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Versteigerungsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in Reichsmark. Verspätete

Zahlungen sind nur mit unserem Einverständnis zulässig und bankmässig

zu verzinsen. Etwaige Schäden hat der Käufer zu ersetzen.

Zur Zuschlagserteilung wird von dem Käufer ein Aufgeld von 10 vom Hundert

erhoben.

Das Eigentum geh t erst mit der vollständigen Bezahlung des Qestehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Wenn nicht spätestens am 3. Tage nach der Zuschlagserteilung die Zahlung
resllos erfolgt ist, haben wir das Recht, den Verkauf zu annulieren und für
etwaigen Schadenersatz den im Verzug befindlichen Käufer in Anspruch zu
nehmen.

Schriftliche Kaufverträge, bezw. Gebote nehmen wir entgegen und führen
sie bestens aus, behahen uns jedoch das Recht vor, Hinterlegung des Gebot'
betrags zu verlangen.

Wir behalten uns weiter das Recht vor, Nummern ausserhalb der Reihenfolge
des Katalogs zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern
zu teilen.

Gesteigert wird bis RM. 100.- um RM. 1.-, bis RM. 500.- um RM. 5.-,
bis RM. 1000.- um RM. 10.-, über RM. 1000.- um RM. 50.- mindestens.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist Jedermann
Gelegenheit gegeben, sich von dem Grade der Erhaltung und dem Zustand
des Objektes zu überzeugen. Die Zuschreibungen und Bestimmungen erfolgen
nach genauer Prüfung, doch wird hierfür keine Gewähr übernommen. Nach
erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so
entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird
die fragliche Nummer noch einmal ausgeboten.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Vordruck für Kaufauftrag siehe bitte umseitig !
 
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