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Möbel- und Kunst-Auktionshaus Siegfried Weinberger [Hrsg.]
Versteigerung Wohnungseinrichtung M. F.: Kurfürstendamm 152 (Eckhaus am Lehniner Platz) ; 2. Oktober 1928 — Berlin, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.24503#0006
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BEDINGUNGEN

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1. Die Versteigerung geschieht durch sofortige Barzahlung in Deutscher Reichswährung.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung
leitende Firma zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Be-
endigung der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur
mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig, — Unterzeichneter
behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 6. Oktober 1928 Zahlung er-
folgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Frist-
setzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nicht-
erfüllung zu verlangen.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und
dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden,

9. Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachver-
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegen-
stände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der er-
standenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der
Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

SIEGFRIED WEINBERGER

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