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Oswald Weigel <Leipzig> [Editor]
Kunstgeschichte, Kunstblätter, illustrierte Werke: Versteigerungs-Tage: Freitag, den 24. März 1922, Sonnabend, den 25. März 1922 (Katalog Nr. 117) — Leipzig, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.32196#0036
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AUKTIONSBEDINGUNGEN.

Die Ersteher von Auktionsgegenständen erkennen die nachfolgenden Bestim-
mungen an:

1) Meine Auktionen werden — sofern Unruhen, Streiks usw. nicht die Abhaltung
unmöglich machen — nicht aufgeschoben, .es wird des!i oih_^2<ib.eten, die Auf-
träge einige Tage vor Anfang der Auktion portofrei einzusenden und zur
Vermeidung von Irrtum nidit allein Seitenzahl und Nummer, sondern auch die
Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei kurz vor oder während der Ver-
steigerung einlaufenden Aufträgen iibernehme ich nur in Ausnahmefällen eine Ver-
pfliditung der wunsdigemäßen Besorgung. — Eriedigung erfolgt in der Reihen-
folge der eingegangenen Aufträge; Abweidiungen würden Benaditeiligung anderer
bedeuten. — Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.

2) Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nidit das Gegenteil bemerkt ist.
Sollten sidi wider Vermuten Defekte finden, oder sollten sidi die Angaben des
Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtiimlich herausstellen, so werden
begriindete Reklamationen Auswärtiger bis zur Zeit von 6 Wochen nach Schluß
der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die Biicher zuriick-
genommen. Jede nach jenem Terpiin eingehende Reklamation oder Riicksendung
muß dagegcn ohne alle Beriicksichtigung bleiben. Zur Vermeidung aller Weit-
läufigkeiten wird auf diesen Punkt ganz besonders aufmerksam gemacht. Idi
behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation ersteigerter Werke in meinem
Auktionslokale bei Entnahme derselben zu bestimmen, auch wird die lange Re-
klamationsfrist nicht flir einzelne gekaufte Werke, sondern nur für umfangreichere
Erwerbungen gewährt.

3) Alle Büdier, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert. Die
Abkürzung S. oder pag. am Sdilusse des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.

4) Das Mindestangebot für eine Nummer ist M. 10.—, die Steigerungen beim
Bieten wolle man in den Preislagen bis M. 50.— um mindestens je M. 1.—, von
M. 50 bis M. 100 um je M. 5.—, von M. 100.— bis M. 500.— um mindestens je
M. 10.— und darüber hinaus um je M. 50.— bewirken.

5) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von weldier aus
Rücksicht auf evtl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht abgewichen werden kann.

6) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfolgt in zweifelhaften
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer. Die Entscheidung hierüber
steht ausschließlich der Auktionsleitung zu. Der Zuschlag kann wegen eines Ver-
sehens des Versteigerers von diesem angefochten werden, wenn das Versehen von
ihm noch während der Versteigerung bemerkt und die Anfechtung unverzüglidi be-
kanntgegeben wird. Auch in diesem Falle findet eiu nodimaliges Auflegen der
betr. Nummer statt.

7) Für alleVerkäufe wird ein Aufgeld von 15% auf die Erstehungspreise berechnet,
während bei Aufträgen, mit deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird, die
übliche Provision von 15% auf beide hinzukommt. Aufträge, die auf bestimmte
Maximalpreise lauten, werden dahin verstanden, daß die vorgenannten Auf-
rechnungen von Aufgeld und Provision auf das Endgebot gemadit werden können;
bei schriftlichen Geboten mit der mißverständlidien Bezeichnung „incl. Spesen“
wird nur bis zur Höhe von % des Gebotes mitgesteigert, Porto, Verpackung und
Versidierung aber trotzdem berechnet.

Größere Konvolute wolle man nur vor derAuktion, nicht während der Ver-
steigerung selbst, prüfen; Inhaltsangaben derselben für Auswärtige bereitwilligst
schriftlich zu Diensten.

8) Auktionsbücher erfordern selbstverständlidi sofortige bare Zahlung, es kann
darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden. Alle Naditeile, welche daraus ent-
springen, wenn das Erstandene nicht sofort abgenommen und bar eingelöst Wird,
fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last. Insbesondere geht mit der
Erteilung des Zuschlags die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen
Versdilediterung auf den Ersteher über.

9) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind,
die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter Be-
lastung des Portos, der Verpackung und der Versicherung, sowie Nachnahme des
Betrages. Die Beträge der ausnahmsweise in Redinung gelieferten Bücher werden
30 Tage nadi Absendung durdi Postnadinahme oder Tratte erhoben, ohne daß eine
Verpfliditung der vorherigen Anzeige dieser Entnahme anerkannt wird. An allen
ausnahmsweise bei der Erstehung nicht sofort vollständig bezahlten Büdiern oder
sonstigen Auktionsgegenständen behalte ich mir das Eigentumsrecht bis zur voll-
ständigen Bezahlung des Erstehungspreises vor.

10) Erfüllungsort für die aus meinen Auktionen äicfa ergebenden beiderseitigen
Verpflichtungen ist Leipzig.

Leipzig, Königstraße 1. Oswaid Weigel.

tfr. Zeugner & Co., Llebertwolkwlt*
 
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