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Deutschen“, leben; und als „deutscher Bürger der fränkischen
Republik“ beginnt er die Erfüllung seines neuen Amtes.
Rebmanns Wirkungskreis war fortan das Rheindepar-
tement Donnersberg, und ihm, der beständig an Deutsch-
land dachte, kam sogleich der Gedanke, wie schön es wäre,
„wenn von Donnersberg, von diesem zweiten Sinai, eine
neue Gesetzgebung für Deutschland ausgehen würde, die
den Deutschen Freiheit und Menschenrechte bringe!“
II. Richterliche und literarische Tätigkeit in
den Rheinlanden (1798—1824).
1. Mainz (1798—1800).
Die Organisation der französisch gewordenen deutschen
Rheingebiete begann mit ihrer Einteilung in vier Depar-
tements :
Das Departement 1. Ruhr mit Aachen, als Sitz der
Regierung. 2. Saar mit Trier. 3. Rhein und Mosel mit
Coblenz. 4. Donnersberg mit Mainz. Es folgte sofort die
Veröffentlichung der, das Gerichtswesen betreffenden, Ge-
setze, sowie die Bestimmung der Sitze der Zivil- und Kri-
minal-Gerichte und die Ernennung der Richter.1)
Rebmann wurde zum Mitglied des peinlichen Gerichts
von Donnersberg ernannt. Er wurde auch in die, vom Re-
gierungskommissar Rudler eingesetzte, „Commission zur
Untersuchung der, bei der Wiedereinnahme von Mainz durch
die Deutschen (25. Juli 1793), verübten Plünderungen“ ein-
berufen.2)
Diese Kommission hatte den Auftrag, den Beschwerden
der ehemaligen Klubisten gerecht zu werden. Diese waren
auf den am 4. Januar 1798 von dem Kommandanten von
1) Bockenheimer, Geschichte der Stadt Mainz während der
zweiten französischen Herrschaft (1798—1814). 1890. S. 87, 377.
2) Am 3. Februar 1798. — Bockenheimer, Mainz. S. 378.
Deutschen“, leben; und als „deutscher Bürger der fränkischen
Republik“ beginnt er die Erfüllung seines neuen Amtes.
Rebmanns Wirkungskreis war fortan das Rheindepar-
tement Donnersberg, und ihm, der beständig an Deutsch-
land dachte, kam sogleich der Gedanke, wie schön es wäre,
„wenn von Donnersberg, von diesem zweiten Sinai, eine
neue Gesetzgebung für Deutschland ausgehen würde, die
den Deutschen Freiheit und Menschenrechte bringe!“
II. Richterliche und literarische Tätigkeit in
den Rheinlanden (1798—1824).
1. Mainz (1798—1800).
Die Organisation der französisch gewordenen deutschen
Rheingebiete begann mit ihrer Einteilung in vier Depar-
tements :
Das Departement 1. Ruhr mit Aachen, als Sitz der
Regierung. 2. Saar mit Trier. 3. Rhein und Mosel mit
Coblenz. 4. Donnersberg mit Mainz. Es folgte sofort die
Veröffentlichung der, das Gerichtswesen betreffenden, Ge-
setze, sowie die Bestimmung der Sitze der Zivil- und Kri-
minal-Gerichte und die Ernennung der Richter.1)
Rebmann wurde zum Mitglied des peinlichen Gerichts
von Donnersberg ernannt. Er wurde auch in die, vom Re-
gierungskommissar Rudler eingesetzte, „Commission zur
Untersuchung der, bei der Wiedereinnahme von Mainz durch
die Deutschen (25. Juli 1793), verübten Plünderungen“ ein-
berufen.2)
Diese Kommission hatte den Auftrag, den Beschwerden
der ehemaligen Klubisten gerecht zu werden. Diese waren
auf den am 4. Januar 1798 von dem Kommandanten von
1) Bockenheimer, Geschichte der Stadt Mainz während der
zweiten französischen Herrschaft (1798—1814). 1890. S. 87, 377.
2) Am 3. Februar 1798. — Bockenheimer, Mainz. S. 378.