Mit Ausnahme des Paulus Diaconus46 erwähnen alle Quellen, soweit ich sehe, Himil-
trud (A) mit47 oder ohne48 ausdrückliche Namensnennung nur anläßlich des Aufstandes
ihres Sohnes Pippinus Gibbo im Jahre 792, d. h. post eventum dieses Aufstandes.
Paulus Diaconus dagegen schrieb seine Geschichte der Metzer Bischöfe vor dem Tod
des Bischofs Angilram von Metz (t 791)49 und nach dem Tod der Königin Hildegard (t
783)50, d. h. seine namentliche Erwähung Himiltruds (A) als Mutter des Pippinus Gibbo
ist die einzige vor 792.
Sie ist auch die einzige, wo Himiltrud (A) nicht als xoncubina' bezeichnet, sondern
nur die indirekte, abgeschwächte Formulierung ,ante legalem connubium' (mit Hildegard)
gebraucht wird; doch ist für Paulus immerhin Himiltrud (A) noch ,nobilis puella'. Diese
Bezeichnung paßt auch zu dem oben erwähnten51 Papstbrief an Karl und Karlmann von
770/71, wo von legitimer Ehe mit einer Fränkin bei Karl die Rede ist. Offenbar unter dem
Einfluß seiner Mutter Bertrada, die ihm 770/71 eine langobardische Königstochter ver-
mählen wollte, löste Karl um diese Zeit die vor 768 mit Himiltrud (A) geschlossene Ehe.
Über das weitere Schicksal von Himiltrud (A) wissen wir nichts. Der gemeinsame Sohn
Pippinus Gibbo hingegen stand bis 792 in hohen Ehren52.
War aber Himiltrud (A) schon vor 768 mit Karl dem Großen vermählt, so mußte sie
spätestens 756" geboren sein, wahrscheinlich aber etwas früher54, zwischen 750 und 754.
Pippinus Gibbo, der Sohn, düfte wohl kaum vor 768, eher kurz nach 768 geboren sein55.
Von Himiltrud (B), der Mutter Erzbischof Ebos, wissen wir nur durch das bei Flodo-
ard56 überlieferte Epitaph des Ermoldus Nigellus, verfaßt bald nach 82657. Danach ist Hi-
miltrud (B) geboren (,mea forte si requiris temporis initia') ,Karoli ... regni sub primordia',
was sich sowohl auf das Jahr 7Ö858 als auch auf das Jahr 754B, als Karl vom Papst gesalbt
und gekrönt worden war, beziehen kann. Nimmt man - was ich vorziehe - letzteres an,
so wäre schon von daher eine Identität von Himiltrud (A) und Himiltrud (B) durchaus
möglich.
Nach dem Epitaph ist Himiltrud (B) am Rhein aufgewachsen (,Rhenus primus lavit mo-
res alveus Germanicus'). Mehr wird über ihre Herkunft nicht gesagt. Weiter werden Auf-
enthalte an der Loire bezeugt (,Hinc nutrivit et secundus Liger amnis Gallicus') und der Sei-
ne (,Sequana fovit iuventum'). Dann folgt ein eigenartiger Satz: ,sordes sordens Vidida', wo-
bei Ernst Dümmler60 ,Vidula' mit ,Vesle' (bei Reims) auflöst. Aber: ,sordes sordens'? Etwa:
,Die Verächtlichkeit den Reiz verloren habend'? Hier verbirgt sich m. E. etwas an Schick-
sal, was sich heute nur noch schwer auflösen läßt, aber in krassem Gegensatz zum fovit
iuventum' steht, aber mit dem ,ego mater Himiltrudis humilis' des Epitaph zusammenpaßt.
Auch dieses Teilstück des Epitaphs der Himiltrud (B) könnte mit dem Schicksal der Hi-
miltrud (A) nach 770/71 zusammenpassen.
Schwierig ist freilich die Aussage des Epitaphs von etwa 826, Ebo sei der ,mihi natus
unicus' von Himiltrud (B) gewesen. Nimmt man diese Aussage stricto sensu, so schlösse
sie die Identität von Himiltrud (A) und Himiltrud (B) aus.
Doch war, seit 792 in Klosterhaft in Prüm nahezu vergessen61, Pippinus Gibbo schon
81162 gestorben, also mindestens 15 Jahre vor Himiltrud (B) und somit natürlich auch vor
Abfassung ihres Epitaphs duch Ermoldus Nigellus, der als gebürtiger Aquitanier Pippi-
nus Gibbo kaum mehr gekannt haben dürfte. Von daher könnte in etwa das ,natus uni-
cus' ad 826 erklärt werden - doch bleibt es eine Schwierigkeit. Als Möglichkeit noch
wahrscheinlicher ist, daß Pippinus Gibbo nach 792 der ,damnatio memorine' verfiel und
somit die Person als getilgt gar52'. Himiltrud (B) wurde 816/17, nachdem durch Kaiser
Ludwig den Frommen ihr Sohn Ebo zum Erzbischof von Reims gemacht worden war63,
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trud (A) mit47 oder ohne48 ausdrückliche Namensnennung nur anläßlich des Aufstandes
ihres Sohnes Pippinus Gibbo im Jahre 792, d. h. post eventum dieses Aufstandes.
Paulus Diaconus dagegen schrieb seine Geschichte der Metzer Bischöfe vor dem Tod
des Bischofs Angilram von Metz (t 791)49 und nach dem Tod der Königin Hildegard (t
783)50, d. h. seine namentliche Erwähung Himiltruds (A) als Mutter des Pippinus Gibbo
ist die einzige vor 792.
Sie ist auch die einzige, wo Himiltrud (A) nicht als xoncubina' bezeichnet, sondern
nur die indirekte, abgeschwächte Formulierung ,ante legalem connubium' (mit Hildegard)
gebraucht wird; doch ist für Paulus immerhin Himiltrud (A) noch ,nobilis puella'. Diese
Bezeichnung paßt auch zu dem oben erwähnten51 Papstbrief an Karl und Karlmann von
770/71, wo von legitimer Ehe mit einer Fränkin bei Karl die Rede ist. Offenbar unter dem
Einfluß seiner Mutter Bertrada, die ihm 770/71 eine langobardische Königstochter ver-
mählen wollte, löste Karl um diese Zeit die vor 768 mit Himiltrud (A) geschlossene Ehe.
Über das weitere Schicksal von Himiltrud (A) wissen wir nichts. Der gemeinsame Sohn
Pippinus Gibbo hingegen stand bis 792 in hohen Ehren52.
War aber Himiltrud (A) schon vor 768 mit Karl dem Großen vermählt, so mußte sie
spätestens 756" geboren sein, wahrscheinlich aber etwas früher54, zwischen 750 und 754.
Pippinus Gibbo, der Sohn, düfte wohl kaum vor 768, eher kurz nach 768 geboren sein55.
Von Himiltrud (B), der Mutter Erzbischof Ebos, wissen wir nur durch das bei Flodo-
ard56 überlieferte Epitaph des Ermoldus Nigellus, verfaßt bald nach 82657. Danach ist Hi-
miltrud (B) geboren (,mea forte si requiris temporis initia') ,Karoli ... regni sub primordia',
was sich sowohl auf das Jahr 7Ö858 als auch auf das Jahr 754B, als Karl vom Papst gesalbt
und gekrönt worden war, beziehen kann. Nimmt man - was ich vorziehe - letzteres an,
so wäre schon von daher eine Identität von Himiltrud (A) und Himiltrud (B) durchaus
möglich.
Nach dem Epitaph ist Himiltrud (B) am Rhein aufgewachsen (,Rhenus primus lavit mo-
res alveus Germanicus'). Mehr wird über ihre Herkunft nicht gesagt. Weiter werden Auf-
enthalte an der Loire bezeugt (,Hinc nutrivit et secundus Liger amnis Gallicus') und der Sei-
ne (,Sequana fovit iuventum'). Dann folgt ein eigenartiger Satz: ,sordes sordens Vidida', wo-
bei Ernst Dümmler60 ,Vidula' mit ,Vesle' (bei Reims) auflöst. Aber: ,sordes sordens'? Etwa:
,Die Verächtlichkeit den Reiz verloren habend'? Hier verbirgt sich m. E. etwas an Schick-
sal, was sich heute nur noch schwer auflösen läßt, aber in krassem Gegensatz zum fovit
iuventum' steht, aber mit dem ,ego mater Himiltrudis humilis' des Epitaph zusammenpaßt.
Auch dieses Teilstück des Epitaphs der Himiltrud (B) könnte mit dem Schicksal der Hi-
miltrud (A) nach 770/71 zusammenpassen.
Schwierig ist freilich die Aussage des Epitaphs von etwa 826, Ebo sei der ,mihi natus
unicus' von Himiltrud (B) gewesen. Nimmt man diese Aussage stricto sensu, so schlösse
sie die Identität von Himiltrud (A) und Himiltrud (B) aus.
Doch war, seit 792 in Klosterhaft in Prüm nahezu vergessen61, Pippinus Gibbo schon
81162 gestorben, also mindestens 15 Jahre vor Himiltrud (B) und somit natürlich auch vor
Abfassung ihres Epitaphs duch Ermoldus Nigellus, der als gebürtiger Aquitanier Pippi-
nus Gibbo kaum mehr gekannt haben dürfte. Von daher könnte in etwa das ,natus uni-
cus' ad 826 erklärt werden - doch bleibt es eine Schwierigkeit. Als Möglichkeit noch
wahrscheinlicher ist, daß Pippinus Gibbo nach 792 der ,damnatio memorine' verfiel und
somit die Person als getilgt gar52'. Himiltrud (B) wurde 816/17, nachdem durch Kaiser
Ludwig den Frommen ihr Sohn Ebo zum Erzbischof von Reims gemacht worden war63,
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