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Weiter bittet Rebmann um Zusendung von Geld; auch
bittet er Riem, seine Handlungsweise vor der öffentlichen
Meinung zu rechtfertigen und den französischen Gesandten
in Berlin, Caillard, zu veranlassen, ihm die Garantien eines
Gesandtschaftssekretärs der Republik auszuwirken.
Dieser Brief, in dem der leidenschaftliche Rebmann in
begreiflicher Erregung eine übertriebene Schilderung der
Gefährlichkeit seiner Lage gegeben hat und sogar aus Ver-
zweiflung den —- freilich für seine ganze innere Stellung
charakteristischen — Wunsch äusserte, in den Dienst der
französischen Republik einzutreten, was ihm als einzige
Rettungsmöglichkeit erschien, kam nicht an den Adres-
saten, sondern in die Hände der preussischen Polizei.
Der Kanonikus Riem war wegen seiner Schrift „Eu-
ropa“ aus Berlin verwiesen worden.* 1)
Das preussische Ministerium beschloss, Rebmanns Brief
„seines bedenklichen Inhalts wegen“ den benachbarten
Regierungen, wie auch der Mainzer Regierung in Erfurt
mitzuteilen.2)

Jetzt bitte ich mir Ihre Freundschaft zu bewahren. Ich kann nicht
zu Ihnen, denn man hat die Route dahin scharf besetzt. Aber ich
bitte um alles Geld, was Sie auftreiben können. Meine Adresse ist
an Herrn Schmidt, Handlungsfirma in Altona, abzugeben bei Herrn
Doktor Würzer. Ich hoffe mich zu retten. Heute suche ich unter
Verkleidung mit einem Pferd und Extrapost zu entkommen. Sollte
ich erwischt werden, so fällt mein Kopf. Man hat selbst die Häuser
der angesehensten Magistratspersonen durchsucht. Retten Sie in-
dessen vor der Welt meine Ehre, bis ich es selbst tun kann. Gehen
Sie zu Caillard und bitten Sie ihn, mir womöglich die Garantien als
Gesandtschaftssekretär der Republik zu erwirken. Leben Sie wohl.
Ihr Rebmann.
P. S. Papiere sind alle gerettet.
1) Geiger, Berlin. 1688 — 1840. Bd.II. S. 55. — „Canonicus Riem
hat wegen seiner Intriguen das „consilium abeundi“ erhalten.“
Schreiben des Königl. Preuss. Ministeriums an das fürstliche Mini-
sterium zu Braunschweig. Berlin, den 31. Dezember 1795. Magde-
burg, Archiv.
2) Schreiben des Kgl. Preuss. Ministeriums. Berlin, den 4. Januar
1796. Magdeburg, Archiv.
 
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