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Wedekind, Georg Christian Gottlieb ¬von¬
Frankreichs politischer und ökonomischer Zustand unter seiner Konstitution vom dritten Jahre der Republik (1795) — Frankfurt, Leipzig, 1796 [VD18 12008524]

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https://doi.org/10.11588/diglit.30700#0041
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( rZ )
oder Kammer der Gemeinen genannt, besitzt sowohl
erne negative, als positive Gewalt, und ist, theoretisch
betrachtet, ganz reprcheniativ, obgleich, der Wirklich-
keit nach, die meisten Wahlen durch kleme Haufen
Volks geschehen, welche dazu besonders prtvilegirt sind,
und entweder durch eine gewisse Art von Zwang oder
durch Bestechungen , ober durch sonstigen unrechtmäs-
sigen Einfluß, ins Werk gesetzt werben. - Diese drei
Zweige der englischen gesetzgebenden Gewalt, haben
zwar in der That, jeder sein besonderes Srandestnte-
resse, aber der dem Namen, wie Wirklichkeit nach
souverame König, hat Mittel genug in Händen,
um das Korps-Interesse des Ober-und des Unterhau-
ses in ein persönliches Interesse der Gl-oder um-
zuwandeln. - So fließen mithin die drei Zweige
ter englischen Gesetzgebungsgewalt, von denen man
so viel gerühmt hat, daß einer dem andern das Gleich-
gewicht hielte, in der That in einen einzigen zusammen
— in den Willen und das Interesse des Königs, der,
wie leicht zu erachten, auf die Vergrößerung seiner
Macht denkt.
Die amerikanischen Legislaturen (*) sind aus
zwei Theilen zusammengesetzt; aus zwey Theilen nur.
(*) Die Rede ist hier von den amerikanischen Versassun*
gen, so wie sie 1791 beschaffen waren. Mas in denselben
nachher verändert worden ist, soll so beschaffen seyn, baß
es in diese Untersuchung nicht einschlägt. — Sind diese
Veränderungen, Verbesserungen, so muß die Menschheit
den Amerikanern um so mehr für ihre schönen Bcispi le
verbunden sein. — Man zählt auch unter die amerikanisch^
Gouvernements dasjenige, welches ihnen allen gemein ist,
den Nongreß, und darum nennt man die amerikanische
Verfassung im Ganzen, eine föderalistische Verfassung.
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