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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Schadenersatz bei Wettbewerben
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Eröffnete Ausstellungen (Fortsetzung) / Laufende Preisausschreiben / Erledigete Preisausschreiben / Denkmäler / Staatsaufträge etc. / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Personalien / Auszeichnungen / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Aus Künstler- und Kunst-Vereinen / Kunsthandel und Versteigerungen / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0364
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356

Die Merkstatt der Kunst.

Heft 26.

die Wettbewerbe der Bildhauer, ergeben kann, ist
in der Tat nicht unbegründet.
Das Preisausschreiben ist ein sogenanntes „ein-
seitiges Rechtsgeschäft" und nach K 66 s I des BGB.
unwiderruflich. Ts steht aber gleichzeitig unter den
allgemeinen Regeln des BGB. über „Rechtsgeschäfte".
Daraus folgt, daß es unter Umständen, wie ein
juristischer Mitarbeiter, Or. Boethke, in der ge-
nannten Zeitung schreibt, nach K sspI wegen Irr-
tums angefochten werden kann. Tine solche An-
fechtung liegt hier vor, und die Anfechtung ist wirksam,
sofern der behauptete Irrtum wirklich vorgefallen
ist. Die Anfechtung hat zur Folge, daß die nicht in
den genannten povinzen ansässigen Architekten von der
Preisbewerbung ausgeschlossen sind. Ts wäre nun
eine große Ungerechtigkeit, wenn man die Anfechtung
wegen Irrtümer zulicße, andererseits aber den auf die
Wirksamkeit des Preisausschreibens Vertrauenden
keine Schadenersatzansprüche gewährte. Das Gesetz
läßt in der Tat Schadenersatzansprüche zu, und zwar
durch 8 s22, welcher folgendermaßen lautet:
„8 t22. Ist eine Willenserklärung auf Grund der
88 N9, i20 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die
Erklärung einem arideren gegenüber abzugeben war, diesen:,
anderenfalls jedem dritten den Schaden zu ersetzen, den der
andere oder der dritte dadurch erleidet, daß er auf die
Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den
Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der
dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat."
Hieraus ergibt sich, daß der benachteiligte Architekt
in diesem Falle Lrsatz aller seiner Aufwendungen
verlangen kann. Der zu fordernde Betrag ist aber
nicht höher zu bemessen, als der Vorteil betragen
würde, der dem Architekten bei den ursprünglichen
Wettbewerbs-Bedingungen im Falle der Teilnahme
erwachsen wäre. Ts ist nun freilich nicht ohne
weiteres festzustellen, ob er überhaupt eine Aus-
zeichnung erhalten haben würde. Wäre seine Preis-
bewerbung aussichtslos gewesen, so könnte er trotz des
8 H22 nichts verlangen. Aber der Architekt würde
sich in einer angenehmen prozessualen Lage befinden.
Denn der Ausschreibende müßte beweisen, daß der
Architekt eine Auszeichnung nicht erhalten haben
würde. Dieser Beweis ist aber sehr schwer zu führen
und würde wohl nur in besonderen Ausnahmefällen
gelingen, z. B. wenn es feststände, daß der Architekt
völlig leistungsunfähig ist. Man kann daher sehr
wohl der Meinung sein, daß der Architekt seine
Aufwendungen bis zum Betrage des ersten Preises
ersetzt verlangen kann.
p 8 66t- Eine Auslobung, die eine Preisbewerbung
zum Gegenstände hat, ist nur gültig, wenn in der Bekannt-
machung eine Frist für die Bewerbung bestimmt wird.
8 658. Ans die Widerruflichkeit kann in der Aus-
lobung verzichtet werden, ein Verzicht liegt im Zweifel in
der Bestimmung einer Frist für die Vornahme der Handlung.
2) 8 V9- Mer bei der Abgabe einer Willenserklärung
über deren Inhalt in: Irrtum war oder eine Erklärung
dieses Inhaltes überhaupt nicht abgebcn wollte, kann die
Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei
Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung
des Falles nicht abgegeben haben würde.

Eröffnete Ausstellungen. (Fortsetzung)
München, em. Bei Krause, Ecke der Barer- und
Gabelsbergerstraße, brachte der Maler N. Schmid-Dieten-
heim vom (6. März ab auf Wochen eine Sammlung
von 25 Gemälden zur Ausstellung. Vertreten sind meistens
Darstellungen der Vorberge und des Hochgebirges, zum Teil
mit weiter Fernsicht. Aber anch ans Venedig, Florenz und
Unteritalien, sowie aus München selbst ist manches Stück
dabei. Die Ausstellung ist bei freien: Eintritt täglich, mit
Ausnahme des Sonntags, von c> Ahr früh bis 7 Uhr abends
zu besichtigen.
München, em. (Die Lehr- und Versuch-Ateliers)
für angewandte und freie Kunst (Leiter Wilh. v. Deb-
fchitz) und die damit verbundenen „Ateliers und Werkstätten
für angewandte Kunst" (W. v. Debschitz äc p. Lochner)
haben zur Zeit bei W. Zimmermann, München, Maximi-
lianstraße 58, eine Ausstellung von kunstgewerblichen Ar-
beiten (Gläsern, Keramik, Schnitzereien, Schmucksachen,
Serxentinstein-, Korb- und polzarbeiten, Stickereien, buch-
gewerbliche Arbeiten nsw.), Entwürfen und Naturstudien
veranstaltet. Alle Arbeiten, mit Ausnahme derjenigen von
Karl Schmoll von Eisenwerth, stammen von Schülern und
ehemaligen Schülern der Lehr- und Versuch-Ateliers. Die
Ausstellung dauert noch bis zum 26. März.
München. (Im Kunstverein) wurden an: (5. März
neu ausgestellt Werke von Alexander v. Wagner: „Das Pof-
jagdlager des Regenten" (zweite Woche); Lharles I. palmiö
(eine Sammlung von Landschaften); L. Dargen (26 Aqua-
relle); Sally wiest (2 Landschaften); Martha Jäger (5 Still-
leben); Konst. Korzendörfer (z Porträte); P. F. Messer-
schmitt (2 Reiterstudien); M. Schmidt: „Aepfel"; G. Keller
(5 Gemälde); M. parms ((5 Tierbilder); Gttilie Reyländer
(5 Porträte, x Stilleben, ( Landschaft); Pans Metzger
(2 Studien); Marie Keller-Permann: „Rosen"; Rud. Dürr-
wang (I Landschaften); I. Schräg: „Das paus des Fischers",
„polländische Landschaft", „Pafen in Volendam"; Robert
Büchtger (5 Porträte und Studienköpfe); Alf. Bachmann:
„Frühnebel", „perbst"; Max Schwab (eine Landschaft);
Fr. Steinmetz-Noris (5 Genres); Paula Schmidt (ein Blu-
menbild); L. Ballerstedt (3 Landschaften); M. Schmitt:
„perbst"; A. Banzer (eine Landschaft); w. Doms I Por-
träte); Max Dasio (Radierungen); Johannes Seiler (eine
Plastik); A. Vigh (ein Stilleben); p. v. Waechter (ein Por-
trät, „Näherin", ein Stilleben); Fanny Brauer (2 Land-
schaften; 2 Blnmenbilder); Karl Kaltenmoser (eine Land-
schaft); Kunig. Suhrlandt (2 Stilleben); Adolf Bock (ein
Stilleben); Karl Kricheldorf (2 Genres); L. Reichenbach:
„Ueberschwemmt: die Loisach bei Wolfratshausen"; L. von
Senger (6 Landschaften); Julie Graeff (ein Stilleben);
Rela pönigsmann: „Mohn"; L. Suhrlandt (eine Land-
schaft); I. Wischniowski (Studie eines pofraumes, Studie
einer Tiroler Bauernküche); Adalbert polzer (eine Winter-
landschaft); Karl porn (eine Winterlandschaft, ein Kinder-
porträt); Paula Wimmer (2 Kopien nach Rubens); L.
Schmidt (3 Landschaften); v. Schwert (Genre); I. Schoyerer:
„Die HI. drei Brunnen"; Friedrich Grtlieb (Genre); D. pooge
(ein Aquarell); w. Gertel Landschaften); Anton peß
(eine Büste); Ludwig Eorreggio (2 Landschaften).
Nürnberg, uclv. (Im Albrecht Dürer-Verein)
wurde am x5. März ausgestellt die Sendung Nr. des süd-
deutschen Verbandes, enthaltend Werke von: Konstanze von
Breuning-Wien; Ernst Liebermann-München; Alwin Benne-
witz-Schönberg; A. pumborg-Route de Moulis (Frankreich);
Frau pelene Barasrudts-München; Adolf Ehelius-München;
Paul Ehrenberg-München; Richard Lipps-Starnberg; Bruno
Löbbecke-Laxris Walter Max Sachße-Dresden; Jakob Runge-
München; Valerie Fuhrmann-Düsseldorf; Peter Greeff-
Düsseldorf; Fritz Daegling-Königsberg, Paul v. Ravenstein-
Karlsruhe; Elifabet Freiin von weiden-Stuttgart; Paula
von Wächter-Stuttgart; Luise Pollitzer-München; Klara
Lenz-Königsberg; Marie Kunz-Bonn a. Rh.; ferner die
Sendung Nr. ?'des Münchener Turnus, mit Werken von:
 
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