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„Auf seine Gelehrten und Dichter ist das deutsche Volk
mit vollem Rechte stolz“, fügt er hinzu.1)
Hier spricht in Rebmann sein deutsches Nationalgefühl,
wenngleich er sich von den kosmopolitischen Ideen nicht
abwendet. Der Kosmopolitismus tritt hier in keinen Kon-
flikt mit dem erst leise auf kommenden Nationalismus.
Den Glauben an die günstigen Folgen der franzö-
sischen Revolution hat er noch immer behalten: „das Prin-
cip einer auf Recht, und sociale Pflicht gegründeten Staats-
verfassung ist proclamiert worden“, sagt Rebmann, „und
trotz seines ersten Scheiterns wird dieses grosse Vorhaben
auf die spätere Geschichte der Menschheit segensreich
wirken“.2)
Rebmann betrachtete seine Schrift im gewissen Sinne
als einen für die Regierung geschriebenen Bericht, von
dem er einen Erfolg erwartet: „Ich habe,“ sagt er zum
Schluss, „mit dem Muth eines wahren Republikaners der
Regierung ihre eignen Schäden entdeckt, aber dabei nie
die Achtung vergessen, die den Behörden von jedem Bürger
und besonders von einem Beamten gebührt“ . . .3)
Rebmanns Ton war in der Tat ruhiger, sein Urteil
nüchterner geworden, doch war er noch derselbe geblieben,
den jede Ungerechtigkeit empörte, der treue Anhänger der
Grundsätze der Neufranken, obgleich er zugab, dass „das
grosse Ideal“ der ersten Revolutionszeit nicht verwirklicht
worden war — die Sturm- und Drang-Periode seines Den-
kens und Wirkens war vorüber.
3. Mainz (1803—1811) und Trier (1811—1814).
Die Nachrichten über Rebmanns späteres Leben sind
sehr mangelhaft. Doch war es möglich, einige Daten und
Ereignisse festzustellen.
Der Einführung der neuen Verfassung des Jahres VIII
(Januar 1800) folgten bald Reformen in dem Gerichtswesen.
1) Coup d’oeil. S. 129, 130-131.
2) Ibid. Bd. V. — „Le principe d’une Constitution fondee sur
le droit et le devoir social“. . .
3) Ibid. S. 127.
 
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