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Interesse der französischen Republik sei, aber er war der
Meinung, dass „alle Zwangsmassregeln in dieser Hinsicht
ebenso grausam, wie unnützlich wären“.1)
Diese Auffassung beruht bei Rebmann auf zweierlei
Gründen, die einen sind praktischer, die anderen ethi-
scher Art.
„Jede Einschränkung der Sprachfreiheit eines besiegten
Volks ist ein sicheres Mittel, nicht nur die Herzen der Be-
siegten dem Sieger zu entwenden, sondern auch die allge-
meine Bildung zu hemmen“, meint er. Er macht die rich-
tige Beobachtung, dass der freiwillige Unterricht in der
französischen Sprache vor der Annexion mit Frankreich, in
den Rheinlanden verbreiteter war, als zur Zeit der franzö-
sischen Herrschaft.2 * *) „Die Regierung der Sieger“, meint
Rebmann weiter, „kann auf Treue und Anhänglichkeit der
Besiegten nicht rechnen, wenn sie ihre Herrschaft in dem
eroberten Lande durch Zwangsmassregeln, d. h. Sprachver-
bot, Ausschliessung der Eingeborenen aus den Aemtern,
eingeführt hat.“ So hält Rebmann die Gewaltmassregeln,
„die nur das besiegte Volk aufreizen“, für schädliche un-
brauchbare Mittel.
Anderseits „wäre die Beschränkung der Sprachfreiheit
eine Ungerechtigkeit, denn jedes Volk hat seinen National-
charakter und seine Nationalsprache, die ihm das Teuerste
sind. Kein Volk darf sich als „einzige Nation“ betrachten
und „exclusive Vorrechte“ für sich allein verlangen.“
Rebmann empfiehlt den Franzosen w7ie den Deutschen
das Studieren der beiden Sprachen, um damit eine gegen-
seitige Annäherung zwischen den beiden Völkern zu er-
reichen. Er ratet den Franzosen dringend, die Literatur
der Deutschen kennen zu lernen, besonders deren wissen-
schaftliche und philosophische, wie auch poetische Schriften.
1) Toutes mesures correctives ä cet egard seraient aussi cruel-
les que vaines . . . Coup d’oeil. S. 124.
2) Ibid. S. 125. — Levy-Schneider (Les habitants de la rive
gauche du Rhin. S. 150. — La Revolution francaise. 1902. T. 42)
„Les indigenes se sentaient plus allemands qu’autre fois“.
Interesse der französischen Republik sei, aber er war der
Meinung, dass „alle Zwangsmassregeln in dieser Hinsicht
ebenso grausam, wie unnützlich wären“.1)
Diese Auffassung beruht bei Rebmann auf zweierlei
Gründen, die einen sind praktischer, die anderen ethi-
scher Art.
„Jede Einschränkung der Sprachfreiheit eines besiegten
Volks ist ein sicheres Mittel, nicht nur die Herzen der Be-
siegten dem Sieger zu entwenden, sondern auch die allge-
meine Bildung zu hemmen“, meint er. Er macht die rich-
tige Beobachtung, dass der freiwillige Unterricht in der
französischen Sprache vor der Annexion mit Frankreich, in
den Rheinlanden verbreiteter war, als zur Zeit der franzö-
sischen Herrschaft.2 * *) „Die Regierung der Sieger“, meint
Rebmann weiter, „kann auf Treue und Anhänglichkeit der
Besiegten nicht rechnen, wenn sie ihre Herrschaft in dem
eroberten Lande durch Zwangsmassregeln, d. h. Sprachver-
bot, Ausschliessung der Eingeborenen aus den Aemtern,
eingeführt hat.“ So hält Rebmann die Gewaltmassregeln,
„die nur das besiegte Volk aufreizen“, für schädliche un-
brauchbare Mittel.
Anderseits „wäre die Beschränkung der Sprachfreiheit
eine Ungerechtigkeit, denn jedes Volk hat seinen National-
charakter und seine Nationalsprache, die ihm das Teuerste
sind. Kein Volk darf sich als „einzige Nation“ betrachten
und „exclusive Vorrechte“ für sich allein verlangen.“
Rebmann empfiehlt den Franzosen w7ie den Deutschen
das Studieren der beiden Sprachen, um damit eine gegen-
seitige Annäherung zwischen den beiden Völkern zu er-
reichen. Er ratet den Franzosen dringend, die Literatur
der Deutschen kennen zu lernen, besonders deren wissen-
schaftliche und philosophische, wie auch poetische Schriften.
1) Toutes mesures correctives ä cet egard seraient aussi cruel-
les que vaines . . . Coup d’oeil. S. 124.
2) Ibid. S. 125. — Levy-Schneider (Les habitants de la rive
gauche du Rhin. S. 150. — La Revolution francaise. 1902. T. 42)
„Les indigenes se sentaient plus allemands qu’autre fois“.