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liehe Reinheit verloren haben, als bei dem System und der
Uebermacht der Monarchien“.1)
2. Trier (1800—1802).
Nach dem Erscheinen des „Obscuranten-Almanach auf
das Jahr 1800“ trat eine längere Pause in Rebmanns pu-
blizistischer Tätigkeit ein. Seine Zeit wurde immer mehr
durch seine richterlichen Pflichten in Anspruch genommen,
dann zwangen ihn die immer grösseren Beschränkungen
der Presse zum Schweigen. In der letzten Zeit der Herr-
schaft der Direktoren soll sogar eine Untersuchung gegen
den „Richter“ Rebmann stattgefunden haben, wegen einer,
das Direktorium scharf tadelnden Schrift, für deren Ver-
fasser er gehalten wurde. Rebmann soll auch, so lange die
Sache nicht aufgeklärt war, den französischen Boden ge-
mieden haben.2)
Er selbst erzählt darüber (bei der Schilderung der
inneren Politik der europäischen Staaten im Jahre 1799)
folgendes: „In den Schriften des citoyen Rebmann werden
bekanntlich die französischen Machthaber eben so sehr be-
leuchtet und gegeisselt, wie die übrigen europäischen Zunft-
und Zwingherrn, und Rebmann fiel so sehr in Ungnade,
dass sein Los eine Zeitlang Absetzung und Exil war“.3)
Ueber diese Untersuchung, wie auch über Rebmanns
Abreise und Rückkehr in sein Amt, fehlen nähere Nach-
richten. Nachweisbar ist, dass Rebmann im Jahre 1802 in
Trier Mitglied des Revisionsgerichts gewesen ist, die Zeit
seiner Ernennung aber ist nicht mit Bestimmtheit anzugeben.
Es ist nur bekannt, dass dieses Revisionsgericht als ein
oberstes Gericht für die 4 neuen Rheindepartements mit
dem Sitz in Trier, auf den Befehl des Direktoriums vom
1) Obscuranten-Almanach auf das Jahr 1800. Paris bey Gerard
Fuchs. S. 217, 265, 300.
2) Bockenheimer, Mainz. S. 116. [Die Verfassung vom 22. Fri-
maire VIII (Das Consulat) wurde im Januar 1800 in den Rhein-
departements eingeführt.]
3) Obscuranten-Almanach auf das Jahr 1800. S. 202.
 
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