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Seit dem Ausbruch der Revolution verstand es Reb-
mann, die Verwirklichung der Theorien, wie sie sich in
Frankreich tatsächlich gestaltete, von den Ideen der „Neu-
franken“ selbst zu unterscheiden.
Was die spätere Praxis hervorbrachte, besonders die
Herrschaft des Schreckens, hat er verurteilt, stets aber
Einsicht in die Gründe bewiesen, welche zur Entartung
der Verwirklichung der Theorie führen mussten.
Die Grundsätze der Neufranken, wie sie in der Er-
klärung der Menschenrechte formuliert waren, verteidigte
er als unantastbare Wahrheiten.
Für Rebmann büssten sie selbst bei den schrecklichsten
Exzessen der Praxis ihre Richtigkeit und Reinheit nicht
ein.
Rebmann verstand, aus dem Komplex von Ideen, der
durch die französische Revolution in weite Kreise getragen
wurde, die folgenden 3 Prinzipien hervorzuheben.
1. Die Idee der Volkssouveränität. Diese hat Rebmann
schon früher bei Rousseau und Voltaire gefunden1) und er
verteidigte sie gegen die konservativ gesinnten Publizisten,
Vertreter der Legitimität, die ihrerseits die Souveränität
der Fürsten verteidigten.
2. Die Idee der politischen, wie der persönlichen Frei-
heit. Der vollkommenen Freiheit zu Liebe schwärmt Reb-
mann sogar, dem Vorbilde Rousseaus folgend, für die Rück-
kehr zum „glücklichen Naturzustand“, später aber erklärt
er, als Schüler der Vertreter des Naturrechts, den auf
vernünftigen und der Natur der Menschen entsprechenden
Gesetzen gegründeten Staat für den wahren Hüter der
Freiheit.
Für den Geist forderte er stets unbeschränkte Freiheit
und fand diese Freiheit durch den Katholizismus mit seinen
festen Dogmen und seiner Hierarchie verletzt, daher sein
bitterer Kampf gegen die katholische Kirche.
1) Dock, Revolution und Restauration über Souveränität. 1900.
S. 26. 35.
 
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