeruit' bei Schulz p. 14, 24 bedeuten?
cfr. v. H. 12, 7. Lessing, Lex. p. 165.

116) Pros. L R. II, 308, 325.

117) Boissevain hat das in den bisherigen Angaben im Anschluß an 32, 3
gegebene Exc. Vales. 290 versucht, p. 206 vor Kap. 18 (s. s. Anmerk, zu p. 206, 1 —11)
zu locieren. Enseb. h. e. IV, 2: Nach dem Aufstand in Ägypten: 5: δ δε αύτοκρά-
τωρ ύποπτεύσας καΐ τους έν Μεσοποταμία 'Ιουδαίους έπιθήσεσθαι τοϊς αυτόθι
Λουσίω Κυήτφ προσέταξεν έκκαθ&ραι της έπαρχίας αυτούς, ός καί παρατα-
ξάμενος πάμπολυ πλήθος των αυτόθι φονεύει, έφ ω κατορθώματα Ίουδαίας ήγε-
μών υπό τού αύτοκράτορος άνεδείχθη. ταντα καί Έλλήνων οι τά κατά τούς αυτούς
χρόνους γραφή παραδόντες αύτοΐς ιστόρησαν ρήμασι. cfr. Syncell. I, 657, 9.
Vers. Arm. ab Abr. 2131 = Hieron. z. J. 2131. Taten des Lusius Quietus im
Partherkrieg werden noch erwähnt: cfr. 22, 2 (Singara) = Exc. Urs. p. 406 u. c. 30,
letzteres sicher ins Jahr 116 gehörend, da es (Xiphil. 240, 3ff.) nach c. 28, 2
(Xiphil. 239, 6 = Annahme des Parthicustitels) steht. Es heißt da: Traian hat
erfahren, als er am Ozean war, daß πάντα εαλωκότα έταράχθη καί άπέστη etc.
und von Babylon aus τον τε Λούσιον καί τον Μάχιμον έπΐ τούς άφεστηκότας
έπεμψε. . . . Λούσιος δε άλλα τε πολλά κατώρθωσε καί την Νίσιβιν άνέλαβε την
 
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