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Wiener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
(Nr. 13): Gemälde des 17. bis 20. Jahrhunderts: Aquarelle, Miniaturen, Graphik, Skulpturen, Möbel, Glas, Porzellan, Silber, Teppiche und einzelne Gegenstände aus diversen Sammelgebieten ; 2. und 3. Mai 1941 — Wien, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.6874#0003
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige Zah-
lung. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach
geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung nicht
rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins-
oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in
dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag
können Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung
vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft
und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.

Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers
bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestim-
mungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer
Grund vorliegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100,—
um mindestens RM. 1,— bis RM. 5,—, über RM. 100,— um RM. 10,—, über
RM. 500,— um P.M. 20,—, über RM. 1000,— um RM. 50,—, bzw. RM. 100,—, über
RM. 5000,— um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Ubergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des
Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.

Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf
ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Mei-
nungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Ver-
steigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht
die Gefahr für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der erstei-
gerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 20% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Ver-
steigerung an den Versteigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Ver-
steigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nicht-
erfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zu-
schlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch
einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall.
Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem
weiteren Gebot nicht zugelassen.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zu-
stande gekommenen Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Wien.

Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung abzuholen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern
können wir in keiner Weise übernehmen. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf
Kosten und Gefahr des Käufers. Die Transportversicherung geht zu Lasten des
Käufers.

Für die Versteigerung erteilte Kaufanträge werden
auf das gewissenhafteste erledigt, doch bitten wir, uns
die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Verstei-
gerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht
näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung
für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt
werden können.

Beschreibung und Schätzung: Dr. F. Kieslinger.
 
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