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brachten den neuen Beamten, ganz gleich, welcher Nation
sie angehörten, Misstrauen entgegen.1)
Die allgemein gespannte Stimmung wurde noch da-
durch gesteigert, dass die zurückgekehrten Klubisten eine
ungeheuere Zahl von Reklamationen und Entschädigungs-
forderungen gegen die Mainzer Bürger und gegen die kur-
fürstlichen Beamten erhoben.
Um in diese Zustände mehr Ordnung zu bringen, ver-
öffentlichte Rudler verschiedene Gesetze. Nach der Ver-
fügung des 10. März 1798 „wurden die Anklagen, Verhaf-
tungen, Verfolgungen und Urteilssprüche, welche sich bloss
auf Revolutionshandlungen bezögen, aufgehoben. Gestattet
wurden nur Schadenersatzklagen gegen diejenigen, die
öffentliches Eigentum verschleudert, Erpressungen verübt,
fremde Gelder eingezogen und für sich verwendet hatten.2)
Diese Verordnung wurde von Seiten der Patrioten,
wie von den Anhängern der kurfürstlichen Regierung miss-
deutet, sodass Rebmann sich bewogen fühlte, diese Mass-
regel in der „Mainzer Zeitung“ zu rechtfertigen.3)
Er warnt die Patrioten vor der falschen Auslegung
des Gesetzes, als ob ihnen durch diese Verfügung der Weg
der Gerechtigkeit verschlossen sei und sie ihr geraubtes
Eigentum nicht zurück erhalten würden. „Beruhigt euch,“
fährt er weiter fort, „erhebt eure durch die grausamste
Unterdrückung niedergebeugten Häupter, die dreifarbige
Fahne weht nicht vergebens auf den Wällen von Mainz!
Ihr werdet euer Eigentum erhalten, aber auf gesetzlichem
Wege . . . Gebt den benachbarten Völkern den Beweis,
dass die Freiheit ihre Vertreter veredelt!“ Er wendet
sich auch an die Anhänger der alten Regierung mit der
1) Bockenheimer, Mainz. S. 60 ff.
2) Ibid. S. 64 ff, 379.
3) Mainzer Zeitung, den 26. Ventose im 6. fränkisch-republi-
kanischen Jahre (16. März 1898). — Einige Worte des Friedens an
die Einwohner des Departements von Donnersberg. Der Bürger
Rebmann an seine Mitbürger. Derselbe Artikel dabei auch in fran-
zösischer Sprache abgedruckt. —■ Paroles de' Paix ... le citoyen
Rebmann ä ses concitoyens.
brachten den neuen Beamten, ganz gleich, welcher Nation
sie angehörten, Misstrauen entgegen.1)
Die allgemein gespannte Stimmung wurde noch da-
durch gesteigert, dass die zurückgekehrten Klubisten eine
ungeheuere Zahl von Reklamationen und Entschädigungs-
forderungen gegen die Mainzer Bürger und gegen die kur-
fürstlichen Beamten erhoben.
Um in diese Zustände mehr Ordnung zu bringen, ver-
öffentlichte Rudler verschiedene Gesetze. Nach der Ver-
fügung des 10. März 1798 „wurden die Anklagen, Verhaf-
tungen, Verfolgungen und Urteilssprüche, welche sich bloss
auf Revolutionshandlungen bezögen, aufgehoben. Gestattet
wurden nur Schadenersatzklagen gegen diejenigen, die
öffentliches Eigentum verschleudert, Erpressungen verübt,
fremde Gelder eingezogen und für sich verwendet hatten.2)
Diese Verordnung wurde von Seiten der Patrioten,
wie von den Anhängern der kurfürstlichen Regierung miss-
deutet, sodass Rebmann sich bewogen fühlte, diese Mass-
regel in der „Mainzer Zeitung“ zu rechtfertigen.3)
Er warnt die Patrioten vor der falschen Auslegung
des Gesetzes, als ob ihnen durch diese Verfügung der Weg
der Gerechtigkeit verschlossen sei und sie ihr geraubtes
Eigentum nicht zurück erhalten würden. „Beruhigt euch,“
fährt er weiter fort, „erhebt eure durch die grausamste
Unterdrückung niedergebeugten Häupter, die dreifarbige
Fahne weht nicht vergebens auf den Wällen von Mainz!
Ihr werdet euer Eigentum erhalten, aber auf gesetzlichem
Wege . . . Gebt den benachbarten Völkern den Beweis,
dass die Freiheit ihre Vertreter veredelt!“ Er wendet
sich auch an die Anhänger der alten Regierung mit der
1) Bockenheimer, Mainz. S. 60 ff.
2) Ibid. S. 64 ff, 379.
3) Mainzer Zeitung, den 26. Ventose im 6. fränkisch-republi-
kanischen Jahre (16. März 1898). — Einige Worte des Friedens an
die Einwohner des Departements von Donnersberg. Der Bürger
Rebmann an seine Mitbürger. Derselbe Artikel dabei auch in fran-
zösischer Sprache abgedruckt. —■ Paroles de' Paix ... le citoyen
Rebmann ä ses concitoyens.