2205
Vlihdrahk-Meldungrn.
Sachsen. Die offizielle „Leipziger Zeitung" ist wegen Aufreizung zu Gewaltthiitig-
keiten konfiszirt worden, weil sie fortwährend gegen die Sozialdemokraten den Staats-
streich empfiehlt.
Bauern. Im Landtage wurde von den Ultramontanen die Darstellung des Nackten
>» der Kunst perurlheil«. Infolgedessen werden den betreffenden Bildwerken Hosen un-
gezogen und als einzige Nudität fungirt ferner nur die ultramontane Ignoranz,
welche nach wie vor nackt zu Tage tritt.
Moskau. Zur KröuuugSfeier des Zaren erschien auS Deutschland als Abgesandter
der Ordnungsparteien der Spitzel R a p o r r a.
Die Spihel-Nuelle.
Der Raubmörder Kogler I
Eilt Lockspitzel war, i
Er bot seine Dienste
Den: „Vaterland" dar.
Der Schaffner-Verführer
In Frankfurt ani Main
Studirte das Spitzeln
Im Zuchthaus sich ein.
Im Dienste der Ordnung,
Der Staatsretterei
Bewährten sich Beide
Der Staatspolizei.
Drum, Schützer der Ordnung,
Verzaget nur nicht,
Wenn Euch es an würdigen
Kämpen gebricht.
Gar hoffnungsfroh eilet
Ins Zuchthaus sodann,
Dort sitzt noch so mancher
Sehr brauchbare Mann.
Der dient Euch, und ob er
Auch Pferde sonst stahl,
Zuin Schützer der Sitte,
Zum Schutz der Moral.
Erster a-^'f1 ®clnm8 des Kleingewerbes,
gedrückt haben 'dannrcir bic Zwangs-Innungen erst durch-
Jedcrmann nur bei Fn,,n ws T ein besetz verlangen, nach wclchein
Zweiter llünkik . ^ arbeiten lassen darf.
Beispiel vorangchen/ ®ann nutzte aber der Staat mit gutem
gründlich ^lftn^werdm^Ä nur dadurch kann dem Handwerk
Gesellen. Weiill der , .6m *• Schlosscrmcister und habe zwei
bestellt, dann haben wir ö» ??-/',"s ttUr cine cinäiflc Panzerfrcgatte
___ x zeitlebens reichliche Beschäftigung.
■ots' Hobrlspähne.
Nun strahlt in lichter Solnmerpracht
Die alte Mutter Erde,
Es blüht der Weizen und das Korn,
Daß gut die Ernte werde.
Besonders für die Rüben kam
Der Segen reich von Oben,
Es hat den Werth ihres Zuckergehalts
Ein Steuergesctz gehoben.
Sächsische Juristen habe>t beschlossen, daß die
^ Verjährungsfrist bei der Verfolgung von Druck-
suchen erst beim letzten Verbreitungsakt der frag-
lichen Druckschrift beginnen solle. Das ist noch
eine viel zu freisinnige Auslegung des Gesetzes. Man soll die Ver-
jährung erst mit dem Todestage des Redakteurs oder Verfassers
beginnen lassen, denn so lange er lebt, kann er den betreffenden Artikel
imnicr ivicder drucken lassen oder mündlich weiter erzählen.
Ich wollt', ich war' ein Pastor,
Wie glücklich wär' ich dann:
Es ginge die leidige Politik
Mich absolut nichts an.
„Getheilte Freude ist doppelte Freude", sagten Nationallibcralc
und Ultramontane, da fielen sie beim Zuckersteucrgesetz gemeinschaft-
lich um. . ^ .
Daß der Reichstag zwecklos nicht, Endlich kann er sich bewähren,
lind nicht ohne Nutzen tage, Kann durch ciire Großthat glänzen,
Gab man, was ihm längst gefehlt: Denn — die vierten Bataillone
Eine Militärvorlage. Gilt es eiligst zu ergänzen.
„Das bin ich schon längst gewöhnt", sagte der Stöcker, da
wurde er ivieder einmal abgcthan.
Ihr getreuer ~.. .
Sage, Schreiner.
Präsident: Können Sie aus eigener Er-
fahrung Beweise für die Schuld der Angeklagten
beibringen?
Lehmkiepe: Gewiß. Ich habe mit eigenen
Augen den Angeklagten Rother gesehen, wie er
cine ziemlich bcachtcnswcrthe Quantität Schnupf-
tabak kaufte.
Vertheidiger: Was wollen Sie daraus
schließen?
Lehmkiepe: So viel Schnupftabak schnupf
man nie allein, sondern immer inr Verein nn
aiidcren Leuten. Damit ist die VcrcinigiiNg ge-
geben, man bietet sich Pricseii an, redet u>id fo
komml man auf staatsgesährliche Dinge.
Bertheidiger: Das müßte doch erst bewiesen
werden.
Staatsanwalt: Den Beweis werden die
folgenden Zeugen Kaulquabbe, Brcnnessel
und Runkunkel erbringen.
(Die Genannten werden vernommen und bezeugen über-
einstimmend, daß man den Tabak teilen allein, meist aber mit
anderen Leuten gemeinsam schnupft.)
Präsident: Damit ist dieses Delikt erwiesen.
Der Zeuge G riepc n! er l soll cintrctcn. (Es geschieht.
Zum Zeuge»): Was wissen Sie über die Schuld
der Angeklagten zu bekunden?
G r i e p c n k c r l: Ich horchte hinter dem Fenster-
laden der Wohnung des Angeklagten Rechtmann
und hörte diskutiren. Durch einen Spalt sah ich
auch, das; der Angeklagte mit seiner ganzen Fa-
milie versammelt war.
Präsident: Hatten Sie diese Versammlung
angcmeldet?
Angeklagter: Ja; jedes Kind sofort nach
der Geburt beim Standesrcgistcr.
Staatsanwalt: Das genügt nicht, Sie
mußten jede Zusamincnkunst einzeln anmelden.
Angeklagter: Aber meine Familie ist doch
kein politischer Verein!
Staatsanwalt: Allerdings; Zeuge Nas-
horn wird darüber Auskunft geben. (Der Zeuge
erscheint.)
Präsident: Was wissen Sie über den poli-
tischen Charakter der Familie Rechtmann?
Nashorn: Der Angeklagte hat seine Frau
beauftragt, die Steuern aufs Nathhaus zu tragen.
Da die Steuerzahlung eine politische Handlung
ist, so crgiebt sich die Schuld des Angeklagte» j
von selbst.
Staatsanwalt: Ich mache darauf aufmerk-
sam, daß dieser Familie, welche sich als politischer
Verein entpuppt, eine Frau und Minderjährige
angehört haben.
Bertheidiger: Das ist bekanntlich bei allen
Familien der Fall und anders ist eine Familie
gar nicht denkbar.
Präsident: Dieser Einwand mag als Wink
für die Gesetzgebung geeignet sein, für die vor-
liegende Sachlage ist er werthlos, denn wir haben
uns nur um den vorliegenden Fall und um das
gegenwärtig bestehende Gesetz zu kümmern. Zenge
Stiefelschaft soll vortreten. <Es geschieht.) Was
haben Sic beobachtet?
Sticfclschaft: Ich habe acht Groschen ver-
dient, indem ich entdeckte, daß der Angeklagte
Hellwig eine geheime Versammlung abhielt.
I Angeklagter Hellwig: Ist unwahr. Ich habe
nur in offener Restauration mit mehreren Freun-
den Skat gespielt.
Stiefelschaft: Die Versammlung war aber
insofern eine geheime, als der Angeklagte die
Sache vor seiner Schwiegermutter geheim hielt.
Bertheidiger: Ich protestire dagegen, daß
die Schwiegermutter mit der Staatsgewalt ver-
wechselt wird.
Staatsanwalt: Die Thatsache, daß das
Vorgehen des Angeklagten eine Geheimhaltung
in sich schloß, steht unzweifelhaft fest. Was ge-
schah in der Versammlung?
_ Stiefelschaft: Es wurde nach bestimmten
Satzungen vorgcgangcn, auch wurden Zahlungen
geleistet.
nur die Spielregeln, die Zahlungen waren Spicl-
gcwinne.
Staatsanwalt: Wie der Angeklagte das
zu nennen beliebt, ist gleichgiltig. Nachgcwiescn
ist cine geheime Versammlung mit Satzungen,
Zahlung von Beiträgen u. s. w. Daß die An-
geklagten mit einander bei ihrer Vereinsthätigkeit
strafbar in Verbindung getreten sind, versteht sich
bei ihrer Parteistellnng von selbst. Ich beantrage
daher Vcrnrthcilung und Auflösung der fraglichen
Vereine.
Bertheidiger (weist »ach, daß siimmtliche Zeuge»
mit Ausnahme des Inspektors, der nichts wußte, Achtgroschen-
jungen sind, und fordert Freisprechung.)
Das Urtheil lautet auf Schuldig, da sämmt-
lichen Angeklagten nachgcwiesen sei, daß sic mit
andern Lellten öffentlich und unter Ausschluß
der Oeffentlichkeit verkehrt haben. Von der Auf-
lösung der Familie Rcchtmann wird abgesehen,
dagegen die ferneren geheimen Zusaminenkünfte
des Angeklagten Hcllivig zum Zwecke des Skat-
spiels verboten und das Skatspicl als politischer
Verein erklärt, welches nur noch unter polizei-
licher UcberivachuNg stattfinden kann. (Große Heiter-
feit auf der Anklagebank und den Tribünen. Die Zuhörer
werden als politische Versammlung erklärt und aufgelöst. Die
Verhandlung ist geschlossen.)
^Angeklagter Hellwig: Die Satzungen waren
Ans -er Instruktionsstunde.
Offizier: Die persönliche Tapferkeit
hat im Felde großen Werth. Was würden Sic,
Müller, z. B. thun, wenn Sic in der Schlacht
plötzlich Ihren Hauptmann erblicken, wie
er in Gefahr ist, vom Feinde überwältigt zu
iverden?
Soldat Müller: Ich würde stramm stehen
und Honneur machen.
„Was sagen denn Sie zu dem nnqualifizirbaren
Benehmen des reichen Bankierstammhalters?"
„Na — er ist eben ein richtiger Goldlackel."
Vlihdrahk-Meldungrn.
Sachsen. Die offizielle „Leipziger Zeitung" ist wegen Aufreizung zu Gewaltthiitig-
keiten konfiszirt worden, weil sie fortwährend gegen die Sozialdemokraten den Staats-
streich empfiehlt.
Bauern. Im Landtage wurde von den Ultramontanen die Darstellung des Nackten
>» der Kunst perurlheil«. Infolgedessen werden den betreffenden Bildwerken Hosen un-
gezogen und als einzige Nudität fungirt ferner nur die ultramontane Ignoranz,
welche nach wie vor nackt zu Tage tritt.
Moskau. Zur KröuuugSfeier des Zaren erschien auS Deutschland als Abgesandter
der Ordnungsparteien der Spitzel R a p o r r a.
Die Spihel-Nuelle.
Der Raubmörder Kogler I
Eilt Lockspitzel war, i
Er bot seine Dienste
Den: „Vaterland" dar.
Der Schaffner-Verführer
In Frankfurt ani Main
Studirte das Spitzeln
Im Zuchthaus sich ein.
Im Dienste der Ordnung,
Der Staatsretterei
Bewährten sich Beide
Der Staatspolizei.
Drum, Schützer der Ordnung,
Verzaget nur nicht,
Wenn Euch es an würdigen
Kämpen gebricht.
Gar hoffnungsfroh eilet
Ins Zuchthaus sodann,
Dort sitzt noch so mancher
Sehr brauchbare Mann.
Der dient Euch, und ob er
Auch Pferde sonst stahl,
Zuin Schützer der Sitte,
Zum Schutz der Moral.
Erster a-^'f1 ®clnm8 des Kleingewerbes,
gedrückt haben 'dannrcir bic Zwangs-Innungen erst durch-
Jedcrmann nur bei Fn,,n ws T ein besetz verlangen, nach wclchein
Zweiter llünkik . ^ arbeiten lassen darf.
Beispiel vorangchen/ ®ann nutzte aber der Staat mit gutem
gründlich ^lftn^werdm^Ä nur dadurch kann dem Handwerk
Gesellen. Weiill der , .6m *• Schlosscrmcister und habe zwei
bestellt, dann haben wir ö» ??-/',"s ttUr cine cinäiflc Panzerfrcgatte
___ x zeitlebens reichliche Beschäftigung.
■ots' Hobrlspähne.
Nun strahlt in lichter Solnmerpracht
Die alte Mutter Erde,
Es blüht der Weizen und das Korn,
Daß gut die Ernte werde.
Besonders für die Rüben kam
Der Segen reich von Oben,
Es hat den Werth ihres Zuckergehalts
Ein Steuergesctz gehoben.
Sächsische Juristen habe>t beschlossen, daß die
^ Verjährungsfrist bei der Verfolgung von Druck-
suchen erst beim letzten Verbreitungsakt der frag-
lichen Druckschrift beginnen solle. Das ist noch
eine viel zu freisinnige Auslegung des Gesetzes. Man soll die Ver-
jährung erst mit dem Todestage des Redakteurs oder Verfassers
beginnen lassen, denn so lange er lebt, kann er den betreffenden Artikel
imnicr ivicder drucken lassen oder mündlich weiter erzählen.
Ich wollt', ich war' ein Pastor,
Wie glücklich wär' ich dann:
Es ginge die leidige Politik
Mich absolut nichts an.
„Getheilte Freude ist doppelte Freude", sagten Nationallibcralc
und Ultramontane, da fielen sie beim Zuckersteucrgesetz gemeinschaft-
lich um. . ^ .
Daß der Reichstag zwecklos nicht, Endlich kann er sich bewähren,
lind nicht ohne Nutzen tage, Kann durch ciire Großthat glänzen,
Gab man, was ihm längst gefehlt: Denn — die vierten Bataillone
Eine Militärvorlage. Gilt es eiligst zu ergänzen.
„Das bin ich schon längst gewöhnt", sagte der Stöcker, da
wurde er ivieder einmal abgcthan.
Ihr getreuer ~.. .
Sage, Schreiner.
Präsident: Können Sie aus eigener Er-
fahrung Beweise für die Schuld der Angeklagten
beibringen?
Lehmkiepe: Gewiß. Ich habe mit eigenen
Augen den Angeklagten Rother gesehen, wie er
cine ziemlich bcachtcnswcrthe Quantität Schnupf-
tabak kaufte.
Vertheidiger: Was wollen Sie daraus
schließen?
Lehmkiepe: So viel Schnupftabak schnupf
man nie allein, sondern immer inr Verein nn
aiidcren Leuten. Damit ist die VcrcinigiiNg ge-
geben, man bietet sich Pricseii an, redet u>id fo
komml man auf staatsgesährliche Dinge.
Bertheidiger: Das müßte doch erst bewiesen
werden.
Staatsanwalt: Den Beweis werden die
folgenden Zeugen Kaulquabbe, Brcnnessel
und Runkunkel erbringen.
(Die Genannten werden vernommen und bezeugen über-
einstimmend, daß man den Tabak teilen allein, meist aber mit
anderen Leuten gemeinsam schnupft.)
Präsident: Damit ist dieses Delikt erwiesen.
Der Zeuge G riepc n! er l soll cintrctcn. (Es geschieht.
Zum Zeuge»): Was wissen Sie über die Schuld
der Angeklagten zu bekunden?
G r i e p c n k c r l: Ich horchte hinter dem Fenster-
laden der Wohnung des Angeklagten Rechtmann
und hörte diskutiren. Durch einen Spalt sah ich
auch, das; der Angeklagte mit seiner ganzen Fa-
milie versammelt war.
Präsident: Hatten Sie diese Versammlung
angcmeldet?
Angeklagter: Ja; jedes Kind sofort nach
der Geburt beim Standesrcgistcr.
Staatsanwalt: Das genügt nicht, Sie
mußten jede Zusamincnkunst einzeln anmelden.
Angeklagter: Aber meine Familie ist doch
kein politischer Verein!
Staatsanwalt: Allerdings; Zeuge Nas-
horn wird darüber Auskunft geben. (Der Zeuge
erscheint.)
Präsident: Was wissen Sie über den poli-
tischen Charakter der Familie Rechtmann?
Nashorn: Der Angeklagte hat seine Frau
beauftragt, die Steuern aufs Nathhaus zu tragen.
Da die Steuerzahlung eine politische Handlung
ist, so crgiebt sich die Schuld des Angeklagte» j
von selbst.
Staatsanwalt: Ich mache darauf aufmerk-
sam, daß dieser Familie, welche sich als politischer
Verein entpuppt, eine Frau und Minderjährige
angehört haben.
Bertheidiger: Das ist bekanntlich bei allen
Familien der Fall und anders ist eine Familie
gar nicht denkbar.
Präsident: Dieser Einwand mag als Wink
für die Gesetzgebung geeignet sein, für die vor-
liegende Sachlage ist er werthlos, denn wir haben
uns nur um den vorliegenden Fall und um das
gegenwärtig bestehende Gesetz zu kümmern. Zenge
Stiefelschaft soll vortreten. <Es geschieht.) Was
haben Sic beobachtet?
Sticfclschaft: Ich habe acht Groschen ver-
dient, indem ich entdeckte, daß der Angeklagte
Hellwig eine geheime Versammlung abhielt.
I Angeklagter Hellwig: Ist unwahr. Ich habe
nur in offener Restauration mit mehreren Freun-
den Skat gespielt.
Stiefelschaft: Die Versammlung war aber
insofern eine geheime, als der Angeklagte die
Sache vor seiner Schwiegermutter geheim hielt.
Bertheidiger: Ich protestire dagegen, daß
die Schwiegermutter mit der Staatsgewalt ver-
wechselt wird.
Staatsanwalt: Die Thatsache, daß das
Vorgehen des Angeklagten eine Geheimhaltung
in sich schloß, steht unzweifelhaft fest. Was ge-
schah in der Versammlung?
_ Stiefelschaft: Es wurde nach bestimmten
Satzungen vorgcgangcn, auch wurden Zahlungen
geleistet.
nur die Spielregeln, die Zahlungen waren Spicl-
gcwinne.
Staatsanwalt: Wie der Angeklagte das
zu nennen beliebt, ist gleichgiltig. Nachgcwiescn
ist cine geheime Versammlung mit Satzungen,
Zahlung von Beiträgen u. s. w. Daß die An-
geklagten mit einander bei ihrer Vereinsthätigkeit
strafbar in Verbindung getreten sind, versteht sich
bei ihrer Parteistellnng von selbst. Ich beantrage
daher Vcrnrthcilung und Auflösung der fraglichen
Vereine.
Bertheidiger (weist »ach, daß siimmtliche Zeuge»
mit Ausnahme des Inspektors, der nichts wußte, Achtgroschen-
jungen sind, und fordert Freisprechung.)
Das Urtheil lautet auf Schuldig, da sämmt-
lichen Angeklagten nachgcwiesen sei, daß sic mit
andern Lellten öffentlich und unter Ausschluß
der Oeffentlichkeit verkehrt haben. Von der Auf-
lösung der Familie Rcchtmann wird abgesehen,
dagegen die ferneren geheimen Zusaminenkünfte
des Angeklagten Hcllivig zum Zwecke des Skat-
spiels verboten und das Skatspicl als politischer
Verein erklärt, welches nur noch unter polizei-
licher UcberivachuNg stattfinden kann. (Große Heiter-
feit auf der Anklagebank und den Tribünen. Die Zuhörer
werden als politische Versammlung erklärt und aufgelöst. Die
Verhandlung ist geschlossen.)
^Angeklagter Hellwig: Die Satzungen waren
Ans -er Instruktionsstunde.
Offizier: Die persönliche Tapferkeit
hat im Felde großen Werth. Was würden Sic,
Müller, z. B. thun, wenn Sic in der Schlacht
plötzlich Ihren Hauptmann erblicken, wie
er in Gefahr ist, vom Feinde überwältigt zu
iverden?
Soldat Müller: Ich würde stramm stehen
und Honneur machen.
„Was sagen denn Sie zu dem nnqualifizirbaren
Benehmen des reichen Bankierstammhalters?"
„Na — er ist eben ein richtiger Goldlackel."