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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 3.1903/​1904

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Heft 8
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Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Stipendien / Staatsaufträge etc. / Personal-Nachrichten / Auszeichnungen und Medaillen / Todesfälle / Gedenktage / Aus Künstler-Vereinen / Aus Kunstvereinen / Technisches / Juristisches / Auktionen / Vermischtes / Literatur-Umschau / Kleine Anzeigen /Preisausschreiben
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https://doi.org/10.11588/diglit.75368#0131
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Heft 8

Die Werkstatt der Aunst.

^27

Ttoukurrenz-Ausschreibeit
für die Errichtung eines Monumental-Brunnens
uns dem Cuitpoldplatze in Deggendorf
Die Stadtgemeinde Deggendorf beabsichtigt auf dem
Luitpoldplatze in Deggendorf ein Brunnendenkmal zu errichten.
Dasselbe soll mit allerhöchster Genehmigung den Namen
„Luitpold-Brunnen" führen. Für die Herstellung desselben
steht einschließlich des aus dein Knnstfonde gewährten staat-
lichen Zuschusses die Summe von 25 000 Mk. zur Verfügung.
Behufs Bestimmung des mit der Ansführung zu be-
trauenden Künstlers wird hiermit eine, sechs Monate nach
dem Tage der Ausschreibung endigende Konkurrenz unter
den in Bayern lebenden Künstlern eröffnet. Für diese Kon-
kurrenz werden nachstehende Bedingungen getroffen:
l. Das Denkmal soll auf dem Lnitpoldplatz in Deggen-
dorf errichtet werden und nach Wunsch der Stadtgemeinde
an die segensvolle Negierungstätigkeit Seiner Kgl. Hoheit
des Prinzregenten, sowie an die ruhmvolle Zeit der Jahre
t870/7t erinnern. Situationspläne und photographische An-
sichten des Platzes werden auf Verlangen den konkurrierenden
Künstlern durch den Stadtmagistrat zugesendet. Letzterer ist auch
bereit, etwa sonst verlangte Aufschlüsse auf Wunsch zu geben.
2. Das für den Brunnen verfügbare Wasserquantum
beträgt vorerst l Liter in der Sekunde. Es sollen jedoch die
konkurrierenden Künstler verhalten sein, für die Gestaltung
des Denkmals ohne Beeinträchtigung des künstlerischen Ge-
samteindrucks im allgemeinen auch eine größere, nur vorüber-
gehend und bei besonderen Anlässen zur Verwendung kom-
mende Wassermenge zu Grunde zu legen.
Z. Die konkurrierenden Künstler haben plastische Modelle
im Verhältnisse von t:5, versehen mit einem Motto und einem
den Namen enthaltenden verschlossenen Umschlag unter Bei-
fügung einer Photographie des Modells und einer kurzen Er-
läuterung mit Angabe des Materials, welches bei der Aus-
führung zur Verwendung käme, vor Ablauf der Konkurrenz-
frist im Studiengebäude des neuen Nationalmuseums zu
München abzuliefern. Die Einsendung und der Rücktransport
der Modelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des betreffenden
Konkurrenten.
H. Für die Konkurrenz sind drei Preise bestimmt und
zwar als erster Preis die Ausführung des Denkmals, als
zweiter Preis die Summe von 900 Mk. und als dritter Preis
die Summe von 600 Mk. Hierbei bleibt ausdrücklich vorbe-
halten, daß der erste Preis nicht unter allen Umständen zu-
erkannt werden muß, und daß ferner die beiden Geldpreise
einzeln oder zusammen an mehrere gleichwertige Entwürfe
verteilt werden können.
5. Bezüglich der Ausführung des Denkmals (erster Preis)
bildet der Betrag von 25 000 Mk. die Maximalsumme, über
welche hinaus dem ausführenden Künstler eine Entschädigung
nicht gewährt wird. Hieraus sind auch die Fracht- und Auf-
stellungskosten zu bestreiten, soweit für die Aufbringung der
letzteren nicht die Stadtgemeinde Deggendorf zn sorgen hat. Letz-
tere trägt nämlich die Kosten des Fundamentbaues, einschließ-
lich des Rüstzeuges, sowie der Zu- und Ableitung des Wassers.
6. Die Beurteilung der Konkurrenzarbeiten erfolgt durch
eine Preis-Jury. Dieselbe wird in der Weise gebildet, daß
fünf künstlerische Mitglieder von der Staatsregierung ernannt
und zwei Mitglieder von den hiesigen städtischen Kollegien
gewählt werden. Die Preisrichter werden seinerzeit veranlaßt
werden, vor der Entscheidung über die Konkurrenz an der
Hand der photographischen Abbildungen der Modelle von den
einschlägigen örtlichen Verhältnissen in Deggendorf genaue
Einsicht zu nehmen.
7. Die endgültige Entscheidung über die Konkurrenz be-
hält sich die Kgl. Staatsregierung vor. Dieselbe ist insbesondere
auch befugt, an dem mit dem ersten Preis bedachten Projekte
Abänderungen zn verlangen oder für die Art der Ausführung
besondere Bedingungen zu stellen.
Deggendorf, den 30. Oktober l903.
Stadtmagistrat.
Kinskofer, rechtsk. Bürgermeister.

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