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AUKT) ONSBEDfNOUNGEN.
Die Ersteher von Auktio^sgegenständen erkennen die nachfolgenden Be
Stimmungen an:
1) Meine Auktionen werden nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten
die Aufträge einige Tage vor Anfang der Auktion portofrei einzusenden und M
zur Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl und Nummer, sondern auch Sl)
die Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei kurz vor oder während der
Versteigerung einlaufenden Aufträgen übernehme ich nur in Ausnahmefällen eine
Verpflichtung der wunschgemässen Besorgung.
2) Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegenteil bemerkt
ist. Sollten sich wider Vermuten Defekte finden, oder sollten sich die Angaben
des Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtümlich heraussteilen so
werden begründete Reklamationen bis zur Zeit von 6 Wochen nach Schluss ! *
der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die Bücher
zurückgenommen. Jede nach jenem Termin eingehende Reklamation oder
Rücksendung muss dagegen ohne alle Berücksichtigung bleiben. Es kann von
dieser Regel unter keiner Bedingung eine Ausnahme gemacht werden. Zur
Vermeidung aller Weitläuügkeiten wird auf diesen Punkt ganz besonders auf. H
merksam gemacht. Ich behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation er-
steigerter Werke in meinem Auktionslokale bei Entnahme derselben zu bestimmen.
8) Alle Bücher, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert.
Die den Titeln in Klammern beigefügten Preise sind die Ladenpreise der Bücher,
ohne Hinzurechnung des Einbandes. Die Abkürzung 8. oder pag. am Schlüsse
des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.
4) Das Mindestangebot für eine Nummer ist 50 Pf., die Steigerungen beim
Bieten wolle man in den Preislagen von M. 5.— bis M. 20— um mindestens
je 50 Pf., von M. 21.— bis M. 100.— um mindestens je M. 1.— und darüber
hinaus um je M. 5.— bewirken.
5) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von
welcher aus Rücksicht auf eventl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht
abgewichen werden kann.
6) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfolgt in zweifelhaften
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer.
7) Für alle Verkäufe wird ein Aufgeld vonT0<% auf die Erstehungspreise
berechnet, und zwar unbeschadet der üblichen Provision bei Aufträgen, mit j
deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird. Aufträge, die auf be- ]
stimmte Maximalpreise lauten, werden dahin verstanden, dass die vorgenannten {
Aufrechnungen von Aufgeld und Provision auf das Endgebot gemacht werden
können; bei schriftlichen Geboten mit der mißverständlichen .Bezeichnung „incl.
Spesen" wird nur bis zur Höhe von des Gebotes mitgesteigert, Porto, Ver- I
packung und Versicherung aber trotzdem berechnet.
Grössere Konvolute wolle man nur vor der Auktion, nicht während
der Versteigerung selbst, prüfen; Inhaltsangaben derselben für Auswärtige bereit-
willigst schriftlich zu Diensten.
8) Auktionsbücher erfordern selbstverständlich sofortige bare Zahlung, es j
kann darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden. Alle Nachteile, welche j
daraus entspringen, wenn das Erstandene nicht sofort abgenommen und bar ein- j
gelöst wird, fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last. Insbesondere geht !
mit der Erteilung des Zuschlags die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer, j
zufälligen Verschlechterung auf den Ersteher über.
9) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind,
die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter Be-
lastung des Portos, der Emballage und der Versicherung, sowie Nachnahme des
Betrages. Die Beträge der ausnahmsweise in Rechnung gelieferten Bücher werden ,
80 Tage nach Absendung durch Postnachnahme oder Tratte erhoben, ohne dass '
eine Verpflichtung der vorherigen Anzeige dieser Entnahme anerkannt wird. An
allen ausnahmsweise bei der Erstehung nicht sofort vollständig bezahlten Büchern
oder sonstigen Auktionsgegenständen behalte ich mir das Eigentumsrecht bis
nur vollständigen Bezahlung des Erstehnngspreises vor.
10) Erfüllungsort für die aus meinen Auktionen sich ergebenden beider-
seitigen Verpflichtungen ist Leipzig. H
Leipzig, Königstrasse 1. Oswald Weigel.
 
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