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Versteigerungs-Bedingungen

ie Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung in Reichsmark (4.20 = 1 $ U. S. A.).
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige Zins- und Kurs-
verluste aufzukommen. Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, bis 100,—
wird um wenigstens 1 Mk,, über Mk- 100.— um wenigstens Mk, 5,—, über
Mk, 1000.— um wenigstens Mk. 50.— gesteigert.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Wir behalten uns das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des
Katalogs zu versteigern, Nummern auszulassen, zu vereinigen oder zu trennen.
Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht so-
fort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer
nochmals ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, so
entscheidet das Los,

Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft
und dem Zustande der angebotenen Stücke zu unterrichten, so können nach
erfolgtem Zuschlage Beanstandungen in keinerlei Weise mehr berücksichtigt
werden. Von der Besichtigung und Prüfung bitten wir umfassenden Gebrauch
zu machen, da auch bei sorgfältigster Bearbeitung der Kataloge Irrtümer nie
ganz ausgeschlossen sind, wir aber für solche keine Gewähr leisten.
Berechtigte Reklamationen können stets auf entgegenkommende Erledigung
rechnen, doch müssen sie spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware in
unseren Händen sein. Eine über die Wandlung hinausgehende Haftung müssen
wir ablehnen. Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer
ausgehändigt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung
des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf
den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht
mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Als vereinbarter
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Ge-
richtsstand gilt Bremen, Auslandsbestellern wird weder Ausfuhrabgabe noch
ein besonderer Aufschlag berechnet.

Telegraphische Aufträge (Telegrammadresse: Buchwiedemann, Bremen), bitten
brieflich zu bestätigen, Anfragen über Auktionsergebnisse beantworten wir
nur unseren Auftraggebern, Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.

Aufträge

übernehmen die bekannten Antiquariate und Buchhandlungen des In- und
Auslandes, sowie die Unterzeichneten, die auch über alle die Versteigerung
betreffenden Angelegenheiten Auskunft erteilen,

A.Wiedemann G.m.b.H.

BREMEN, Antiquariat

bis 19. Sept. 1930 Herdentorssteinweg 43
ab 20. Sept. 1930 Am Wall 117

Fernsprecher: Domsheide 24011
Telegramm-Adresse: Buchwiedemann
Postscheck-Konto: Hamburg 46850
Bankkonto: Deutsche Bank und
Diskonto-Gesellschaft Filiale Bremen
 
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