Worms, aber auch von ihrer Schwägerin, der Tochter Ottos I. und Quedlinburger Äbtis-
sin Mathilde1™.
Zunächst hatte es 984 Kreise gegeben, die Bedenken hatten, die Vormundschaft und
damit Regentschaft für den 4-jährigen Otto III. der ,Fremden' zu übertragen180.
Doch gelang es Theophanu, sich durchzusetzen, vor allem auch gegen ihre Schwie-
germutter Adelheid181, die zunächst ebenfalls dem Regentschaftsrat angehörte und als
Ottos III. Großmutter auch von 991, nach Theophanus Tod, bis September 994, bis zu Ot-
tos Volljährigkeit, die Regentschaft führte.
Auch der Vetter Ottos IL, Heinrich (der Zänker) von Bayern, versuchte als nächster
Schwertmagen Ottos III., für diesen die Regentschaft zu führen bzw. selbst König zu
werden182. Aber auch ihn konnte Theophanu mit Erfolg überwinden. Wenn je eine Re-
gentin für ihren Sohn, so versuchte Theophanu in glänzender Weise die Zentralgewalt
im Reich zu stärken, ihrem Sohn das Reich ungeschmälert zu erhalten und zu festigen, ja
sogar eine grundlegende Konzeption auf weite Sicht zu entwerfen, bei der sicher der
Prager Bischof Adalbert eine Rolle spielte. In zunehmendem Maße weiß dies die Wissen-
schaft auch zu würdigen183.
Der Vollständigkeit halber muß auch die Regentschaft ADELHEIDS184 zwischen Juni
991 und September 994 erwähnt werden, die nach Theophanus Tod problemlos an Adel-
heid überging, was für das Vertrauen der Großen in die ottonischen Kaiserinnen und
ihre starke Stellung spricht. Doch gelang es der alternden und zunehmend von ihrer
Frömmigkeit beherrschten Adelheid nicht, die Höhe der Politik Theophanus zu halten;
ein Machrverlust trat allenthalben zwischen 991 und 994 ein185.
Noch schlimmer ist es um die Regentschaft der Kaiserin AGNES (t 14. Dezember
1077)186 in den Jahren 1056 - 1061 für ihren und Kaiser Heinrichs III. (1039 - 1056), Sohn
Heinrich IV. (geb. 1050; 1056 - 1106), bestellt. Mit Recht schrieb Karl Hampe 1908: ,Nach
dem bald erfolgten Tode des päpstlichen Beraters Viktor II. (1057) sah sich Agnes, die
Witwe Heinrichs III., als Regentin vor eine ihre Kraft weit übersteigende Aufgabe ge-
stellt. Ängstlich und unsicher, ohne politisches Urteil, persönlichen Antrieben folgend,
voll kirchlicher Ergebenheit, ein schwaches Weib, hat sie durch ihr energieloses Walten
künftiges Unheil vorbereiten helfen.'187 Und Karl Jordan formulierte 1970188: ,Agnes war
eine tief religiöse und pflichtbewußte Persönlichkeit; in ihrer unpolitischen Art war sie
aber der schweren Aufgabe, allein die Regentschaft zu führen, nicht gewachsen. Sie war
zwar bemüht, die bisherige Politik weiter zu verfolgen, hatte aber bei vielen Maßnahmen
keine glückliche Hand'. Alfred Haverkamp meinte 1984189: ,In der Zeit der Regentschaft
waren die Schwächen der salischen Reichsherrschaft, die während der Regierungszeit
Heinrichs III. durch die persönliche Autorität des Kaisers vielfach nur mühsam über-
deckt worden waren, auch in anderen Beziehungen offen hervorgetreten,... Die geringe
Autorität und Durchsetzungsfähigkeit des Königshofes während der Vormundschaft ha-
ben vor allem die Machtverhältnisse zwischen Königtum und Hochadel weiter zuun-
gunsten des Königtums verschoben ...'.
Noch weitaus deutlicher formuliert Eugen Boshof 1987190: ,Auch Agnes erscheint von
Anfang an in dieser Funktion (Regentschaft); das Format einer Theophanu ging ihr frei-
lich ab, und ihrer Aufgabe hat sie sich zweifellos nur notgedrungen unterzogen ...'. Be-
zeichnend für die Jahre der Regentschaft ist die Zurückdrängung der Zentralgewalt, die
zu einem erheblichen Teil von ihr selbst durch Passivität verschuldet war ... aber in we-
sentlichen Fragen der Reichspolitik reagierte die Regentschaft nur, statt den Kurs zu be-
stimmen .... Die römischen Ereignisse trafen die Reichsregierung nahezu unvorbereitet,
hilflos manövrierte sie sich selbst in eine ausweglose Lage ...'.
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sin Mathilde1™.
Zunächst hatte es 984 Kreise gegeben, die Bedenken hatten, die Vormundschaft und
damit Regentschaft für den 4-jährigen Otto III. der ,Fremden' zu übertragen180.
Doch gelang es Theophanu, sich durchzusetzen, vor allem auch gegen ihre Schwie-
germutter Adelheid181, die zunächst ebenfalls dem Regentschaftsrat angehörte und als
Ottos III. Großmutter auch von 991, nach Theophanus Tod, bis September 994, bis zu Ot-
tos Volljährigkeit, die Regentschaft führte.
Auch der Vetter Ottos IL, Heinrich (der Zänker) von Bayern, versuchte als nächster
Schwertmagen Ottos III., für diesen die Regentschaft zu führen bzw. selbst König zu
werden182. Aber auch ihn konnte Theophanu mit Erfolg überwinden. Wenn je eine Re-
gentin für ihren Sohn, so versuchte Theophanu in glänzender Weise die Zentralgewalt
im Reich zu stärken, ihrem Sohn das Reich ungeschmälert zu erhalten und zu festigen, ja
sogar eine grundlegende Konzeption auf weite Sicht zu entwerfen, bei der sicher der
Prager Bischof Adalbert eine Rolle spielte. In zunehmendem Maße weiß dies die Wissen-
schaft auch zu würdigen183.
Der Vollständigkeit halber muß auch die Regentschaft ADELHEIDS184 zwischen Juni
991 und September 994 erwähnt werden, die nach Theophanus Tod problemlos an Adel-
heid überging, was für das Vertrauen der Großen in die ottonischen Kaiserinnen und
ihre starke Stellung spricht. Doch gelang es der alternden und zunehmend von ihrer
Frömmigkeit beherrschten Adelheid nicht, die Höhe der Politik Theophanus zu halten;
ein Machrverlust trat allenthalben zwischen 991 und 994 ein185.
Noch schlimmer ist es um die Regentschaft der Kaiserin AGNES (t 14. Dezember
1077)186 in den Jahren 1056 - 1061 für ihren und Kaiser Heinrichs III. (1039 - 1056), Sohn
Heinrich IV. (geb. 1050; 1056 - 1106), bestellt. Mit Recht schrieb Karl Hampe 1908: ,Nach
dem bald erfolgten Tode des päpstlichen Beraters Viktor II. (1057) sah sich Agnes, die
Witwe Heinrichs III., als Regentin vor eine ihre Kraft weit übersteigende Aufgabe ge-
stellt. Ängstlich und unsicher, ohne politisches Urteil, persönlichen Antrieben folgend,
voll kirchlicher Ergebenheit, ein schwaches Weib, hat sie durch ihr energieloses Walten
künftiges Unheil vorbereiten helfen.'187 Und Karl Jordan formulierte 1970188: ,Agnes war
eine tief religiöse und pflichtbewußte Persönlichkeit; in ihrer unpolitischen Art war sie
aber der schweren Aufgabe, allein die Regentschaft zu führen, nicht gewachsen. Sie war
zwar bemüht, die bisherige Politik weiter zu verfolgen, hatte aber bei vielen Maßnahmen
keine glückliche Hand'. Alfred Haverkamp meinte 1984189: ,In der Zeit der Regentschaft
waren die Schwächen der salischen Reichsherrschaft, die während der Regierungszeit
Heinrichs III. durch die persönliche Autorität des Kaisers vielfach nur mühsam über-
deckt worden waren, auch in anderen Beziehungen offen hervorgetreten,... Die geringe
Autorität und Durchsetzungsfähigkeit des Königshofes während der Vormundschaft ha-
ben vor allem die Machtverhältnisse zwischen Königtum und Hochadel weiter zuun-
gunsten des Königtums verschoben ...'.
Noch weitaus deutlicher formuliert Eugen Boshof 1987190: ,Auch Agnes erscheint von
Anfang an in dieser Funktion (Regentschaft); das Format einer Theophanu ging ihr frei-
lich ab, und ihrer Aufgabe hat sie sich zweifellos nur notgedrungen unterzogen ...'. Be-
zeichnend für die Jahre der Regentschaft ist die Zurückdrängung der Zentralgewalt, die
zu einem erheblichen Teil von ihr selbst durch Passivität verschuldet war ... aber in we-
sentlichen Fragen der Reichspolitik reagierte die Regentschaft nur, statt den Kurs zu be-
stimmen .... Die römischen Ereignisse trafen die Reichsregierung nahezu unvorbereitet,
hilflos manövrierte sie sich selbst in eine ausweglose Lage ...'.
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