Vierter Band. iz
hätte / die in England in einem Gespräche heraus ge-
kommen ist, welches wir auch in einer Sammlung von
Uebersetzungen, so die Frau Prof. Gottschedinn vorge-
nommen hat, finden. In diesem wird die große Schwä-
che des vorgegebenen Grundsatzes der Natur, welcher im
Kriege eines jeden wider alle bestehen soll, deutlich an
den Tag geleget. Bey Gelegenheit des Geistes der Gese-
tze des Hrn. von Montesquieu ist der Hr. Abt auf einige
G ottesgelehrten nicht wohl zu sprechen, daß sie sich die
Beurtheilung philosophischer Schriften angemaaßet haben.
Des Thomasens gedenket er nicht, ingleichen erwähnet
er nicht der Neuern unter den Deutschen des Köhlers
und des Hofrath Darjes, deren Bemühungen im Rech-
te der Natur in Betrachtung kommen. Nachdem er auf
i i 5. Seiten beygebracht hat, was andre vor ihm gethan,
und was sie hätten thun sollen, giebt er in wenigen Zei-
len zu erkennen, was er selbst zu liefern Willens sey.
Wir hätten gewünscht, daß der Hr.V- nach dem Beyspie-
le andrer Naturrechtsgelchrten in einer vorläufigen Ab-
handlung über einen Gegenstand dieses Rechtes gezeiget
hatte, daß er in diestr Wissenschaft gründlich denke, wie
wir aus seiner Geschichte des Naturrechts ersehen haben,
daß er einen lebhaften und angenehmen Vortrag hat
Inzwischen erkläret er sich über den Grundsatz, daraus er
sein Recht der Natur, das bürgerliche, das politische und
das Staatsrecht Herl itet. ,,Die Natur habe in uns ein
Gesetz gestiftet, das zur Vollkommenheit unsrer und um
sres Zustandes abzieltt, und daß wir uns gegentheils
von allen dem enthalten sollen, was uns, und die Dinge,
mit denen wir in einer unmittelbaren Verbindung stehen,
verschlimmern könnte. Diese Handlungen müssen durch
eben die Endzweckursachen bestimmet werden, welche die
natürliche Handlungen sind, indem diese die einzige wa-
Bren,
hätte / die in England in einem Gespräche heraus ge-
kommen ist, welches wir auch in einer Sammlung von
Uebersetzungen, so die Frau Prof. Gottschedinn vorge-
nommen hat, finden. In diesem wird die große Schwä-
che des vorgegebenen Grundsatzes der Natur, welcher im
Kriege eines jeden wider alle bestehen soll, deutlich an
den Tag geleget. Bey Gelegenheit des Geistes der Gese-
tze des Hrn. von Montesquieu ist der Hr. Abt auf einige
G ottesgelehrten nicht wohl zu sprechen, daß sie sich die
Beurtheilung philosophischer Schriften angemaaßet haben.
Des Thomasens gedenket er nicht, ingleichen erwähnet
er nicht der Neuern unter den Deutschen des Köhlers
und des Hofrath Darjes, deren Bemühungen im Rech-
te der Natur in Betrachtung kommen. Nachdem er auf
i i 5. Seiten beygebracht hat, was andre vor ihm gethan,
und was sie hätten thun sollen, giebt er in wenigen Zei-
len zu erkennen, was er selbst zu liefern Willens sey.
Wir hätten gewünscht, daß der Hr.V- nach dem Beyspie-
le andrer Naturrechtsgelchrten in einer vorläufigen Ab-
handlung über einen Gegenstand dieses Rechtes gezeiget
hatte, daß er in diestr Wissenschaft gründlich denke, wie
wir aus seiner Geschichte des Naturrechts ersehen haben,
daß er einen lebhaften und angenehmen Vortrag hat
Inzwischen erkläret er sich über den Grundsatz, daraus er
sein Recht der Natur, das bürgerliche, das politische und
das Staatsrecht Herl itet. ,,Die Natur habe in uns ein
Gesetz gestiftet, das zur Vollkommenheit unsrer und um
sres Zustandes abzieltt, und daß wir uns gegentheils
von allen dem enthalten sollen, was uns, und die Dinge,
mit denen wir in einer unmittelbaren Verbindung stehen,
verschlimmern könnte. Diese Handlungen müssen durch
eben die Endzweckursachen bestimmet werden, welche die
natürliche Handlungen sind, indem diese die einzige wa-
Bren,