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Für Rebmanns Ansicht, dass die Mainzer bei ihren
Plünderungen durch die Regierung nicht verhindert wur-
den, spricht der Eindruck, den ein Augenzeuge der Ereig-
nisse erhalten hatte. Dieser Gewährsmann kann der Partei-
lichkeit für die Klubisten nicht beschuldigt werden, weil
er keineswegs den Franzosenschwärmern freundlich gesinnt
war — es ist Goethe.1)
Auch das weitere Verhalten der kurfürstlichen Regie-
rung und ihrer Beamten schildert Rebmann als willkürlich
und gesetzwidrig. Einige Beamte, insbesondere die Mit-
glieder des Kriminal-Senats, werden von ihm der Unter-
schlagung fremder Gelder angeklagt. Als Beispiel führte
Rebmann unter anderen an, dass der Graf Fugger, Mit-
glied des Kriminal-Senats, von der Magd des Klubisten
und ehemaligen Kanonikus Blau wegen Unterschlagung
einer, ihrem Herrn gehörenden, Summe verklagt wurde.
Derselbe Prozess zeigt auch, wie die Mainzer Bürger
unbehindert die Klubistenwohnungen plündern durften, und
dass die kurfürstlichen Beamten selbst wenig besorgt waren,
die geraubten Sachen zurück zu erstatten.2)
1) Goethe war Zuschauer des Ausmarsches der Franzosen aus
Mainz am 24. Juli, während dessen es einigen Klubisten gelang, sich
in Wagen, und als französische Soldaten verkleidet, von der Wut
und den Angriffen der Mainzer zu retten. „Auf dem Wege keine
Spur von Wachen“, fügt Goethe hinzu. Am 25. Juli bemerkt Goethe,
dass „leider wieder keine Anstalten auf der Chaussee oder in der
Nähe gemacht wären, um Unordnungen zu verhüten“. Die flüchtigen
Klubisten wurden von den Mainzern aufgefangen und entsetzlich
misshandelt. „Ein trauriges und ekelhaftes Schauspiel“ , . . In der
Stadt plünderten die Mainzer die Klubistenhäuser, wobei sie die
Hilfe der einmarschierenden Soldaten in Anspruch nahmen. Den Sol-
daten wurden durch die Offiziere die Plünderungen verboten, aber
nicht den Mainzern. Goethe selbst fühlte sich einmal veranlasst,
eine Klubistenfamilie vor Misshandlungen durch die Mainzer Bürger
zu retten, wobei er den vom Könige gestatteten freien Abzug be-
tonte. — Sämtliche Werke. 1830. Bd. 39 -30. — Campagne in Frank-
reich. S.306 ff.
2) Prozess der Anna Maria Drachin, Dienstmagd des Kanonikus
Blau gegen den Grafen Fugger. Würzburger Archiv. — Mainzer
Klubisten-Akten. Nr. 242. Geistliche Klubisten Blau und Arensberg.
Für Rebmanns Ansicht, dass die Mainzer bei ihren
Plünderungen durch die Regierung nicht verhindert wur-
den, spricht der Eindruck, den ein Augenzeuge der Ereig-
nisse erhalten hatte. Dieser Gewährsmann kann der Partei-
lichkeit für die Klubisten nicht beschuldigt werden, weil
er keineswegs den Franzosenschwärmern freundlich gesinnt
war — es ist Goethe.1)
Auch das weitere Verhalten der kurfürstlichen Regie-
rung und ihrer Beamten schildert Rebmann als willkürlich
und gesetzwidrig. Einige Beamte, insbesondere die Mit-
glieder des Kriminal-Senats, werden von ihm der Unter-
schlagung fremder Gelder angeklagt. Als Beispiel führte
Rebmann unter anderen an, dass der Graf Fugger, Mit-
glied des Kriminal-Senats, von der Magd des Klubisten
und ehemaligen Kanonikus Blau wegen Unterschlagung
einer, ihrem Herrn gehörenden, Summe verklagt wurde.
Derselbe Prozess zeigt auch, wie die Mainzer Bürger
unbehindert die Klubistenwohnungen plündern durften, und
dass die kurfürstlichen Beamten selbst wenig besorgt waren,
die geraubten Sachen zurück zu erstatten.2)
1) Goethe war Zuschauer des Ausmarsches der Franzosen aus
Mainz am 24. Juli, während dessen es einigen Klubisten gelang, sich
in Wagen, und als französische Soldaten verkleidet, von der Wut
und den Angriffen der Mainzer zu retten. „Auf dem Wege keine
Spur von Wachen“, fügt Goethe hinzu. Am 25. Juli bemerkt Goethe,
dass „leider wieder keine Anstalten auf der Chaussee oder in der
Nähe gemacht wären, um Unordnungen zu verhüten“. Die flüchtigen
Klubisten wurden von den Mainzern aufgefangen und entsetzlich
misshandelt. „Ein trauriges und ekelhaftes Schauspiel“ , . . In der
Stadt plünderten die Mainzer die Klubistenhäuser, wobei sie die
Hilfe der einmarschierenden Soldaten in Anspruch nahmen. Den Sol-
daten wurden durch die Offiziere die Plünderungen verboten, aber
nicht den Mainzern. Goethe selbst fühlte sich einmal veranlasst,
eine Klubistenfamilie vor Misshandlungen durch die Mainzer Bürger
zu retten, wobei er den vom Könige gestatteten freien Abzug be-
tonte. — Sämtliche Werke. 1830. Bd. 39 -30. — Campagne in Frank-
reich. S.306 ff.
2) Prozess der Anna Maria Drachin, Dienstmagd des Kanonikus
Blau gegen den Grafen Fugger. Würzburger Archiv. — Mainzer
Klubisten-Akten. Nr. 242. Geistliche Klubisten Blau und Arensberg.