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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Inhalt / Arbeitskalender / Mitteilungen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft / Eröffnete Ausstellungen / Luafende Preisausschreiben
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0150
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Die Werkstatt der Kunst.

Heft fp

^2

Ter-
min
Ausstellungen und Stipendien
(Alle näheren Auskünfte erteilt die Schriftleitung.)
8
1-
Jan.
Eröffnung der Aquarellausstellung im Künst-
lerhause zu Wien.
7
2.
Jan.
Einlieferung der Bewerbungsarbeiten an den
Kunstverein zu München (betreffend das
Vereinsgeschenk pro 1907).
8
8.
Ian.
Schluß der nordwestdeutschen Ausstellung in
Bremen.
47
t5.
Jan.
Anmeldung zur graphischen Ausstellung des
Deutschen Künstlerbundes in Leipzig.
10
20.
Jan.
Eröffnung der Ausstellung des „Vereins deut-
scher bildender Künstler in Böhmen" zu Prag.
15.
Febr.
Schluß der internationalen Winterausstellung in
Budapest.
1
15.
Febr.
Schluß der Aquarellausstellung im Künstler-
hause zu Wien.
7
is.
Febr.
Anmeldung zur Ausstellung des Kunstvereins
in Königsberg i. pr.
9
15.
Febr.
Anmeldung zur internationalen Kunstausstel-
lung in Mannheim.
9
20.
Febr.
Schluß der Ausstellung des „Vereins deutscher
bildender Künstler in Böhmen" zu Prag.
3.
März
Einlieferung zur Ausstellung des Kunstvereins
in Königsberg i. pr.
9
8.
März
Anmeldung zur deutschen Kunstausstellung in
Düsseldorf.
io
w.
bis 25.
März
Einlieferung zur 7. internationalen Kunstaus-
stellung in Venedig.
§2
15.
bis 50.
März
Einlieferung zur internationalen Kunst- und
Kunstgewerbeausstellung in Barcelona.
5
17.
März
Eröffnung der Ausstellung des Kunstvereins
in Königsberg i. pr.
9
18.
März
April
Einlieferung zur deutschen Kunstausstellung in
Düsseldorf.
10
1-
April
Einlieferung zur internationalen Kunstausstel-
lung in Mannheim.
9
2t-
April
Schluß der graphischen Ausstellung des Deut-
schen Künstlerbundes in Leipzig.
10
21.
April
Schluß der Ausstellung des Kunstvereins in
Königsberg i. Pr.
9
22.
April
Eröffnung der 7. internationalen Kunstaus-
stellung in Venedig.
42
23.
April
Eröffnung der internationalen Kunst- und
Kunstgewerbeausstellung in Barcelona.
5
1-
Mai
Eröffnung der internationalen Kunstausstel-
lung in Mannheim.
9
11.
Mai
Eröffnung der deutschen Kunstausstellung in
Düsseldorf.
10
Mitte
Mai
Eröffnung der Ausstellung des Kunstvereins
für die Lausitz in Görlitz.
6

Ter-
min
Ausstellungen und Stipendien
1-
Ium
Eröffnung der Großen ostdeutschen Kunstaus-
stellung der Allgemeinen Deutschen Kunstge-
nossenschaft in Breslau.
9
30.
Iuni
Schluß der Ausstellung der ^.ssociuriune
^.I-Nsti ItLÜLiü in Florenz.
-11
30.
Juni
Ablieferung der Arbeiten für das v. wagner-
sche Künstlerstipendium, Würzburg.
11
15.
Inli
Schluß der internationalen Kunst- und Kunst-
gewerbeausstellung in Barcelona.
5
1-
Ang.
Schluß der Großen ostdeutschen Kunstausstellung
der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft
in Breslau.
9
Ende
Aug.
Schluß der Ausstellung des Kunstvereins für die
Lausitz in Görlitz.
6
29.
Sept.
Schluß der deutschen Kunstausstellung in
Düsseldorf.
10
20.
Okt.
Schluß der internationalen Kunstausstellung in
Mannheim.
9
31.
Gkt.
Schluß der 7. internationalen Kunstausstellung
in Venedig.
12

Mittelungen cler Wlgemeinen Deutschen
Hunstgenossenscbatt.
?Ius unserem juristiscken krietkaslen.
von unserem Syndikus, Herrn Rechtsanwalt
Vr. Friedrich Rothe in Berlin, Französischestraße 2^s,
sind u. a. folgende Anfragen von allgemeinem Inter-
esse beantwortet worden:
s. Line Firma hatte, um den Auftrag zum
Guß eines Brunnens zu erhalten, das kleine Mo-
dell desselben, im Einverständnis mit dem Künstler,
kostenlos zur Probe gegossen. Da der Probeguß
schlecht ausfiel, erhielt die Firma den Auftrag nicht.
Längere Zeit darauf verkaufte die Firma den Probe-
guß als Preis für ein Automobilrennen und zwar,
nach ihrer Behauptung, „mit großem Schaden."
Auf die Frage des Künstlers, welche Ansprüche
er gegen die Firma erheben könne, ist ihm geant-
wortet worden, daß die Firma aus der Bereicherung
hafte und dasjenige herauszahlen müsse, was sie
nach Abzug des Materials vom Käufer erhalten habe.
2. Lin Gemälde war auf der Ausstellung von
unbekannter bsand durch einen mehrere Zentimeter
langen Schnitt beschädigt worden. Die Ausstellungs-
leitung hatte den Schaden ausbessern lassen, den
Anspruch des Künstlers auf Schadenersatz aber ab-
gelehnt. Auf die Frage des Künstlers ist geantwortet
worden, daß er mangels abweichender Regelung
in den Ausstellungsbedingungen Schadenersatz nur
verlangen könne, wenn die Ausstellungsleitung ein
verschulden treffe, z. B. durch ungenügende Be-
wachung, Anstellung unzuverlässiger Aufseher u. s. w.
 
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