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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 37
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Lehmann, W.L.; Welti, A.; Wieland, H.B.: Die schweizerische Kunst im Glaspalast
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0505

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Organ kürdle
Interessen der M
dendenKienttler.

Redakteur: Hemrick Slemback.

IV. Iakrg. ^ I)ekt 3/. ^ 12. Junl 1905.

Die schweizerische Kunst im Glaspalast.

Von der Kommission für die Schweizer
Abteilung der IX. Internationalen Kunst-
ausstellung in München l905 erhalten wir zu
den von uns der „Basler Zeitung" entnommenen
und in Heft 35 mitgeteilten Beschwerden über das
Verfahren der Jury gegenüber der schweizerischen
Kunst die folgende Erklärung, welche wir ver-
öffentlichen, um auch die angegriffene Stelle, wie
es die Billigkeit verlangt, zu Worte kommen zu
lassen. Wir selbst müssen uns, wie wir dies erst
kürzlich betont haben, bei Auseinandersetzungen
dieser Art vollkommen neutral halten. Die Kom-
mission schreibt:
Gestatten Sie uns einige Bemerkungen zu dem
in Nr. 35 Ihres geschätzten Blattes erschienenen
Artikel „Ueber das Verfahren der Jury der Großen
Internat. Kunstausstellung zu München gegenüber
der schweizerischen Kunst". In dem genannten Ar-
tikel wird gegen die Jury für die schweizerische Ab-
teilung der Vorwurf der Parteilichkeit erhoben. Solche
Klagen werden nach jedem Iuryspruche laut. Wir
antworteten seinerzeit nicht auf den Artikel in der
„Basler Zeitung", da wir das Gefühl hatten, uns
an anderer Stelle verantworten zu müssen. Da
nun aber diese Klage auch noch vor das Horum
der Deutschen Künstlerschaft getragen wird, glauben
wir es im Interesse der schweizerischen Kunst für
geboten, an dieser Stelle zu antworten.
Den besten Gegenbeweis gegen die Behaup-
tungen des anonymen Einsenders wird wohl un-

sere schweizerische Abteilung selbst liefern. Es sind
allerdings zwei der Iurymitglieder mit großen Ar-
beiten vertreten und zwar sind dies die Bilder von
Jodler und Giron. Aber diese Arbeiten, welche
man füglich zu den schönsten und interessantesten
der ganzen Ausstellung zählen kann, wären selbst-
verständlich auch angenommen worden, wenn die
Herren nicht der Jury angehört hätten. Es ist
jedenfalls gegenüber minder begabten Kollegen eine
große Unbescheidenheit, solch gute Bilder zu malen,
darin hat der Anonymus vollkommen Recht.
Bei dieser Ausstellung hat es sich vor allem
darum gehandelt, die Persönlichkeiten unter den
schweizerischen Künstlern hervorzuheben, und wenn
sich die Jury dabei in erster Linie von künstlerischen
Interessen hat leiten lassen, so wird dies jeder ver-
stehen, der den gewaltigen Wettbewerb aus einer
internationalen Ausstellung kennt.
Der Anonymus wirst der Jury ferner vor,
ein Bild zurückgewiesen, um aber den Maler nicht
zu kränken, auf ein älteres Werk desselben Malers
aus einem Museum zurückgegriffen zu haben. Dar-
auferwidern wir folgendes: Der betreffende Künstler
ist einer der originellsten aus der schweizerischen
Künstlerschaft. Die Jury hielt es für ihre Pflicht,
eines seiner Bilder zu zeigen und nahm, sehr zum
Mißvergnügen des Künstlers, den Umtausch vor.
Das Ausstellungsreglement sieht diesen Hall aus-
drücklich vor.
„Kunst ist keine Kameradschaft," ruft der Ein-
 
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