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Deutschland gegen die Demokraten vorgenommen wurden
und vorgenommen werden“ ... Er fordert alle Publizisten
auf, unparteiisch zu sein und jeden Fanatismus, jede Partei-
sucht als ungerecht zu bekämpfen.
Rebmann erklärt, sich der Sache der Klubisten nur
deswegen anzunehmen, weil sein Gerechtigkeitsgefühl es
fordere, „da jeder ohne Recht und Urteil Gemisshandelte
Verteidigung verdiene“ ... Er schilderte die Einzelheiten
dieser Misshandlungen und verurteilte scharf das Verhalten
der Kurmainzer Regierung.1) Die Kurmainzer Regierung
hatte nämlich gegen die Abmachungen bei der Kapitulation
von Mainz, nach welchen die Klubisten als französische
Geisseln betrachtet werden sollten, diese Männer als poli-
tische Verbrecher behandelt und auf den Festungen König-
stein und Ehrenbreitstein interniert.2)
Rebmann bezeichnet dieses Verfahren der Mainzer Re-
gierung als ungerecht, denn „auch Verbrecher können bloss
nach einer vorhergegangenen Untersuchung gerichtet wer-
den, die Klubisten aber wurden von Anfang an für schul-
dig erklärt“ . . .
Ausserdem ist Rebmann der Meinung, dass „es bei der
Mehrzahl der Klubisten an Beweisen fehle, sie des Verrates
und der Rebellion anzuklagen, da die meisten Klubisten
nur der neuen französischen Regierung gehorcht hätten“ . . .
Zum Schluss führt er folgendenVergleich an: „Koszcuisko
und die edlen Polen, die sich einer fremden Macht entgegen-
setzten und dem vielgepriesenen Rechte der Eroberer nicht
huldigen wollten, wurden von den deutschen Regierungen
als Rebellen angesehen; dieselben Regierungen betrachteten
die Klubisten als Aufrührer, weil sie der fremden Macht
gehorchten und das Recht der Eroberer anerkannten!“. .3)
Rebmann publizierte noch verschiedene Dokumente,
die seine Mitteilungen über die strenge und schlechte Be-
handlung der Klubisten bestätigten und deren Anklagen
1) Neues Graues Ungeheuer. Heft II. S. 11—12.
2) Bockenheimer, Mainzer Klubisten. S. 272.
3) Neues Graues Ungeheuer. Heft II. S. 14.
 
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