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1193

•-SS&- Zur Trunksuchtsgeseh -Novelle,

Um den Vorwurf vom deutschen Reiche abzuwälzen, als richte sich das Trunksuchtsgesetz nur gegen die armen -Klassen,
schlagen wir vor, dem Gesetz folgenden Paragraphen einzufügen:

8 80. Sollte, was immerhin nicht unmöglich ist, ein Mitglied der wohlhabenden Klassen durch unmäßiges Trinken,
insbesondere an patriotischen Festtagen, ein Aergerniß erregen, so soll man ihn in der oben angegebenen Weise einer körperlichen
Züchtigung unterziehen. Im Interesse des Verurtheilten ist strenge Geheimhaltung der Exekution geboten.

Verantwortlich für die Nedaktion. Georg Baßler in Stuttgart. — Drua und Verlag' I. H. W. Dietz in Stuttgart.
 
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