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dass die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich
für beide Länder verhängnisvoll sein könne, „weil dadurch“,
wie er mit einem richtigen Blick in die Zukunft meint,
„zwischen der deutschen und französischen Nation ein blu-
tiger Krieg vorbereitet würde“.1)
Nach dem Frieden von Campo Formio (17. Oktober
1797) erhebt Rebmann bittere Anklagen gegen die Fürsten
Deutschlands, „welche sich an die Spitze der Koalition gegen
Frankreich stellten, die Teilung fremder Länder im Auge,
es jetzt aber zur Teilung ihres eigenen Landes gebracht
hätten“, denn „Deutschlands Teilung wird in einigen Wochen
in Rastatt unterzeichnet werden!“ Er schreibt einen Teil
der Schuld an dieser Demütigung Deutschlands der reak-
tionären Presse zu, welche die Fürsten zu dem verhängnis-
vollen Krieg mit der fränkischen Nation anspornte. —
„Die nichts würdigen Schmeichler, die von einem Einmarsch
in Paris und Ausrottung der Jacobiner radotierten!“ . . .
„Das Resultat,“ fügt Rebmann bitter hinzu, „liegt vor den
Augen.“ — „Deutschlands Paradies, die schönen Berge am
Rhein werden zu Provincen eines von seinen ersten Grund-
sätzen abgewichenen Freistaats!“2)
So wird auch von Rebmann der Widerspruch zwischen
der äusseren Politik Frankreichs und den Prinzipien
„der Menschenrechte“ anerkannt. Er hatte schon Vieles
(wie es vorher gezeigt wurde) an der inneren Politik des
Direktoriums verurteilt und konnte sich jetzt eines gewissen
Gefühls der Enttäuschung nicht erwehren, doch ist er der
Meinung, dass die fränkische Republik eine bessere Ge-
staltung der Lebensverhältnisse gewährleistet, als Deutsch-
land mit seinen kläglichen Zuständen.
„Ich werde,“ sagt Rebmann, „freiwillig solange den
Aufenthalt in Frankreich dem Leben in meinem Vaterlande
vorziehen, bis man in Deutschland wenigstens das unschätz-
bare Recht nach Ueberzeugung über Alles reden und schrei-
ben zu dürfen, erhält“ . . .3)
1) Die Geissel. 1797. Heft VII. S. 65.
2) Ibid. Heft XII. - Die Laterne. Nr. 4. S. 227—233.
3) Die Geissel. 1797. Heft VII. S. 37—38.
 
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